Was die für die Beförderung von Gütern dienenden Eisenbahn- wagen betrifft, so ist die Konstruktion derselben je nach dem Zweck, dem sie dienen, eine sehr verschiedene; so unterscheidet man bedeckte und offene Güterwagen, Coaks- und Kohlenwagen, Schienenwagen, Langholzwagen u. s. w.
Einen für die Sicherheit des Eisenbahnbetriebes hoch wichtigen Gegenstand bilden die zur Vernichtung oder Verminderung der Ge- schwindigkeit des dahinbrausenden Zuges dienenden Bremsen.
Die ältesten Eisenbahnwagenbremsen waren denjenigen der ge- wöhnlichen Straßenfuhrwerke nachgebildet und also Handbremsen, welche durch eine Schraubenspindel angezogen bezw. gelöst wurden. Diese Art der Bremsen ist noch heutzutage vielfach in Gebrauch und hat im Laufe der Jahre zahlreiche wesentliche Verbesserungen erfahren.
Gerade die Bremsen der Eisenbahnen haben die Thätigkeit der Erfinder sehr stark gereizt. Zum Beweise führen wir an, daß wir gegenwärtig folgende Klassen von Bremsen, nach den auf das Brems- gestänge einwirkenden, d. h. nach den für die Bremsung benutzten Kräften, unterscheiden können:
Jedoch auch nach anderen Gesichtspunkten, als nach der zum Be- trieb benutzten Kraft, können wir die Bremsen unterscheiden in:
1. Einzelbremsen. Hierher gehören diejenigen, welche an jedem einzelnen Wagen angebracht sind, und welche jede für sich einzeln be- dient werden müssen (z. B. die Spindelbremse).
2. Durchgehende oder kontinuierliche Bremsen. Es sind dieses diejenigen, welche in neuester Zeit zu immer allgemeiner sich ge- staltenden Einführung gelangen. Das Charakteristische dieser durch- gehenden oder kontinuierlichen Bremsen besteht darin, daß dieselben für den ganzen Zug von einem einzigen Punkte, z. B. von der Lokomotive, vom Packwagen oder von einem beliebigen Coupe aus, in Thätigkeit gesetzt werden können. Man unterscheidet diese kontinuierlichen Bremsen nochmals in:
1. nicht automatische und
2. automatische.
Bei ersteren wird das Eintreten der Bremswirkung bedingt durch eine von dem Personale bezw. den Passagieren zu verrichtende Mani- pulation, z. B. das Umlegen eines Hebels, Ziehen an einer Schnur. Die automatischen Bremsen dagegen treten selbstthätig in Kraft bei Eintritt eines äußeren Zufalles, z. B. bei dem Reißen der Kuppelung, bei Störungen im Bremsapparate.
Aus der großen Zahl der Bremskonstruktionen können wir hier nur zwei der verbreitetsten herausgreifen.
Der Verkehr zu Lande.
Was die für die Beförderung von Gütern dienenden Eiſenbahn- wagen betrifft, ſo iſt die Konſtruktion derſelben je nach dem Zweck, dem ſie dienen, eine ſehr verſchiedene; ſo unterſcheidet man bedeckte und offene Güterwagen, Coaks- und Kohlenwagen, Schienenwagen, Langholzwagen u. ſ. w.
Einen für die Sicherheit des Eiſenbahnbetriebes hoch wichtigen Gegenſtand bilden die zur Vernichtung oder Verminderung der Ge- ſchwindigkeit des dahinbrauſenden Zuges dienenden Bremſen.
Die älteſten Eiſenbahnwagenbremſen waren denjenigen der ge- wöhnlichen Straßenfuhrwerke nachgebildet und alſo Handbremſen, welche durch eine Schraubenſpindel angezogen bezw. gelöſt wurden. Dieſe Art der Bremſen iſt noch heutzutage vielfach in Gebrauch und hat im Laufe der Jahre zahlreiche weſentliche Verbeſſerungen erfahren.
Gerade die Bremſen der Eiſenbahnen haben die Thätigkeit der Erfinder ſehr ſtark gereizt. Zum Beweiſe führen wir an, daß wir gegenwärtig folgende Klaſſen von Bremſen, nach den auf das Brems- geſtänge einwirkenden, d. h. nach den für die Bremſung benutzten Kräften, unterſcheiden können:
Jedoch auch nach anderen Geſichtspunkten, als nach der zum Be- trieb benutzten Kraft, können wir die Bremſen unterſcheiden in:
1. Einzelbremſen. Hierher gehören diejenigen, welche an jedem einzelnen Wagen angebracht ſind, und welche jede für ſich einzeln be- dient werden müſſen (z. B. die Spindelbremſe).
2. Durchgehende oder kontinuierliche Bremſen. Es ſind dieſes diejenigen, welche in neueſter Zeit zu immer allgemeiner ſich ge- ſtaltenden Einführung gelangen. Das Charakteriſtiſche dieſer durch- gehenden oder kontinuierlichen Bremſen beſteht darin, daß dieſelben für den ganzen Zug von einem einzigen Punkte, z. B. von der Lokomotive, vom Packwagen oder von einem beliebigen Coupé aus, in Thätigkeit geſetzt werden können. Man unterſcheidet dieſe kontinuierlichen Bremſen nochmals in:
1. nicht automatiſche und
2. automatiſche.
Bei erſteren wird das Eintreten der Bremswirkung bedingt durch eine von dem Perſonale bezw. den Paſſagieren zu verrichtende Mani- pulation, z. B. das Umlegen eines Hebels, Ziehen an einer Schnur. Die automatiſchen Bremſen dagegen treten ſelbſtthätig in Kraft bei Eintritt eines äußeren Zufalles, z. B. bei dem Reißen der Kuppelung, bei Störungen im Bremsapparate.
Aus der großen Zahl der Bremskonſtruktionen können wir hier nur zwei der verbreitetſten herausgreifen.
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[764/0782]
Der Verkehr zu Lande.
Was die für die Beförderung von Gütern dienenden Eiſenbahn-
wagen betrifft, ſo iſt die Konſtruktion derſelben je nach dem Zweck,
dem ſie dienen, eine ſehr verſchiedene; ſo unterſcheidet man bedeckte
und offene Güterwagen, Coaks- und Kohlenwagen, Schienenwagen,
Langholzwagen u. ſ. w.
Einen für die Sicherheit des Eiſenbahnbetriebes hoch wichtigen
Gegenſtand bilden die zur Vernichtung oder Verminderung der Ge-
ſchwindigkeit des dahinbrauſenden Zuges dienenden Bremſen.
Die älteſten Eiſenbahnwagenbremſen waren denjenigen der ge-
wöhnlichen Straßenfuhrwerke nachgebildet und alſo Handbremſen,
welche durch eine Schraubenſpindel angezogen bezw. gelöſt wurden.
Dieſe Art der Bremſen iſt noch heutzutage vielfach in Gebrauch und
hat im Laufe der Jahre zahlreiche weſentliche Verbeſſerungen erfahren.
Gerade die Bremſen der Eiſenbahnen haben die Thätigkeit der
Erfinder ſehr ſtark gereizt. Zum Beweiſe führen wir an, daß wir
gegenwärtig folgende Klaſſen von Bremſen, nach den auf das Brems-
geſtänge einwirkenden, d. h. nach den für die Bremſung benutzten
Kräften, unterſcheiden können:
1. Handbremſen; 2. Gewichtsbremſen; 3. Federbremſen; 4. Frik-
tionsbremſen; 5. Schaltwerksbremſen; 6. Bufferbremſen; 7. Luftdruck-
bremſen; 8. Luftſaugebremſen; 9. Dampfbremſen; 10. Lokomotiv-
bremſen.
Jedoch auch nach anderen Geſichtspunkten, als nach der zum Be-
trieb benutzten Kraft, können wir die Bremſen unterſcheiden in:
1. Einzelbremſen. Hierher gehören diejenigen, welche an jedem
einzelnen Wagen angebracht ſind, und welche jede für ſich einzeln be-
dient werden müſſen (z. B. die Spindelbremſe).
2. Durchgehende oder kontinuierliche Bremſen. Es ſind
dieſes diejenigen, welche in neueſter Zeit zu immer allgemeiner ſich ge-
ſtaltenden Einführung gelangen. Das Charakteriſtiſche dieſer durch-
gehenden oder kontinuierlichen Bremſen beſteht darin, daß dieſelben für
den ganzen Zug von einem einzigen Punkte, z. B. von der Lokomotive,
vom Packwagen oder von einem beliebigen Coupé aus, in Thätigkeit
geſetzt werden können. Man unterſcheidet dieſe kontinuierlichen Bremſen
nochmals in:
1. nicht automatiſche und
2. automatiſche.
Bei erſteren wird das Eintreten der Bremswirkung bedingt durch
eine von dem Perſonale bezw. den Paſſagieren zu verrichtende Mani-
pulation, z. B. das Umlegen eines Hebels, Ziehen an einer Schnur. Die
automatiſchen Bremſen dagegen treten ſelbſtthätig in Kraft bei Eintritt
eines äußeren Zufalles, z. B. bei dem Reißen der Kuppelung, bei
Störungen im Bremsapparate.
Aus der großen Zahl der Bremskonſtruktionen können wir hier
nur zwei der verbreitetſten herausgreifen.
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Samter, Heinrich: Das Reich der Erfindungen. Berlin, 1896, S. 764. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/samter_erfindungen_1896/782>, abgerufen am 22.11.2024.
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