Sattler, Basilius: Trostpredigt von dem Spruch Pauli, Roman. 8. Ist Gott für uns, wer mag wieder uns sein etc. Wolfenbüttel, 1592.einer / dem man ein Summ Geldts schuldig ist / muß zu frieden sein / Wenn dasselbig einmal vergnüget ist. Also kan GOTT / vnd wil vns auch nicht mehr besprechen / Iha GOtt selber hat den Rath erfunden / vnd geoffenbahret / vnd sich gnediglich erboten / Das er mit denen / die sich an diesen Bürgen / vnnd seine bezahlung mit festem Glauben halten / wölle zu frieden sein / vnd heist nun der Rechtspruch / vnd das Vrtheil / Wie JESVS selber Lehret / Johannis am Dritten / Wer an jhn Gleubet / der wird nicht Gerichtet. Derwegen wenn auff Mosis schwere anklag / das Vrtheil in GOttes Wort / vnd in vnserm Hertzen / vber vns ergehet / das wir Verflucht vnd verdampt sein solten: Sollen wir an CHristum Appellieren / der für vns dem Himlischen Vater gnug gethan / vnd vns mit Recht Erlöset hat / vmb welches willen / GOtt vns die Sünde vergibt. Denn das CHRISTus den Himmlischen Vater volkommen zu frieden gestellet habe / ist daraus abzunehmen / Das er jhn nicht im Todt bleiben lest / Sondern am Dritten Tage / wieder von den Todten Aufferwecket / Welches der Himmlische Vater nicht einer / dem man ein Summ Geldts schuldig ist / muß zu frieden sein / Wenn dasselbig einmal vergnüget ist. Also kan GOTT / vnd wil vns auch nicht mehr besprechen / Iha GOtt selber hat den Rath erfunden / vnd geoffenbahret / vnd sich gnediglich erboten / Das er mit denen / die sich an diesen Bürgen / vnnd seine bezahlung mit festem Glauben halten / wölle zu frieden sein / vnd heist nun der Rechtspruch / vnd das Vrtheil / Wie JESVS selber Lehret / Johannis am Dritten / Wer an jhn Gleubet / der wird nicht Gerichtet. Derwegen wenn auff Mosis schwere anklag / das Vrtheil in GOttes Wort / vnd in vnserm Hertzen / vber vns ergehet / das wir Verflucht vnd verdampt sein solten: Sollen wir an CHristum Appellieren / der für vns dem Himlischen Vater gnug gethan / vnd vns mit Recht Erlöset hat / vmb welches willen / GOtt vns die Sünde vergibt. Denn das CHRISTus den Himmlischen Vater volkommen zu frieden gestellet habe / ist daraus abzunehmen / Das er jhn nicht im Todt bleiben lest / Sondern am Dritten Tage / wieder von den Todten Aufferwecket / Welches der Himmlische Vater nicht <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0035"/> einer / dem man ein Summ Geldts schuldig ist / muß zu frieden sein / Wenn dasselbig einmal vergnüget ist.</p> <p>Also kan GOTT / vnd wil vns auch nicht mehr besprechen / Iha GOtt selber hat den Rath erfunden / vnd geoffenbahret / vnd sich gnediglich erboten / Das er mit denen / die sich an diesen Bürgen / vnnd seine bezahlung mit festem Glauben halten / wölle zu frieden sein / vnd heist nun der Rechtspruch / vnd das Vrtheil / Wie JESVS selber Lehret / Johannis am Dritten / Wer an jhn Gleubet / der wird nicht Gerichtet.</p> <p>Derwegen wenn auff Mosis schwere anklag / das Vrtheil in GOttes Wort / vnd in vnserm Hertzen / vber vns ergehet / das wir Verflucht vnd verdampt sein solten: Sollen wir an CHristum Appellieren / der für vns dem Himlischen Vater gnug gethan / vnd vns mit Recht Erlöset hat / vmb welches willen / GOtt vns die Sünde vergibt.</p> <p>Denn das CHRISTus den Himmlischen Vater volkommen zu frieden gestellet habe / ist daraus abzunehmen / Das er jhn nicht im Todt bleiben lest / Sondern am Dritten Tage / wieder von den Todten Aufferwecket / Welches der Himmlische Vater nicht </p> </div> </body> </text> </TEI> [0035]
einer / dem man ein Summ Geldts schuldig ist / muß zu frieden sein / Wenn dasselbig einmal vergnüget ist.
Also kan GOTT / vnd wil vns auch nicht mehr besprechen / Iha GOtt selber hat den Rath erfunden / vnd geoffenbahret / vnd sich gnediglich erboten / Das er mit denen / die sich an diesen Bürgen / vnnd seine bezahlung mit festem Glauben halten / wölle zu frieden sein / vnd heist nun der Rechtspruch / vnd das Vrtheil / Wie JESVS selber Lehret / Johannis am Dritten / Wer an jhn Gleubet / der wird nicht Gerichtet.
Derwegen wenn auff Mosis schwere anklag / das Vrtheil in GOttes Wort / vnd in vnserm Hertzen / vber vns ergehet / das wir Verflucht vnd verdampt sein solten: Sollen wir an CHristum Appellieren / der für vns dem Himlischen Vater gnug gethan / vnd vns mit Recht Erlöset hat / vmb welches willen / GOtt vns die Sünde vergibt.
Denn das CHRISTus den Himmlischen Vater volkommen zu frieden gestellet habe / ist daraus abzunehmen / Das er jhn nicht im Todt bleiben lest / Sondern am Dritten Tage / wieder von den Todten Aufferwecket / Welches der Himmlische Vater nicht
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss. Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate
(2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |