Savigny, Friedrich Carl von: Vom Beruf unsrer Zeit für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft. Heidelberg, 1814.vollständiges Gesetzbuch ist demnach das höchste Be- Ob diese Ansicht von der Entstehung des positi- vollſtändiges Geſetzbuch iſt demnach das höchſte Be- Ob dieſe Anſicht von der Entſtehung des poſiti- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0017" n="7"/> vollſtändiges Geſetzbuch iſt demnach das höchſte Be-<lb/> dürfniß, und nur bey einem lückenhaften Zuſtande<lb/> deſſelben kann man in die traurige Nothwendigkeit<lb/> kommen, ſich mit Gewohnheitsrecht, als einer ſchwan-<lb/> kenden Ergänzung, behelfen zu müſſen. Dieſe An-<lb/> ſicht iſt viel älter als die oben dargeſtellte, beide ha-<lb/> ben ſich auf manchen Punkten feindlich berührt, weit<lb/> öfter aber ſehr gut vertragen. Als Vermittlung<lb/> diente häufig die Ueberzeugung, daß es ein prakti-<lb/> ſches Naturrecht oder Vernunftrecht gebe, eine ideale<lb/> Geſetzgebung für alle Zeiten und alle Fälle gültig,<lb/> die wir nur zu entdecken brauchten, um das poſitive<lb/> Recht für immer zu vollenden.</p><lb/> <p>Ob dieſe Anſicht von der Entſtehung des poſiti-<lb/> ven Rechts Realität habe, wird ſich aus der folgen-<lb/> den Unterſuchung ergeben.</p> </div><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> </body> </text> </TEI> [7/0017]
vollſtändiges Geſetzbuch iſt demnach das höchſte Be-
dürfniß, und nur bey einem lückenhaften Zuſtande
deſſelben kann man in die traurige Nothwendigkeit
kommen, ſich mit Gewohnheitsrecht, als einer ſchwan-
kenden Ergänzung, behelfen zu müſſen. Dieſe An-
ſicht iſt viel älter als die oben dargeſtellte, beide ha-
ben ſich auf manchen Punkten feindlich berührt, weit
öfter aber ſehr gut vertragen. Als Vermittlung
diente häufig die Ueberzeugung, daß es ein prakti-
ſches Naturrecht oder Vernunftrecht gebe, eine ideale
Geſetzgebung für alle Zeiten und alle Fälle gültig,
die wir nur zu entdecken brauchten, um das poſitive
Recht für immer zu vollenden.
Ob dieſe Anſicht von der Entſtehung des poſiti-
ven Rechts Realität habe, wird ſich aus der folgen-
den Unterſuchung ergeben.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |