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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.

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§. 179. Zeit. 1. Kalender.

Der älteste Kalender der Römer wird auf ein Jahr
von Zehen Monaten, oder 304 Tagen gegründet, wel-
ches man das Romulische nennt. Wir können die schwie-
rige Untersuchung über dasselbe hier auf sich beruhen las-
sen, da sich in den Quellen des Justinianischen Rechts
keine Spuren davon erhalten haben.

Das Jahr, welches dem König Numa zugeschrieben wird,
und bis auf Cäsars Zeit in steter Anwendung geblieben ist,
bestand aus Zwölf Monaten, welche 355 Tage enthielten.
Ein Jahr um das andere wurde ein ganzer Monat, Mer-
cedonius genannt, eingeschaltet, welcher abwechslend 22
und 23 Tage enthielt. Die Einschaltung geschah hinter
dem Tag, den wir den 23. Februar nennen, und auf wel-
chen das Fest der Terminalia fiel, also vor dem 24. Fe-
bruar, an welchem das Fest Regifugium gefeyert wurde.
Dadurch wurden dem Februar Fünf Tage abgeschnitten,
so daß dieser in einem Schaltjahr nur 23 Tage hatte.
Jene Fünf Tage wurden als Fortsetzung des Mercedonius
angesehen, welcher dadurch abwechslend 27 oder 28 Tage
erhielt. Durch diese Einrichtung bekam das Jahr durch-
schnittlich eine Länge von 3661/4 Tagen, und da diese in
Vergleichung mit dem astronomischen Jahr zu groß war,
so wurden, je nach Ablauf von 24 Jahren, mit einemmal
24 Tage aus dem laufenden Jahre weggelassen, wodurch
sich also die Jahreslänge im größeren Durchschnitt auf
3651/4 Tage stellte (b). -- Dieses Jahr war nicht nur für

(b) Ideler I. 67. II. 31. 56. 59. -- Die Hauptstellen der Al-
IV. 21
§. 179. Zeit. 1. Kalender.

Der älteſte Kalender der Römer wird auf ein Jahr
von Zehen Monaten, oder 304 Tagen gegründet, wel-
ches man das Romuliſche nennt. Wir können die ſchwie-
rige Unterſuchung über daſſelbe hier auf ſich beruhen laſ-
ſen, da ſich in den Quellen des Juſtinianiſchen Rechts
keine Spuren davon erhalten haben.

Das Jahr, welches dem König Numa zugeſchrieben wird,
und bis auf Cäſars Zeit in ſteter Anwendung geblieben iſt,
beſtand aus Zwölf Monaten, welche 355 Tage enthielten.
Ein Jahr um das andere wurde ein ganzer Monat, Mer-
cedonius genannt, eingeſchaltet, welcher abwechslend 22
und 23 Tage enthielt. Die Einſchaltung geſchah hinter
dem Tag, den wir den 23. Februar nennen, und auf wel-
chen das Feſt der Terminalia fiel, alſo vor dem 24. Fe-
bruar, an welchem das Feſt Regifugium gefeyert wurde.
Dadurch wurden dem Februar Fünf Tage abgeſchnitten,
ſo daß dieſer in einem Schaltjahr nur 23 Tage hatte.
Jene Fünf Tage wurden als Fortſetzung des Mercedonius
angeſehen, welcher dadurch abwechslend 27 oder 28 Tage
erhielt. Durch dieſe Einrichtung bekam das Jahr durch-
ſchnittlich eine Länge von 366¼ Tagen, und da dieſe in
Vergleichung mit dem aſtronomiſchen Jahr zu groß war,
ſo wurden, je nach Ablauf von 24 Jahren, mit einemmal
24 Tage aus dem laufenden Jahre weggelaſſen, wodurch
ſich alſo die Jahreslänge im größeren Durchſchnitt auf
365¼ Tage ſtellte (b). — Dieſes Jahr war nicht nur für

(b) Ideler I. 67. II. 31. 56. 59. — Die Hauptſtellen der Al-
IV. 21
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[321/0335] §. 179. Zeit. 1. Kalender. Der älteſte Kalender der Römer wird auf ein Jahr von Zehen Monaten, oder 304 Tagen gegründet, wel- ches man das Romuliſche nennt. Wir können die ſchwie- rige Unterſuchung über daſſelbe hier auf ſich beruhen laſ- ſen, da ſich in den Quellen des Juſtinianiſchen Rechts keine Spuren davon erhalten haben. Das Jahr, welches dem König Numa zugeſchrieben wird, und bis auf Cäſars Zeit in ſteter Anwendung geblieben iſt, beſtand aus Zwölf Monaten, welche 355 Tage enthielten. Ein Jahr um das andere wurde ein ganzer Monat, Mer- cedonius genannt, eingeſchaltet, welcher abwechslend 22 und 23 Tage enthielt. Die Einſchaltung geſchah hinter dem Tag, den wir den 23. Februar nennen, und auf wel- chen das Feſt der Terminalia fiel, alſo vor dem 24. Fe- bruar, an welchem das Feſt Regifugium gefeyert wurde. Dadurch wurden dem Februar Fünf Tage abgeſchnitten, ſo daß dieſer in einem Schaltjahr nur 23 Tage hatte. Jene Fünf Tage wurden als Fortſetzung des Mercedonius angeſehen, welcher dadurch abwechslend 27 oder 28 Tage erhielt. Durch dieſe Einrichtung bekam das Jahr durch- ſchnittlich eine Länge von 366¼ Tagen, und da dieſe in Vergleichung mit dem aſtronomiſchen Jahr zu groß war, ſo wurden, je nach Ablauf von 24 Jahren, mit einemmal 24 Tage aus dem laufenden Jahre weggelaſſen, wodurch ſich alſo die Jahreslänge im größeren Durchſchnitt auf 365¼ Tage ſtellte (b). — Dieſes Jahr war nicht nur für (b) Ideler I. 67. II. 31. 56. 59. — Die Hauptſtellen der Al- IV. 21

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841, S. 321. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system04_1841/335>, abgerufen am 17.09.2024.