Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 3. Berlin, 1840.§. 121. Bedingung. Nothwendige und unmögliche. b) juristisch. Wenn Titius, mein einziger Erbe, das was ich ihm schuldig bin nach meinem Tode nicht ein- fordern wird (e). Wenn Titius unterläßt, vor seiner Mündigkeit ein gültiges Testament zu machen; oder das Ei- genthum der Kirchen meines Wohnorts zu er- werben. II. Unmöglich: A. positiv: a) physisch unmöglich. Wenn Titius den Mond ersteigt. Eben dahin gehören, ihrem Begriffe nach, die einen inneren Widerspruch in sich schließende Bedingungen (con- ditiones perplexae) (f). b) juristisch. Wenn Titius vor seiner Mündigkeit ein gültiges Testament macht; oder: wenn er das Eigenthum der Kirchen meines Wohnorts erwirbt. B. negativ: a) physisch unmöglich. Wenn Titius niemals sterben sollte. (e) L. 20 pr. in f. de cond. inst. (28. 7.). Er muß diese Schuld wohl uneingeklagt lassen, da vor der Antretung Niemand vorhanden ist, gegen den er kla- gen könnte, durch die Antretung aber Confusion eintritt, also die Forderung untergeht. (f) Sie sind nämlich unmög-
lich durch das in der menschlichen Natur gegründete logische Gesetz. -- Vgl. Sell S. 267. Beyspiele kommen vor in L. 16 de cond. inst. (28. 7.), L. 39 de man. test. §. 121. Bedingung. Nothwendige und unmögliche. b) juriſtiſch. Wenn Titius, mein einziger Erbe, das was ich ihm ſchuldig bin nach meinem Tode nicht ein- fordern wird (e). Wenn Titius unterläßt, vor ſeiner Mündigkeit ein gültiges Teſtament zu machen; oder das Ei- genthum der Kirchen meines Wohnorts zu er- werben. II. Unmöglich: A. poſitiv: a) phyſiſch unmöglich. Wenn Titius den Mond erſteigt. Eben dahin gehören, ihrem Begriffe nach, die einen inneren Widerſpruch in ſich ſchließende Bedingungen (con- ditiones perplexae) (f). b) juriſtiſch. Wenn Titius vor ſeiner Mündigkeit ein gültiges Teſtament macht; oder: wenn er das Eigenthum der Kirchen meines Wohnorts erwirbt. B. negativ: a) phyſiſch unmöglich. Wenn Titius niemals ſterben ſollte. (e) L. 20 pr. in f. de cond. inst. (28. 7.). Er muß dieſe Schuld wohl uneingeklagt laſſen, da vor der Antretung Niemand vorhanden iſt, gegen den er kla- gen könnte, durch die Antretung aber Confuſion eintritt, alſo die Forderung untergeht. (f) Sie ſind nämlich unmög-
lich durch das in der menſchlichen Natur gegründete logiſche Geſetz. — Vgl. Sell S. 267. Beyſpiele kommen vor in L. 16 de cond. inst. (28. 7.), L. 39 de man. test. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <list> <item> <list> <item> <list> <pb facs="#f0171" n="159"/> <fw place="top" type="header">§. 121. Bedingung. Nothwendige und unmögliche.</fw><lb/> <item><hi rendition="#aq">b</hi>) juriſtiſch.<lb/><hi rendition="#et">Wenn Titius, mein einziger Erbe, das was ich<lb/> ihm ſchuldig bin nach meinem Tode nicht ein-<lb/> fordern wird <note place="foot" n="(e)"><hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">L.</hi> 20 <hi rendition="#i">pr. in f. de cond.<lb/> inst.</hi></hi> (28. 