Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.§. 180. Zeit. 1. Kalender. (Fortsetzung.) neren Zeiträumen, gegen einander begränzen zu wollen,da sie viele Jahrhunderte lang neben einander angewendet wurden, regellos, wie es gerade die Kenntniß oder die Gewohnheit der einzelnen Notare mit sich brachte. In neueren Jahrhunderten, und besonders seitdem die Urkun- den in den Landessprachen abgefaßt wurden, ist die Rö- mische Weise immer mehr verlassen, die Bezeichnung nach durchlaufenden Zahlen aber endlich ausschließend angewen- det worden. Diese ist indessen schon sehr alt, und sie fin- det sich schon recht häufig in Urkunden des siebenten und achten Jahrhunderts (f1). In den Kanzleyen des Rö- mischen Hofs hat sich die altrömische Bezeichnung bis auf den heutigen Tag erhalten. Schon aus dieser zufälligen, allmäligen, schwankenden (f1) Um sich davon zu über-
zeugen, genügt ein flüchtiger Über- blick reichhaltiger, chronologisch ge- ordneter, Urkundensammlungen. Ich will beyspielsweise auf fol- gende Urkunden des sechsten und siebenten Jahrhunderts mit durch- gezählten Monatstagen aufmerk- sam machen; mehrere derselben reichen in die zweyte Hälfte des Monats hinein, enthalten also größere Zahlen. Historiae pa- triae monumenta, Chartarum Tom. 1, Aug. Taurinorum 1836 fol. Num. 2. 6. 7. 9. 13. Fuma- galli codice diplomatico Sant- Ambrosiano, Milano 1805. 4. Num. 1. 10. 12. 15. 16. 18. 21. 23. 24. Grundfalsch ist die Darstel- lung von Gatterer Abriß der Diplomatik S. 369. 370. Bis ge- gen das große Interregnum sey die altrömische Bezeichnung all- gemein gewesen, dann seyen die Heiligentage ausgedrückt worden; die durchgezählten Tage erwähnt er gar nicht. Diese Unvollstän- digkeit findet ihre Erklärung (nicht Rechtfertigung) darin, daß in Deutschland freylich der Gebrauch der Heiligennamen weit überwie- gend vor anderen Bezeichnungen war. §. 180. Zeit. 1. Kalender. (Fortſetzung.) neren Zeiträumen, gegen einander begränzen zu wollen,da ſie viele Jahrhunderte lang neben einander angewendet wurden, regellos, wie es gerade die Kenntniß oder die Gewohnheit der einzelnen Notare mit ſich brachte. In neueren Jahrhunderten, und beſonders ſeitdem die Urkun- den in den Landesſprachen abgefaßt wurden, iſt die Rö- miſche Weiſe immer mehr verlaſſen, die Bezeichnung nach durchlaufenden Zahlen aber endlich ausſchließend angewen- det worden. Dieſe iſt indeſſen ſchon ſehr alt, und ſie fin- det ſich ſchon recht häufig in Urkunden des ſiebenten und achten Jahrhunderts (f¹). In den Kanzleyen des Rö- miſchen Hofs hat ſich die altrömiſche Bezeichnung bis auf den heutigen Tag erhalten. Schon aus dieſer zufälligen, allmäligen, ſchwankenden (f¹) Um ſich davon zu über-
