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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.

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Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. III. Entstehung und Untergang.
Tage aus dem Kalender hinweg, und bestimmte, um die
Rückkehr des Fehlers zu verhüten, daß alle 400 Jahre
Drey Einschaltungen übersprungen, also auf Hundert Ein-
schaltungen stets Drey weggelassen, werden sollten (g).
Diese Verbesserung des Kalenders wurde 1581 verordnet,
im folgenden Jahre in Rom eingeführt, und innerhalb der
nächsten Zehen Jahre von dem Kaiser, dem katholischen
Theil von Deutschland, Schweiz und Niederlanden, so
wie in Italien, Spanien, Polen und Ungarn angenom-
men. Dagegen fand sie, als von Rom ausgehend, lange
Zeit keinen Eingang in denjenigen Ländern, welche sich
zum protestantischen oder zum griechischen Glauben beken-
nen. Endlich wurde sie 1700 und 1701 im protestanti-
schen Theil von Deutschland, Schweiz und Niederlanden,
so wie in Dänemark, 1752 in England, 1753 in Schwe-
den anerkannt. Die Russen, so wie die übrigen, der grie-
chischen Kirche angehörenden, Länder sind bey dem unver-
änderten Kalender Cäsars geblieben. Hierin liegt der Un-
terschied des alten und neuen Styls, oder des Juliani-

(g) Die Säcularjahre 1600,
2000, 2400 u. s. w. sollten Schalt-
jahre bleiben, die jedesmal dazwi-
schen liegenden Drey Säcular-
jahre, wie 1700. 1800. 1900, dann
2100. 2200. 2300. u. s. w., welche
nach dem Julianischen Kalender
gleichfalls Schaltjahre wären, soll-
ten ausfallen. -- Noch immer war
hier das Jahr um 24 Secunden
zu groß angenommen, indessen ist
dieser Fehler so gering, daß er
erst nach Ablauf von 3600 Jah-
ren zu einem ganzen Tag ange-
wachsen seyn wird. Um ihn völ-
lig zu vermeiden, müßte man alle
Neun Jahrhunderte Sieben Ein-
schaltungen ausfallen lassen, an-
statt daß jetzt in Vier Jahrhun-
derten Drey ausfallen. (Ich darf
mich wegen dieser Außerung auf
Idelers brieflich ausgesprochene
Zustimmung berufen).

Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang.
Tage aus dem Kalender hinweg, und beſtimmte, um die
Rückkehr des Fehlers zu verhüten, daß alle 400 Jahre
Drey Einſchaltungen überſprungen, alſo auf Hundert Ein-
ſchaltungen ſtets Drey weggelaſſen, werden ſollten (g).
Dieſe Verbeſſerung des Kalenders wurde 1581 verordnet,
im folgenden Jahre in Rom eingeführt, und innerhalb der
nächſten Zehen Jahre von dem Kaiſer, dem katholiſchen
Theil von Deutſchland, Schweiz und Niederlanden, ſo
wie in Italien, Spanien, Polen und Ungarn angenom-
men. Dagegen fand ſie, als von Rom ausgehend, lange
Zeit keinen Eingang in denjenigen Ländern, welche ſich
zum proteſtantiſchen oder zum griechiſchen Glauben beken-
nen. Endlich wurde ſie 1700 und 1701 im proteſtanti-
ſchen Theil von Deutſchland, Schweiz und Niederlanden,
ſo wie in Dänemark, 1752 in England, 1753 in Schwe-
den anerkannt. Die Ruſſen, ſo wie die übrigen, der grie-
chiſchen Kirche angehörenden, Länder ſind bey dem unver-
änderten Kalender Cäſars geblieben. Hierin liegt der Un-
terſchied des alten und neuen Styls, oder des Juliani-

(g) Die Säcularjahre 1600,
2000, 2400 u. ſ. w. ſollten Schalt-
jahre bleiben, die jedesmal dazwi-
ſchen liegenden Drey Säcular-
jahre, wie 1700. 1800. 1900, dann
2100. 2200. 2300. u. ſ. w., welche
nach dem Julianiſchen Kalender
gleichfalls Schaltjahre wären, ſoll-
ten ausfallen. — Noch immer war
hier das Jahr um 24 Secunden
zu groß angenommen, indeſſen iſt
dieſer Fehler ſo gering, daß er
erſt nach Ablauf von 3600 Jah-
ren zu einem ganzen Tag ange-
wachſen ſeyn wird. Um ihn völ-
lig zu vermeiden, müßte man alle
Neun Jahrhunderte Sieben Ein-
ſchaltungen ausfallen laſſen, an-
ſtatt daß jetzt in Vier Jahrhun-
derten Drey ausfallen. (Ich darf
mich wegen dieſer Außerung auf
Idelers brieflich ausgeſprochene
Zuſtimmung berufen).
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[324/0338] Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. III. Entſtehung und Untergang. Tage aus dem Kalender hinweg, und beſtimmte, um die Rückkehr des Fehlers zu verhüten, daß alle 400 Jahre Drey Einſchaltungen überſprungen, alſo auf Hundert Ein- ſchaltungen ſtets Drey weggelaſſen, werden ſollten (g). Dieſe Verbeſſerung des Kalenders wurde 1581 verordnet, im folgenden Jahre in Rom eingeführt, und innerhalb der nächſten Zehen Jahre von dem Kaiſer, dem katholiſchen Theil von Deutſchland, Schweiz und Niederlanden, ſo wie in Italien, Spanien, Polen und Ungarn angenom- men. Dagegen fand ſie, als von Rom ausgehend, lange Zeit keinen Eingang in denjenigen Ländern, welche ſich zum proteſtantiſchen oder zum griechiſchen Glauben beken- nen. Endlich wurde ſie 1700 und 1701 im proteſtanti- ſchen Theil von Deutſchland, Schweiz und Niederlanden, ſo wie in Dänemark, 1752 in England, 1753 in Schwe- den anerkannt. Die Ruſſen, ſo wie die übrigen, der grie- chiſchen Kirche angehörenden, Länder ſind bey dem unver- änderten Kalender Cäſars geblieben. Hierin liegt der Un- terſchied des alten und neuen Styls, oder des Juliani- (g) Die Säcularjahre 1600, 2000, 2400 u. ſ. w. ſollten Schalt- jahre bleiben, die jedesmal dazwi- ſchen liegenden Drey Säcular- jahre, wie 1700. 1800. 1900, dann 2100. 2200. 2300. u. ſ. w., welche nach dem Julianiſchen Kalender gleichfalls Schaltjahre wären, ſoll- ten ausfallen. — Noch immer war hier das Jahr um 24 Secunden zu groß angenommen, indeſſen iſt dieſer Fehler ſo gering, daß er erſt nach Ablauf von 3600 Jah- ren zu einem ganzen Tag ange- wachſen ſeyn wird. Um ihn völ- lig zu vermeiden, müßte man alle Neun Jahrhunderte Sieben Ein- ſchaltungen ausfallen laſſen, an- ſtatt daß jetzt in Vier Jahrhun- derten Drey ausfallen. (Ich darf mich wegen dieſer Außerung auf Idelers brieflich ausgeſprochene Zuſtimmung berufen).

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841, S. 324. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system04_1841/338>, abgerufen am 18.10.2024.