Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 2. Berlin, 1840.Status und Capitis deminutio. Beylage VI. Status und Capitis deminutio. (Zu § 64--68.) I. Im Rechtssystem selbst sind die Bedingungen der Rechts- Über Status: Feuerbach civilistische Versuche B. 1. Giessen 1803 Num. 6 (S. 175--190). Löhr über den Status, Magazin für Rechtswissen- schaft B. 4 N. 1 (S. 1--16) (1820). Status und Capitis deminutio. Beylage VI. Status und Capitis deminutio. (Zu § 64—68.) I. Im Rechtsſyſtem ſelbſt ſind die Bedingungen der Rechts- Über Status: Feuerbach civiliſtiſche Verſuche B. 1. Gieſſen 1803 Num. 6 (S. 175—190). Löhr über den Status, Magazin für Rechtswiſſen- ſchaft B. 4 N. 1 (S. 1—16) (1820). <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0457" n="443"/> <fw place="top" type="header"><hi rendition="#aq">Status</hi> und <hi rendition="#aq">Capitis deminutio.</hi></fw><lb/> <div n="2"> <head><hi rendition="#b">Beylage <hi rendition="#aq">VI.</hi></hi><lb/><hi rendition="#aq"><hi rendition="#g"><hi rendition="#b">Status</hi> und <hi rendition="#b">Capitis deminutio</hi></hi>.</hi><lb/> (Zu § 64—68.)</head><lb/> <div n="3"> <head> <hi rendition="#b"> <hi rendition="#aq">I.</hi> </hi> </head><lb/> <p>Im Rechtsſyſtem ſelbſt ſind die Bedingungen der Rechts-<lb/> fähigkeit, ſo wie die Abſtufungen derſelben, dargeſtellt wor-<lb/> den (§ 64—67), und hieran wurde die Lehre von der<lb/> dreyfachen <hi rendition="#aq">Capitis deminutio</hi> (§ 68) angeknüpft. Auf<lb/> zweyerley Weiſe aber weichen von den dort aufgeſtellten<lb/> Anſichten die Meynungen der meiſten neueren Schriftſteller<lb/> ab: Erſtlich durch Einmiſchung einer beſondern Lehre vom<lb/><hi rendition="#aq">status,</hi> welcher Begriff in meiner Darſtellung keinen Platz<lb/> gefunden hat: Zweytens durch einen ganz verſchiedenen<lb/> Begriff der <hi rendition="#aq">minima Capitis deminutio,</hi> wodurch zugleich<lb/> der allgemeine Begriff der <hi rendition="#aq">Capitis deminutio</hi> überhaupt<lb/> eine andere Geſtalt erhalten mußte. Ich will hier eine<lb/> vorläufige Überſicht der bedeutendſten Schriftſteller über<lb/> beide verwandte Gegenſtände geben, um auf dieſelben in<lb/> der Folge kürzer verweiſen zu können.</p><lb/> <p>Über <hi rendition="#aq">Status:</hi></p><lb/> <list> <item><hi rendition="#g">Feuerbach</hi> civiliſtiſche Verſuche B. 1. Gieſſen 1803<lb/><hi rendition="#aq">Num.</hi> 6 (S. 175—190).</item><lb/> <item><hi rendition="#g">Löhr</hi> über den Status, Magazin für Rechtswiſſen-<lb/> ſchaft B. 4 <hi rendition="#aq">N.</hi> 1 (S. 1—16) (1820).</item> </list><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [443/0457]
Status und Capitis deminutio.
Beylage VI.
Status und Capitis deminutio.
(Zu § 64—68.)
I.
Im Rechtsſyſtem ſelbſt ſind die Bedingungen der Rechts-
fähigkeit, ſo wie die Abſtufungen derſelben, dargeſtellt wor-
den (§ 64—67), und hieran wurde die Lehre von der
dreyfachen Capitis deminutio (§ 68) angeknüpft. Auf
zweyerley Weiſe aber weichen von den dort aufgeſtellten
Anſichten die Meynungen der meiſten neueren Schriftſteller
ab: Erſtlich durch Einmiſchung einer beſondern Lehre vom
status, welcher Begriff in meiner Darſtellung keinen Platz
gefunden hat: Zweytens durch einen ganz verſchiedenen
Begriff der minima Capitis deminutio, wodurch zugleich
der allgemeine Begriff der Capitis deminutio überhaupt
eine andere Geſtalt erhalten mußte. Ich will hier eine
vorläufige Überſicht der bedeutendſten Schriftſteller über
beide verwandte Gegenſtände geben, um auf dieſelben in
der Folge kürzer verweiſen zu können.
Über Status:
Feuerbach civiliſtiſche Verſuche B. 1. Gieſſen 1803
Num. 6 (S. 175—190).
Löhr über den Status, Magazin für Rechtswiſſen-
ſchaft B. 4 N. 1 (S. 1—16) (1820).
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