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Saar, Johann Jacob: Ost-Indianische Funfzehen-Jährige Kriegs-Dienste. Nürnberg, 1672.

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1.
Ihre Accords-Puncten. Die Portugäsen solten neun Monat Sold / für jeglichen Mann unter uns liefern / unser Mannschafft aber so starck gerechnet / als Wir dafür kommen wären; die Toden so wohl mit I.gezählt: als die Lebendigen / und ein Monat Sold für zehen Gulden geaestimiret.
2.
II.Solten Sie allen Unkosten bezahlen von Munition, der vor der Stadt verschossen worden.
3.
III.Solten Sie alle Ihre Sclaven dahinden lassen / oder wieder von Uns kauffen / die mit passiren solten.
4.
IV.Solte Jedwedern frey stehen / ob Er den Holländern dienen mögte / auf fünf Jahr lang. Die aber nach einen andern Portugäsischen Platz wolten / solten mit unsern Schiffen dahin gebracht / und die nach Holland wolten / auf Batavia geliefert werden.
5.
V.Soll Vatter / und Mutter / Bruder / und Geschwister / die verheyrahtet sind / weg geschickt werden / mit unsern Schiffen / wo Sie hin wollen / als / nach Goa, S. Thoma, Cochin, und andere Portugäsen Plätz / oder auch in Holland selbst. Was aber ledige oder unverheyrahte Töchter wären / zu ruck bleiben / und mit Holländern Sich vermählen / welches / da es geschahe / einen grossen mächtigen Jammer / und Weinen / und Geschrey verursachte.
6.
VI.Weil die Portugäsen vier Schiffe von Goa zu gewarten hatten / mit Volck / und Victuallie, wurde accordirt, im Fall selbige ankämen vor den zwantzigsten May / so solten sie denen in der Stadt verbleiben; So sie aber nach Verfliessung des 20. May ankommen solten / den Holländern verfallen seyn.
7.
VII.Solte alles / was dem König von Portugall in der Stadt Columbo zugehörte / es sey gleich Geld / Sclaven / Viehe / Mobilien / und Immobilien / wie es Namen habe / den Holländern / ohne einigen offentlich- oder heimlichen Aufenthalt / eingeraumt werden.

Holländer ziehen in Columbo.Worauf / als es beyderseits ratificiret wurde / Wir den 12. May in die Stadt gezogen / da den folgenden 13. die Krancken nachgetragen wurden / unter welchen Ich auch einer war / und in das Kloster S. Augustin gebracht. Aber des Käisers von Candi Volck / liesse man nicht mit ein / welches Ihn also verdroß / daß Er alle Päß in Seinem Land besetzen liesse / allen Proviant / und Gut / welches nach Columbo gieng / anhalten / worauf in der Königs von Candi Volck wird nicht eingelassen.Stadt auf neu grosser Hunger wurde / und viel sturben / daß unsere Sclaven / die Wir bey Uns im Lager hatten / drey / vier / Tag lang nichts anderst thäten: als begraben / weil in einem Tag zwantzig / biß dreyssig / hinfielen / welches einen grossen Gestanck verursachte / und unter Uns viel mit ansteckte / die Ihr Leben mit einbüssen musten / uneracht Wir auf unseren Schiffen viel Reis / und gesaltzen Fleisch / zu unserer Sustentation hatten.

Den 13. 14. May giengen von unsern Schiffen neun hinweg. Drey

1.
Ihre Accords-Puncten. Die Portugäsen solten neun Monat Sold / für jeglichen Mann unter uns liefern / unser Mannschafft aber so starck gerechnet / als Wir dafür kommen wären; die Toden so wohl mit I.gezählt: als die Lebendigen / und ein Monat Sold für zehen Gulden geæstimiret.
2.
II.Solten Sie allen Unkosten bezahlen von Munition, der vor der Stadt verschossen worden.
3.
III.Solten Sie alle Ihre Sclaven dahinden lassen / oder wieder von Uns kauffen / die mit passiren solten.
4.
IV.Solte Jedwedern frey stehen / ob Er den Holländern dienen mögte / auf fünf Jahr lang. Die aber nach einen andern Portugäsischen Platz wolten / solten mit unsern Schiffen dahin gebracht / und die nach Holland wolten / auf Batavia geliefert werden.
5.
V.Soll Vatter / und Mutter / Bruder / und Geschwister / die verheyrahtet sind / weg geschickt werden / mit unsern Schiffen / wo Sie hin wollen / als / nach Goa, S. Thoma, Cochin, und andere Portugäsen Plätz / oder auch in Holland selbst. Was aber ledige oder unverheyrahte Töchter wären / zu ruck bleiben / und mit Holländern Sich vermählen / welches / da es geschahe / einen grossen mächtigen Jammer / und Weinen / und Geschrey verursachte.
6.
VI.Weil die Portugäsen vier Schiffe von Goa zu gewarten hatten / mit Volck / und Victuallie, wurde accordirt, im Fall selbige ankämen vor den zwantzigsten May / so solten sie denen in der Stadt verbleiben; So sie aber nach Verfliessung des 20. May ankommen solten / den Holländern verfallen seyn.
7.
VII.Solte alles / was dem König von Portugall in der Stadt Columbo zugehörte / es sey gleich Geld / Sclaven / Viehe / Mobilien / und Immobilien / wie es Namen habe / den Holländern / ohne einigen offentlich- oder heimlichen Aufenthalt / eingeraumt werden.

