Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 3. Berlin, 1840.§. 109. Altersstufen. Impuberes. streng an diese Regel, vielmehr scheint es, daß man oftim einzelnen Fall die Zeit mit ziemlich freyer Willkühr auswählte, hauptsächlich wohl mit Rücksicht auf die gei- stige und leibliche Entwicklung der Individuen, jedoch so daß auch manche äußere Convenienz Einfluß haben mochte. Dieses wird durch folgende sichere Fälle bestätigt. August nahm die Toga im sechzehenten Jahr (i); Caligula weit später, nämlich (nach Verschiedenheit der Lesearten) im 19ten, 20sten oder 21sten (k); Nero umgekehrt schon im vierzehenten (k1); Marc Aurel im funfzehenten, also auf die regelmäßige Weise (l). So lange nun kein Rechtsstreit in irgend einem ein- ders aber scheint mir für diesen Zeitpunkt entscheidend die Mey- nung der Proculejaner, deren Entstehung ja nicht anders un- gezwungen erklärt werden kann, als aus der ohnehin schon als Regel geltenden Volkssitte. -- Noris l. c. p. 113--116 nimmt die Zeit nach dem vollendeten 15ten Jahr (also ein Jahr später) als Regel an; allein theils muß er doch wieder Ausnahmen daneben zugeben, theils sind mehrere von ihm angeführte Fälle schwankend; so p. 114 Cicero der Sohn ge- boren 690, Toga 705: Virgil ge- boren 684, Toga 699. Beide Fälle können auf das 15te oder das 16te Jahr bezogen werden, da wir die Tage nicht kennen. (i) Sueton. Augustus C. 8 "duodecimum annum agens avi- am Juliam defunctam pro con- cione laudavit. Quadriennio post virili toga sumta" rel. Vgl. Noris l. c. p. 115. (k) Sueton. Caligula C. 10 "et inde vicesimo aetatis anno ... togam sumsit." Andere Hand- schriften lesen undevicesimo. Ou- dendorp aber emendirt unetvice- simo, weil er durch Berechnung darthut, daß in der That damals Caligula im 21sten Lebensjahr stand. Er war nämlich geboren 765, und die Erzählung des Sue- ton fällt in 786. Vergl. Noris l. c. p. 116. (k1) Er war geboren am 16. December 790, und nahm die Toga schon im Lauf des Jahres 804. Noris l. c. p. 115. (l) Capitolini Marcus C. 4:
"Virilem togam sumsit XV. ae- tatis anno." §. 109. Altersſtufen. Impuberes. ſtreng an dieſe Regel, vielmehr ſcheint es, daß man oftim einzelnen Fall die Zeit mit ziemlich freyer Willkühr auswählte, hauptſächlich wohl mit Rückſicht auf die gei- ſtige und leibliche Entwicklung der Individuen, jedoch ſo daß auch manche äußere Convenienz Einfluß haben mochte. Dieſes wird durch folgende ſichere Fälle beſtätigt. Auguſt nahm die Toga im ſechzehenten Jahr (i); Caligula weit ſpäter, nämlich (nach Verſchiedenheit der Leſearten) im 19ten, 20ſten oder 21ſten (k); Nero umgekehrt ſchon im vierzehenten (k¹); Marc Aurel im funfzehenten, alſo auf die regelmäßige Weiſe (l). So lange nun kein Rechtsſtreit in irgend einem ein- ders aber ſcheint mir für dieſen Zeitpunkt entſcheidend die Mey- nung der Proculejaner, deren Entſtehung ja nicht anders un- gezwungen erklärt werden kann, als aus der ohnehin ſchon als Regel geltenden Volksſitte. — Noris l. c. p. 113—116 nimmt die Zeit nach dem vollendeten 15ten Jahr (alſo ein Jahr ſpäter) als Regel an; allein theils muß er doch wieder Ausnahmen daneben zugeben, theils ſind mehrere von ihm angeführte Fälle ſchwankend; ſo p. 114 Cicero der Sohn ge- boren 690, Toga 705: Virgil ge- boren 684, Toga 699. Beide Fälle können auf das 15te oder das 16te Jahr bezogen werden, da wir die Tage nicht kennen. (i) Sueton. Augustus C. 8 „duodecimum annum agens avi- am Juliam defunctam pro con- cione laudavit. Quadriennio post virili toga sumta” rel. Vgl. Noris l. c. p. 115. (k) Sueton. Caligula C. 10 „et inde vicesimo aetatis anno … togam sumsit.” Andere Hand- ſchriften leſen undevicesimo. Ou- dendorp aber emendirt unetvice- simo, weil er durch Berechnung darthut, daß in der That damals Caligula im 21ſten Lebensjahr ſtand. Er war nämlich geboren 765, und die Erzählung des Sue- ton fällt in 786. Vergl. Noris l. c. p. 116. (k¹) Er war geboren am 16. December 790, und nahm die Toga ſchon im Lauf des Jahres 804. Noris l. c. p. 115. (l) Capitolini Marcus C. 4:
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§. 109. Altersſtufen. Impuberes.
ſtreng an dieſe Regel, vielmehr ſcheint es, daß man oft
im einzelnen Fall die Zeit mit ziemlich freyer Willkühr
auswählte, hauptſächlich wohl mit Rückſicht auf die gei-
ſtige und leibliche Entwicklung der Individuen, jedoch ſo
daß auch manche äußere Convenienz Einfluß haben mochte.
Dieſes wird durch folgende ſichere Fälle beſtätigt. Auguſt
nahm die Toga im ſechzehenten Jahr (i); Caligula weit
ſpäter, nämlich (nach Verſchiedenheit der Leſearten) im
19ten, 20ſten oder 21ſten (k); Nero umgekehrt ſchon im
vierzehenten (k¹); Marc Aurel im funfzehenten, alſo auf
die regelmäßige Weiſe (l).
So lange nun kein Rechtsſtreit in irgend einem ein-
(h)
(i) Sueton. Augustus C. 8
„duodecimum annum agens avi-
am Juliam defunctam pro con-
cione laudavit. Quadriennio
post virili toga sumta” rel.
Vgl. Noris l. c. p. 115.
(k) Sueton. Caligula C. 10
„et inde vicesimo aetatis anno
… togam sumsit.” Andere Hand-
ſchriften leſen undevicesimo. Ou-
dendorp aber emendirt unetvice-
simo, weil er durch Berechnung
darthut, daß in der That damals
Caligula im 21ſten Lebensjahr
ſtand. Er war nämlich geboren
765, und die Erzählung des Sue-
ton fällt in 786. Vergl. Noris
l. c. p. 116.
(k¹) Er war geboren am 16.
December 790, und nahm die
Toga ſchon im Lauf des Jahres
804. Noris l. c. p. 115.
(l) Capitolini Marcus C. 4:
„Virilem togam sumsit XV. ae-
tatis anno.”
(h) ders aber ſcheint mir für dieſen
Zeitpunkt entſcheidend die Mey-
nung der Proculejaner, deren
Entſtehung ja nicht anders un-
gezwungen erklärt werden kann,
als aus der ohnehin ſchon als
Regel geltenden Volksſitte. —
Noris l. c. p. 113—116 nimmt
die Zeit nach dem vollendeten 15ten
Jahr (alſo ein Jahr ſpäter) als
Regel an; allein theils muß er
doch wieder Ausnahmen daneben
zugeben, theils ſind mehrere von
ihm angeführte Fälle ſchwankend;
ſo p. 114 Cicero der Sohn ge-
boren 690, Toga 705: Virgil ge-
boren 684, Toga 699. Beide
Fälle können auf das 15te oder
das 16te Jahr bezogen werden,
da wir die Tage nicht kennen.
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