gemeinen Kenntniß gebracht würden. Alles, was für Erhaltung und Verbreitung wichtiger geschichtlicher Quellen geschieht, verdient ehrenvolle Anerkennung; so die Organisation jener Materialien, welche von dem Chef der Preussischen Justiz, dem Herrn Justiz- minister von Kircheisen, verfügt und dann aufs trefflichste ausgeführt worden ist. Allein noch ist zu hoffen, daß dasselbe liberale Interesse an der innern Geschichte des Landrechts auch die Bekanntmachung eines zweckmäßigen Auszugs aus denselben veranlas- sen wird. Zu befürchten ist dabey gewiß nichts, denn was mit solchem Ernst gethan worden ist, kann sehr ruhig jedem Urtheil entgegen sehen. Daß auf diesem Wege, selbst von dem zugegebenen Gesichts- punkte des Ganzen aus, manches einzelne als unhalt- bar erkannt werden könnte, ist wahr, aber dieses würde offenbar ein sehr glücklicher Erfolg seyn, denn jeder Gesetzgebung ist ein solches Mittel zu wünschen, wodurch sie von innen heraus gereinigt werden kann. Diese Materialien müssen ungleich lehrreicher seyn als die gedruckten über den Code, denn diese betref- fen doch meist nur den Uebergang vom projet zum Code, über die Entstehung des projet selbst, was bey weitem die Hauptsache ist, geben sie keine Auf- schlüsse, man müßte denn die leere Declamation der meisten Reden für solche Aufschlüsse halten wollen; jene Materialien dagegen würden bis auf die erste Entstehung der Gedanken zurück führen können. Ein
gemeinen Kenntniß gebracht würden. Alles, was für Erhaltung und Verbreitung wichtiger geſchichtlicher Quellen geſchieht, verdient ehrenvolle Anerkennung; ſo die Organiſation jener Materialien, welche von dem Chef der Preuſſiſchen Juſtiz, dem Herrn Juſtiz- miniſter von Kircheiſen, verfügt und dann aufs trefflichſte ausgeführt worden iſt. Allein noch iſt zu hoffen, daß daſſelbe liberale Intereſſe an der innern Geſchichte des Landrechts auch die Bekanntmachung eines zweckmäßigen Auszugs aus denſelben veranlaſ- ſen wird. Zu befürchten iſt dabey gewiß nichts, denn was mit ſolchem Ernſt gethan worden iſt, kann ſehr ruhig jedem Urtheil entgegen ſehen. Daß auf dieſem Wege, ſelbſt von dem zugegebenen Geſichts- punkte des Ganzen aus, manches einzelne als unhalt- bar erkannt werden könnte, iſt wahr, aber dieſes würde offenbar ein ſehr glücklicher Erfolg ſeyn, denn jeder Geſetzgebung iſt ein ſolches Mittel zu wünſchen, wodurch ſie von innen heraus gereinigt werden kann. Dieſe Materialien müſſen ungleich lehrreicher ſeyn als die gedruckten über den Code, denn dieſe betref- fen doch meiſt nur den Uebergang vom projet zum Code, über die Entſtehung des projet ſelbſt, was bey weitem die Hauptſache iſt, geben ſie keine Auf- ſchlüſſe, man müßte denn die leere Declamation der meiſten Reden für ſolche Aufſchlüſſe halten wollen; jene Materialien dagegen würden bis auf die erſte Entſtehung der Gedanken zurück führen können. Ein
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gemeinen Kenntniß gebracht würden. Alles, was für
Erhaltung und Verbreitung wichtiger geſchichtlicher
Quellen geſchieht, verdient ehrenvolle Anerkennung;
ſo die Organiſation jener Materialien, welche von
dem Chef der Preuſſiſchen Juſtiz, dem Herrn Juſtiz-
miniſter von Kircheiſen, verfügt und dann aufs
trefflichſte ausgeführt worden iſt. Allein noch iſt zu
hoffen, daß daſſelbe liberale Intereſſe an der innern
Geſchichte des Landrechts auch die Bekanntmachung
eines zweckmäßigen Auszugs aus denſelben veranlaſ-
ſen wird. Zu befürchten iſt dabey gewiß nichts,
denn was mit ſolchem Ernſt gethan worden iſt, kann
ſehr ruhig jedem Urtheil entgegen ſehen. Daß auf
dieſem Wege, ſelbſt von dem zugegebenen Geſichts-
punkte des Ganzen aus, manches einzelne als unhalt-
bar erkannt werden könnte, iſt wahr, aber dieſes
würde offenbar ein ſehr glücklicher Erfolg ſeyn, denn
jeder Geſetzgebung iſt ein ſolches Mittel zu wünſchen,
wodurch ſie von innen heraus gereinigt werden kann.
Dieſe Materialien müſſen ungleich lehrreicher ſeyn
als die gedruckten über den Code, denn dieſe betref-
fen doch meiſt nur den Uebergang vom projet zum
Code, über die Entſtehung des projet ſelbſt, was
bey weitem die Hauptſache iſt, geben ſie keine Auf-
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jene Materialien dagegen würden bis auf die erſte
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Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814, S. 94. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_gesetzgebung_1814/104>, abgerufen am 16.07.2024.
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