7.). Er muß dieſe<lb/> Schuld wohl uneingeklagt laſſen,<lb/> da vor der Antretung Niemand<lb/> vorhanden iſt, gegen den er kla-<lb/> gen könnte, durch die Antretung<lb/> aber Confuſion eintritt, alſo die<lb/> Forderung untergeht.</note>.<lb/> Wenn Titius unterläßt, vor ſeiner Mündigkeit<lb/> ein gültiges Teſtament zu machen; oder das Ei-<lb/> genthum der Kirchen meines Wohnorts zu er-<lb/> werben.</hi></item> </list> </item> </list> </item><lb/> <item><hi rendition="#aq">II.</hi> Unmöglich:<lb/><list><item><hi rendition="#aq">A.</hi> poſitiv:<lb/><list><item><hi rendition="#aq">a</hi>) phyſiſch unmöglich.<lb/><hi rendition="#et">Wenn Titius den Mond erſteigt.</hi><lb/> Eben dahin gehören, ihrem Begriffe nach, die einen<lb/> inneren Widerſpruch in ſich ſchließende Bedingungen (<hi rendition="#aq">con-<lb/> ditiones perplexae</hi>) <note xml:id="seg2pn_33_1" next="#seg2pn_33_2" place="foot" n="(f)">Sie ſind nämlich unmög-<lb/> lich durch das in der menſchlichen<lb/> Natur gegründete logiſche Geſetz.<lb/> — Vgl. <hi rendition="#g">Sell</hi> S. 267. Beyſpiele<lb/> kommen vor in <hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">L.</hi> 16 <hi rendition="#i">de cond.<lb/> inst.</hi> (28. 7.), <hi rendition="#i">L.</hi> 39 <hi rendition="#i">de man. test.</hi></hi></note>.</item><lb/><item><hi rendition="#aq">b</hi>) juriſtiſch.<lb/><hi rendition="#et">Wenn Titius vor ſeiner Mündigkeit ein gültiges<lb/> Teſtament macht; oder: wenn er das Eigenthum<lb/> der Kirchen meines Wohnorts erwirbt.</hi></item></list></item><lb/><item><hi rendition="#aq">B.</hi> negativ:<lb/><list><item><hi rendition="#aq">a</hi>) phyſiſch unmöglich.<lb/><hi rendition="#et">Wenn Titius niemals ſterben ſollte.</hi></item><lb/></list></item></list></item> </list> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [159/0171]
§. 121. Bedingung. Nothwendige und unmögliche.
b) juriſtiſch.
Wenn Titius, mein einziger Erbe, das was ich
ihm ſchuldig bin nach meinem Tode nicht ein-
fordern wird (e).
Wenn Titius unterläßt, vor ſeiner Mündigkeit
ein gültiges Teſtament zu machen; oder das Ei-
genthum der Kirchen meines Wohnorts zu er-
werben.
II. Unmöglich:
A. poſitiv:
a) phyſiſch unmöglich.
Wenn Titius den Mond erſteigt.
Eben dahin gehören, ihrem Begriffe nach, die einen
inneren Widerſpruch in ſich ſchließende Bedingungen (con-
ditiones perplexae) (f).
b) juriſtiſch.
Wenn Titius vor ſeiner Mündigkeit ein gültiges
Teſtament macht; oder: wenn er das Eigenthum
der Kirchen meines Wohnorts erwirbt.
B. negativ:
a) phyſiſch unmöglich.
Wenn Titius niemals ſterben ſollte.
(e) L. 20 pr. in f. de cond.
inst. (28. 7.). Er muß dieſe
Schuld wohl uneingeklagt laſſen,
da vor der Antretung Niemand
vorhanden iſt, gegen den er kla-
gen könnte, durch die Antretung
aber Confuſion eintritt, alſo die
Forderung untergeht.
(f) Sie ſind nämlich unmög-
lich durch das in der menſchlichen
Natur gegründete logiſche Geſetz.
— Vgl. Sell S. 267. Beyſpiele
kommen vor in L. 16 de cond.
inst. (28. 7.), L. 39 de man. test.
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