Betrachten wir die juristischen Personen, wie sie in unsrem Rechtszustand wirklich vorkommen, so müssen wir unter denselben folgende Gegensätze anerkennen, deren Ver- schiedenheit nicht ohne Einfluß auf die juristische Natur derselben ist.
1) Einigen derselben können wir ein natürliches oder auch nothwendiges Daseyn zuschreiben, anderen ein künst- liches oder willkührliches. Ein natürliches Daseyn haben die Gemeinden, Städte und Dörfer, welche meist älter sind als der Staat selbst (nämlich in seiner gegenwärti- gen Einheit und Begränzung), und welche die Hauptbe- standtheile des Staates bilden. Das juristische Daseyn derselben ist fast nie zweifelhaft; eine willkührliche Grün- dung kommt zwar auch bey ihnen vor, aber nur als Aus- nahme, und nur als Nachbildung der ursprünglichen Ge- meinden. Solche willkührlich gegründete waren die Rö- mischen Colonieen (im Gegensatz der Municipien), mit de- ren Anzahl und Bedeutung in unsren neueren Staaten kein ähnlicher Fall zu vergleichen ist. Die Einheit der Ge- meinden ist eine geographische, da sie sich auf das örtliche Verhältniß der Wohnung und des Landeigenthums gründet.
Künstliche oder willkührliche juristische Personen sind alle Stiftungen und Gesellschaften, welchen diese Eigen-
Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. II. Perſonen.
§. 86. Juriſtiſche Perſonen. — Arten.
Betrachten wir die juriſtiſchen Perſonen, wie ſie in unſrem Rechtszuſtand wirklich vorkommen, ſo müſſen wir unter denſelben folgende Gegenſätze anerkennen, deren Ver- ſchiedenheit nicht ohne Einfluß auf die juriſtiſche Natur derſelben iſt.
1) Einigen derſelben können wir ein natürliches oder auch nothwendiges Daſeyn zuſchreiben, anderen ein künſt- liches oder willkührliches. Ein natürliches Daſeyn haben die Gemeinden, Städte und Dörfer, welche meiſt älter ſind als der Staat ſelbſt (nämlich in ſeiner gegenwärti- gen Einheit und Begränzung), und welche die Hauptbe- ſtandtheile des Staates bilden. Das juriſtiſche Daſeyn derſelben iſt faſt nie zweifelhaft; eine willkührliche Grün- dung kommt zwar auch bey ihnen vor, aber nur als Aus- nahme, und nur als Nachbildung der urſprünglichen Ge- meinden. Solche willkührlich gegründete waren die Rö- miſchen Colonieen (im Gegenſatz der Municipien), mit de- ren Anzahl und Bedeutung in unſren neueren Staaten kein ähnlicher Fall zu vergleichen iſt. Die Einheit der Ge- meinden iſt eine geographiſche, da ſie ſich auf das örtliche Verhältniß der Wohnung und des Landeigenthums gründet.
Künſtliche oder willkührliche juriſtiſche Perſonen ſind alle Stiftungen und Geſellſchaften, welchen dieſe Eigen-
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Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. II. Perſonen.
§. 86.
Juriſtiſche Perſonen. — Arten.
Betrachten wir die juriſtiſchen Perſonen, wie ſie in
unſrem Rechtszuſtand wirklich vorkommen, ſo müſſen wir
unter denſelben folgende Gegenſätze anerkennen, deren Ver-
ſchiedenheit nicht ohne Einfluß auf die juriſtiſche Natur
derſelben iſt.
1) Einigen derſelben können wir ein natürliches oder
auch nothwendiges Daſeyn zuſchreiben, anderen ein künſt-
liches oder willkührliches. Ein natürliches Daſeyn haben
die Gemeinden, Städte und Dörfer, welche meiſt älter
ſind als der Staat ſelbſt (nämlich in ſeiner gegenwärti-
gen Einheit und Begränzung), und welche die Hauptbe-
ſtandtheile des Staates bilden. Das juriſtiſche Daſeyn
derſelben iſt faſt nie zweifelhaft; eine willkührliche Grün-
dung kommt zwar auch bey ihnen vor, aber nur als Aus-
nahme, und nur als Nachbildung der urſprünglichen Ge-
meinden. Solche willkührlich gegründete waren die Rö-
miſchen Colonieen (im Gegenſatz der Municipien), mit de-
ren Anzahl und Bedeutung in unſren neueren Staaten kein
ähnlicher Fall zu vergleichen iſt. Die Einheit der Ge-
meinden iſt eine geographiſche, da ſie ſich auf das örtliche
Verhältniß der Wohnung und des Landeigenthums gründet.
Künſtliche oder willkührliche juriſtiſche Perſonen ſind
alle Stiftungen und Geſellſchaften, welchen dieſe Eigen-
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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840, S. 242. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system02_1840/256>, abgerufen am 24.11.2024.
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