Sarganeck, Georg: Ueberzeugende und bewegliche Warnung vor allen Sünden der Unreinigkeit und Heimlichen Unzucht. Züllichau, 1740.wieder die Unreinigkeit. "auch nach den so vielerley Arten derselben anstel-"len: so ist sie vollends nicht zu übersehen. Wer "kann die Sünden des Verstandes, des Gedächtnis- "ses der Einbildung, des blossen Willens, der sinn- "lichen Affecten und der übrigen bekanten und un- "bekanten Seelenkräfte nur mercken, geschweige denn "zusammen zehlen? Wer wird einen richtigen Ueber- "schlag der unnützen oder gar schädlichen und ver- "führischen Worte im Reden und in Schriften ma- "chen können? wer unterwindet sich aller seiner Sin- "nen Lüsternheit und Anomalie zu berechnen? seiner "Minen und Geberden Jrregularität (woraus ja "doch das herrliche Ebenbild GOttes hervorsirah- "len solte) billig zu schätzen? wer kann anzeigen, ob "er an irgend einem Tage mehr Sünden von un- "terlassenem Guten oder von begangenen Bösen auf "seine Seele geladen? Wer unterstehet sich zu be- "rechnen, wie viel öffentlicher und gleichsam privi- "legirter oder erkaufter Sünden von einer gantzen "Stadt oder Land verübet werden auf den Hals "desjenigen, der sie auf göttlichen Befehl hindern "solte und konte, und hats doch nicht gethan? Und "welcher Financier kann auch nur den Politischen "oder Cameralschaden überschlagen (mithin die neuen "Schnlden bestimmen) der daraus kleinen und gros- "sen im gantzen Lande erwächst? Denn es ist ja "GOtt noch Richter auf Erden! "Wenn man nun dieses und dergleichen mit bil- Wenn
wieder die Unreinigkeit. „auch nach den ſo vielerley Arten derſelben anſtel-„len: ſo iſt ſie vollends nicht zu uͤberſehen. Wer „kann die Suͤnden des Verſtandes, des Gedaͤchtniſ- „ſes der Einbildung, des bloſſen Willens, der ſinn- „lichen Affecten und der uͤbrigen bekanten und un- „bekanten Seelenkraͤfte nur mercken, geſchweige denn „zuſammen zehlen? Wer wird einen richtigen Ueber- „ſchlag der unnuͤtzen oder gar ſchaͤdlichen und ver- „fuͤhriſchen Worte im Reden und in Schriften ma- „chen koͤnnen? wer unterwindet ſich aller ſeiner Sin- „nen Luͤſternheit und Anomalie zu berechnen? ſeiner „Minen und Geberden Jrregularitaͤt (woraus ja „doch das herrliche Ebenbild GOttes hervorſirah- „len ſolte) billig zu ſchaͤtzen? wer kann anzeigen, ob „er an irgend einem Tage mehr Suͤnden von un- „terlaſſenem Guten oder von begangenen Boͤſen auf „ſeine Seele geladen? Wer unterſtehet ſich zu be- „rechnen, wie viel oͤffentlicher und gleichſam privi- „legirter oder erkaufter Suͤnden von einer gantzen „Stadt oder Land veruͤbet werden auf den Hals „desjenigen, der ſie auf goͤttlichen Befehl hindern „ſolte und konte, und hats doch nicht gethan? Und „welcher Financier kann auch nur den Politiſchen „oder Cameralſchaden uͤberſchlagen (mithin die neuen „Schnlden beſtimmen) der daraus kleinen und groſ- „ſen im gantzen Lande erwaͤchſt? Denn es iſt ja „GOtt noch Richter auf Erden! „Wenn man nun dieſes und dergleichen mit bil- Wenn
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0419" n="399"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#b">wieder die Unreinigkeit.</hi></fw><lb/> „auch nach den ſo vielerley Arten derſelben anſtel-<lb/> „len: ſo iſt ſie vollends nicht zu uͤberſehen. Wer<lb/> „kann die Suͤnden des Verſtandes, des Gedaͤchtniſ-<lb/> „ſes der Einbildung, des bloſſen Willens, der ſinn-<lb/> „lichen Affecten und der uͤbrigen bekanten und un-<lb/> „bekanten Seelenkraͤfte nur mercken, geſchweige denn<lb/> „zuſammen zehlen? Wer wird einen richtigen Ueber-<lb/> „ſchlag der unnuͤtzen oder gar ſchaͤdlichen und ver-<lb/> „fuͤhriſchen Worte im Reden und in Schriften ma-<lb/> „chen koͤnnen? wer unterwindet ſich aller ſeiner Sin-<lb/> „nen Luͤſternheit und Anomalie zu berechnen? ſeiner<lb/> „Minen und Geberden Jrregularitaͤt (woraus ja<lb/> „doch das herrliche Ebenbild GOttes hervorſirah-<lb/> „len ſolte) billig zu ſchaͤtzen? wer kann anzeigen, ob<lb/> „er an irgend einem Tage mehr Suͤnden von un-<lb/> „terlaſſenem Guten oder von begangenen Boͤſen auf<lb/> „ſeine Seele geladen? Wer unterſtehet ſich zu be-<lb/> „rechnen, wie viel oͤffentlicher und gleichſam privi-<lb/> „legirter oder erkaufter Suͤnden von einer gantzen<lb/> „Stadt oder Land veruͤbet werden auf den Hals<lb/> „desjenigen, der ſie auf goͤttlichen Befehl hindern<lb/> „ſolte und konte, und hats doch nicht gethan? Und<lb/> „welcher Financier kann auch nur den Politiſchen<lb/> „oder Cameralſchaden uͤberſchlagen (mithin die neuen<lb/> „Schnlden beſtimmen) der daraus kleinen und groſ-<lb/> „ſen im gantzen Lande erwaͤchſt? Denn es iſt ja<lb/> „GOtt noch Richter auf Erden!</p><lb/> <p>„Wenn man nun dieſes und dergleichen mit bil-<lb/> „liger Aufmerckſamkeit uͤberleget, und iſt gewohnt,<lb/> „auf ſich ſelber wohl acht zu geben ſo wird man<lb/> „ohnſchwer einſehen, daß die obengeſetzte Rechnung<lb/> „im Gerichte GOttes (denn dahin muß es doch al-<lb/> „les kommen: nicht uͤbernatuͤrlich groß ausgefallen.<lb/> „Da nun eine jegliche Suͤnde eine unendliche Ma-<lb/> „jeſtaͤt beleidiget: ſo laͤßt ſich daraus auf die Be-<lb/> „ſchaffenheit der gantzen Verſchuldung und der dar-<lb/> „auf im Worte GOttes (gewiß nicht fuͤr die lange<lb/> „weile) geſetzten Straffen gantz natuͤrlich ſchlieſſen.<lb/> <fw place="bottom" type="catch">Wenn</fw><lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [399/0419]
wieder die Unreinigkeit.
„auch nach den ſo vielerley Arten derſelben anſtel-
„len: ſo iſt ſie vollends nicht zu uͤberſehen. Wer
„kann die Suͤnden des Verſtandes, des Gedaͤchtniſ-
„ſes der Einbildung, des bloſſen Willens, der ſinn-
„lichen Affecten und der uͤbrigen bekanten und un-
„bekanten Seelenkraͤfte nur mercken, geſchweige denn
„zuſammen zehlen? Wer wird einen richtigen Ueber-
„ſchlag der unnuͤtzen oder gar ſchaͤdlichen und ver-
„fuͤhriſchen Worte im Reden und in Schriften ma-
„chen koͤnnen? wer unterwindet ſich aller ſeiner Sin-
„nen Luͤſternheit und Anomalie zu berechnen? ſeiner
„Minen und Geberden Jrregularitaͤt (woraus ja
„doch das herrliche Ebenbild GOttes hervorſirah-
„len ſolte) billig zu ſchaͤtzen? wer kann anzeigen, ob
„er an irgend einem Tage mehr Suͤnden von un-
„terlaſſenem Guten oder von begangenen Boͤſen auf
„ſeine Seele geladen? Wer unterſtehet ſich zu be-
„rechnen, wie viel oͤffentlicher und gleichſam privi-
„legirter oder erkaufter Suͤnden von einer gantzen
„Stadt oder Land veruͤbet werden auf den Hals
„desjenigen, der ſie auf goͤttlichen Befehl hindern
„ſolte und konte, und hats doch nicht gethan? Und
„welcher Financier kann auch nur den Politiſchen
„oder Cameralſchaden uͤberſchlagen (mithin die neuen
„Schnlden beſtimmen) der daraus kleinen und groſ-
„ſen im gantzen Lande erwaͤchſt? Denn es iſt ja
„GOtt noch Richter auf Erden!
„Wenn man nun dieſes und dergleichen mit bil-
„liger Aufmerckſamkeit uͤberleget, und iſt gewohnt,
„auf ſich ſelber wohl acht zu geben ſo wird man
„ohnſchwer einſehen, daß die obengeſetzte Rechnung
„im Gerichte GOttes (denn dahin muß es doch al-
„les kommen: nicht uͤbernatuͤrlich groß ausgefallen.
„Da nun eine jegliche Suͤnde eine unendliche Ma-
„jeſtaͤt beleidiget: ſo laͤßt ſich daraus auf die Be-
„ſchaffenheit der gantzen Verſchuldung und der dar-
„auf im Worte GOttes (gewiß nicht fuͤr die lange
„weile) geſetzten Straffen gantz natuͤrlich ſchlieſſen.
Wenn
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |