rissen, begieng ich diess Laster; da war nie- mand, der mich warnte, keiner, der dem Ge- fallnen wieder aufhalf; ich habe mich nach der Zeit erinnert, ein einzigesmal von einem unserer Lehrer etwas wider diess Vergehen gehört zu haben, aber es war so dunkel und unbestimmt, dass ich damals sowohl nichts davon verstand, als es auch gar nicht auf mich anwenden konnte.
Anmerkung.
Wer hat denn also das Elend solcher Un- schuldigen auf seinem Gewissen?
VII.
Mein Vater, der auf dem Lande wohnte, gab mich in meinem neunten Jahr, in die Schule eines benachbarten Staedchens, dessen Rector in der ganzen Gegend den Ruff eines grossen Schulmanns und Erziehers erhalten hatte, wofür er auch von einem jeden, nur nicht von denjenigen unter seinen Schaulern gehalten wurde, die schon zu einiger Ueber- legung faehig waren, die jedoch nur immer sehr mittelmaessig seyn durfte, um einzusehen, dass ihr Rector zwar ein ehrlicher Mann,
zu
(B 3)
riſsen, begieng ich dieſs Laſter; da war nie- mand, der mich warnte, keiner, der dem Ge- fallnen wieder aufhalf; ich habe mich nach der Zeit erinnert, ein einzigesmal von einem unſerer Lehrer etwas wider dieſs Vergehen gehört zu haben, aber es war ſo dunkel und unbeſtimmt, daſs ich damals ſowohl nichts davon verſtand, als es auch gar nicht auf mich anwenden konnte.
Anmerkung.
Wer hat denn alſo das Elend ſolcher Un- ſchuldigen auf ſeinem Gewiſſen?
VII.
Mein Vater, der auf dem Lande wohnte, gab mich in meinem neunten Jahr, in die Schule eines benachbarten Stædchens, deſſen Rector in der ganzen Gegend den Ruff eines groſsen Schulmanns und Erziehers erhalten hatte, wofür er auch von einem jeden, nur nicht von denjenigen unter ſeinen Schûlern gehalten wurde, die ſchon zu einiger Ueber- legung fæhig waren, die jedoch nur immer ſehr mittelmæſſig ſeyn durfte, um einzuſehen, daſs ihr Rector zwar ein ehrlicher Mann,
zu
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riſsen, begieng ich dieſs Laſter; da war nie-
mand, der mich warnte, keiner, der dem Ge-
fallnen wieder aufhalf; ich habe mich nach
der Zeit erinnert, ein einzigesmal von einem
unſerer Lehrer etwas wider dieſs Vergehen
gehört zu haben, aber es war ſo dunkel und
unbeſtimmt, daſs ich damals ſowohl nichts
davon verſtand, als es auch gar nicht auf
mich anwenden konnte.
Anmerkung.
Wer hat denn alſo das Elend ſolcher Un-
ſchuldigen auf ſeinem Gewiſſen?
VII.
Mein Vater, der auf dem Lande wohnte,
gab mich in meinem neunten Jahr, in die
Schule eines benachbarten Stædchens, deſſen
Rector in der ganzen Gegend den Ruff eines
groſsen Schulmanns und Erziehers erhalten
hatte, wofür er auch von einem jeden, nur
nicht von denjenigen unter ſeinen Schûlern
gehalten wurde, die ſchon zu einiger Ueber-
legung fæhig waren, die jedoch nur immer
ſehr mittelmæſſig ſeyn durfte, um einzuſehen,
daſs ihr Rector zwar ein ehrlicher Mann,
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Salzmann, Christian Gotthilf: Ueber die heimlichen Sünden der Jugend. Leipzig, 1785, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/salzmann_suenden_1785/31>, abgerufen am 21.11.2024.
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