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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.

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Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. III. Entstehung und Untergang.
die Anwendung höchst unbequem, sondern es wurde auch
noch in der Ausführung oft verdorben; theils aus Nach-
lässigkeit der Pontifices, denen die Aufsicht auf den Ka-
lender zustand, theils aus parteyischer Willkühr, indem
die obrigkeitlichen Würden einjährig waren, und also
durch Verlängerung eines Jahres die Regierungszeit der
Consuln, die man gerade begünstigen wollte, erweitert wer-
den konnte. Die Verwirrung wurde so groß, daß die
Jahreszeiten zuletzt in ganz andere Monate fielen, als
welche dafür bestimmt gewesen waren.

Durch die Wahrnehmung dieser Üebel wurde Cäsar zu
einer durchgreifenden Reform des Kalenders veranlaßt,
welche noch jetzt die Grundlage des Kalenders aller christ-
lichen Nationen bildet (c). Die Vorbereitung dazu geschah
im J. 708, welches dazu benutzt wurde, die allmälig an-
gehäufte Verwirrung zu absorbiren, zu welchem Zweck ihm
445 Tage in Fünfzehen Monaten zugetheilt wurden. Die
Einführung des neuen Kalenders selbst fällt in das J. 709,
das Jahr vor Cäsars Tod.

Dabey lag die Voraussetzung zum Grund, daß das
astronomische Jahr genau aus 365 Tagen 6 Stunden be-
stehe. Cäsar bestimmte nun das Kalenderjahr auf 365
Tage und verordnete für jede vierjährige Periode die Ein-

ten sind Censorinus de die na-
tali C. 20,
und Macroeius Sa-
turnal. I.
13. -- Die eben dahin
einschlagende L. 98 § 1. 2 de V.
S.
(50. 16.) kann erst weiter un-
ten erklärt werden (§ 192).
(c) In der Französischen Revo-
lution wurde bekanntlich ein ganz
neuer Kalender eingeführt, nach
wenigen Jahren aber stellte Na-
poleon den früheren wieder her

Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang.
die Anwendung höchſt unbequem, ſondern es wurde auch
noch in der Ausführung oft verdorben; theils aus Nach-
läſſigkeit der Pontifices, denen die Aufſicht auf den Ka-
lender zuſtand, theils aus parteyiſcher Willkühr, indem
die obrigkeitlichen Würden einjährig waren, und alſo
durch Verlängerung eines Jahres die Regierungszeit der
Conſuln, die man gerade begünſtigen wollte, erweitert wer-
den konnte. Die Verwirrung wurde ſo groß, daß die
Jahreszeiten zuletzt in ganz andere Monate fielen, als
welche dafür beſtimmt geweſen waren.

Durch die Wahrnehmung dieſer Üebel wurde Cäſar zu
einer durchgreifenden Reform des Kalenders veranlaßt,
welche noch jetzt die Grundlage des Kalenders aller chriſt-
lichen Nationen bildet (c). Die Vorbereitung dazu geſchah
im J. 708, welches dazu benutzt wurde, die allmälig an-
gehäufte Verwirrung zu abſorbiren, zu welchem Zweck ihm
445 Tage in Fünfzehen Monaten zugetheilt wurden. Die
Einführung des neuen Kalenders ſelbſt fällt in das J. 709,
das Jahr vor Cäſars Tod.

Dabey lag die Vorausſetzung zum Grund, daß das
aſtronomiſche Jahr genau aus 365 Tagen 6 Stunden be-
ſtehe. Cäſar beſtimmte nun das Kalenderjahr auf 365
Tage und verordnete für jede vierjährige Periode die Ein-

ten ſind Censorinus de die na-
tali C. 20,
und Macroeius Sa-
turnal. I.
13. — Die eben dahin
einſchlagende L. 98 § 1. 2 de V.
S.
(50. 16.) kann erſt weiter un-
ten erklärt werden (§ 192).
(c) In der Franzöſiſchen Revo-
lution wurde bekanntlich ein ganz
neuer Kalender eingeführt, nach
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poleon den früheren wieder her
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[322/0336] Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang. die Anwendung höchſt unbequem, ſondern es wurde auch noch in der Ausführung oft verdorben; theils aus Nach- läſſigkeit der Pontifices, denen die Aufſicht auf den Ka- lender zuſtand, theils aus parteyiſcher Willkühr, indem die obrigkeitlichen Würden einjährig waren, und alſo durch Verlängerung eines Jahres die Regierungszeit der Conſuln, die man gerade begünſtigen wollte, erweitert wer- den konnte. Die Verwirrung wurde ſo groß, daß die Jahreszeiten zuletzt in ganz andere Monate fielen, als welche dafür beſtimmt geweſen waren. Durch die Wahrnehmung dieſer Üebel wurde Cäſar zu einer durchgreifenden Reform des Kalenders veranlaßt, welche noch jetzt die Grundlage des Kalenders aller chriſt- lichen Nationen bildet (c). Die Vorbereitung dazu geſchah im J. 708, welches dazu benutzt wurde, die allmälig an- gehäufte Verwirrung zu abſorbiren, zu welchem Zweck ihm 445 Tage in Fünfzehen Monaten zugetheilt wurden. Die Einführung des neuen Kalenders ſelbſt fällt in das J. 709, das Jahr vor Cäſars Tod. Dabey lag die Vorausſetzung zum Grund, daß das aſtronomiſche Jahr genau aus 365 Tagen 6 Stunden be- ſtehe. Cäſar beſtimmte nun das Kalenderjahr auf 365 Tage und verordnete für jede vierjährige Periode die Ein- (b) (c) In der Franzöſiſchen Revo- lution wurde bekanntlich ein ganz neuer Kalender eingeführt, nach wenigen Jahren aber ſtellte Na- poleon den früheren wieder her (b) ten ſind Censorinus de die na- tali C. 20, und Macroeius Sa- turnal. I. 13. — Die eben dahin einſchlagende L. 98 § 1. 2 de V. S. (50. 16.) kann erſt weiter un- ten erklärt werden (§ 192).

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841, S. 322. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system04_1841/336>, abgerufen am 22.11.2024.