Holländer ziehen in Columbo.Worauf / als es beyderseits ratificiret wurde / Wir den 12. May in die Stadt gezogen / da den folgenden 13. die Krancken nachgetragen wurden / unter welchen Ich auch einer war / und in das Kloster S. Augustin gebracht. Aber des Käisers von Candi Volck / liesse man nicht mit ein / welches Ihn also verdroß / daß Er alle Päß in Seinem Land besetzen liesse / allen Proviant / und Gut / welches nach Columbo gieng / anhalten / worauf in der Königs von Candi Volck wird nicht eingelassen.Stadt auf neu grosser Hunger wurde / und viel sturben / daß unsere Sclaven / die Wir bey Uns im Lager hatten / drey / vier / Tag lang nichts anderst thäten: als begraben / weil in einem Tag zwantzig / biß dreyssig / hinfielen / welches einen grossen Gestanck verursachte / und unter Uns viel mit ansteckte / die Ihr Leben mit einbüssen musten / uneracht Wir auf unseren Schiffen viel Reis / und gesaltzen Fleisch / zu unserer Sustentation hatten.

Den 13. 14. May giengen von unsern Schiffen neun hinweg. Drey

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[2/0145] 1. Die Portugäsen solten neun Monat Sold / für jeglichen Mann unter uns liefern / unser Mannschafft aber so starck gerechnet / als Wir dafür kommen wären; die Toden so wohl mit gezählt: als die Lebendigen / und ein Monat Sold für zehen Gulden geæstimiret. 2. Solten Sie allen Unkosten bezahlen von Munition, der vor der Stadt verschossen worden. 3. Solten Sie alle Ihre Sclaven dahinden lassen / oder wieder von Uns kauffen / die mit passiren solten. 4. Solte Jedwedern frey stehen / ob Er den Holländern dienen mögte / auf fünf Jahr lang. Die aber nach einen andern Portugäsischen Platz wolten / solten mit unsern Schiffen dahin gebracht / und die nach Holland wolten / auf Batavia geliefert werden. 5. Soll Vatter / und Mutter / Bruder / und Geschwister / die verheyrahtet sind / weg geschickt werden / mit unsern Schiffen / wo Sie hin wollen / als / nach Goa, S. Thoma, Cochin, und andere Portugäsen Plätz / oder auch in Holland selbst. Was aber ledige oder unverheyrahte Töchter wären / zu ruck bleiben / und mit Holländern Sich vermählen / welches / da es geschahe / einen grossen mächtigen Jammer / und Weinen / und Geschrey verursachte. 6. Weil die Portugäsen vier Schiffe von Goa zu gewarten hatten / mit Volck / und Victuallie, wurde accordirt, im Fall selbige ankämen vor den zwantzigsten May / so solten sie denen in der Stadt verbleiben; So sie aber nach Verfliessung des 20. May ankommen solten / den Holländern verfallen seyn. 7. Solte alles / was dem König von Portugall in der Stadt Columbo zugehörte / es sey gleich Geld / Sclaven / Viehe / Mobilien / und Immobilien / wie es Namen habe / den Holländern / ohne einigen offentlich- oder heimlichen Aufenthalt / eingeraumt werden. Worauf / als es beyderseits ratificiret wurde / Wir den 12. May in die Stadt gezogen / da den folgenden 13. die Krancken nachgetragen wurden / unter welchen Ich auch einer war / und in das Kloster S. Augustin gebracht. Aber des Käisers von Candi Volck / liesse man nicht mit ein / welches Ihn also verdroß / daß Er alle Päß in Seinem Land besetzen liesse / allen Proviant / und Gut / welches nach Columbo gieng / anhalten / worauf in der Stadt auf neu grosser Hunger wurde / und viel sturben / daß unsere Sclaven / die Wir bey Uns im Lager hatten / drey / vier / Tag lang nichts anderst thäten: als begraben / weil in einem Tag zwantzig / biß dreyssig / hinfielen / welches einen grossen Gestanck verursachte / und unter Uns viel mit ansteckte / die Ihr Leben mit einbüssen musten / uneracht Wir auf unseren Schiffen viel Reis / und gesaltzen Fleisch / zu unserer Sustentation hatten. Holländer ziehen in Columbo. Königs von Candi Volck wird nicht eingelassen. Den 13. 14. May giengen von unsern Schiffen neun hinweg. Drey

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Zitationshilfe: Saar, Johann Jacob: Ost-Indianische Funfzehen-Jährige Kriegs-Dienste. Nürnberg, 1672, S. 2. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/saar_kriegsdienste_1672/145>, abgerufen am 21.11.2024.