zeugen, genügt ein flüchtiger Über- blick reichhaltiger, chronologiſch ge- ordneter, Urkundenſammlungen. Ich will beyſpielsweiſe auf fol- gende Urkunden des ſechſten und ſiebenten Jahrhunderts mit durch- gezählten Monatstagen aufmerk- ſam machen; mehrere derſelben reichen in die zweyte Hälfte des Monats hinein, enthalten alſo größere Zahlen. Historiae pa- triae monumenta, Chartarum Tom. 1, Aug. Taurinorum 1836 fol. Num. 2. 6. 7. 9. 13. Fuma- galli codice diplomatico Sant- Ambrosiano, Milano 1805. 4. Num. 1. 10. 12. 15. 16. 18. 21. 23. 24. Grundfalſch iſt die Darſtel- lung von Gatterer Abriß der Diplomatik S. 369. 370. Bis ge- gen das große Interregnum ſey die altrömiſche Bezeichnung all- gemein geweſen, dann ſeyen die Heiligentage ausgedrückt worden; die durchgezählten Tage erwähnt er gar nicht. Dieſe Unvollſtän- digkeit findet ihre Erklärung (nicht Rechtfertigung) darin, daß in Deutſchland freylich der Gebrauch der Heiligennamen weit überwie- gend vor anderen Bezeichnungen war. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0345" n="331"/><fw place="top" type="header">§. 180. Zeit. 1. Kalender. (Fortſetzung.)</fw><lb/> neren Zeiträumen, gegen einander begränzen zu wollen,<lb/> da ſie viele Jahrhunderte lang neben einander angewendet<lb/> wurden, regellos, wie es gerade die Kenntniß oder die<lb/> Gewohnheit der einzelnen Notare mit ſich brachte. In<lb/> neueren Jahrhunderten, und beſonders ſeitdem die Urkun-<lb/> den in den Landesſprachen abgefaßt wurden, iſt die Rö-<lb/> miſche Weiſe immer mehr verlaſſen, die Bezeichnung nach<lb/> durchlaufenden Zahlen aber endlich ausſchließend angewen-<lb/> det worden. Dieſe iſt indeſſen ſchon ſehr alt, und ſie fin-<lb/> det ſich ſchon recht häufig in Urkunden des ſiebenten und<lb/> achten Jahrhunderts <note place="foot" n="(f¹)">Um ſich davon zu über-<lb/> zeugen, genügt ein flüchtiger Über-<lb/> blick reichhaltiger, chronologiſch ge-<lb/> ordneter, Urkundenſammlungen.<lb/> Ich will beyſpielsweiſe auf fol-<lb/> gende Urkunden des ſechſten und<lb/> ſiebenten Jahrhunderts mit durch-<lb/> gezählten Monatstagen aufmerk-<lb/> ſam machen; mehrere derſelben<lb/> reichen in die zweyte Hälfte des<lb/> Monats hinein, enthalten alſo<lb/> größere Zahlen. <hi rendition="#aq">Historiae pa-<lb/> triae monumenta, Chartarum<lb/> Tom. 1, Aug. Taurinorum 1836<lb/> fol. Num. 2. 6. 7. 9. 13. <hi rendition="#k">Fuma-<lb/> galli</hi> codice diplomatico Sant-<lb/> Ambrosiano, Milano 1805. 4.<lb/> Num.</hi> 1. 10. 12. 15. 16. 18. 21. 23.<lb/> 24. Grundfalſch iſt die Darſtel-<lb/> lung von <hi rendition="#g">Gatterer</hi> Abriß der<lb/> Diplomatik S. 369. 370. Bis ge-<lb/> gen das große Interregnum ſey<lb/> die altrömiſche Bezeichnung all-<lb/> gemein geweſen, dann ſeyen die<lb/> Heiligentage ausgedrückt worden;<lb/> die durchgezählten Tage erwähnt<lb/> er gar nicht. Dieſe Unvollſtän-<lb/> digkeit findet ihre Erklärung (nicht<lb/> Rechtfertigung) darin, daß in<lb/> Deutſchland freylich der Gebrauch<lb/> der Heiligennamen weit überwie-<lb/> gend vor anderen Bezeichnungen<lb/> war.</note>. In den Kanzleyen des Rö-<lb/> miſchen Hofs hat ſich die altrömiſche Bezeichnung bis auf<lb/> den heutigen Tag erhalten.</p><lb/> <p>Schon aus dieſer zufälligen, allmäligen, ſchwankenden<lb/> Entſtehung unſrer Weiſe, die Tage jedes Monats mit<lb/> durchlaufenden Zahlen zu bezeichnen, muß es einleuchten,<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [331/0345]
§. 180. Zeit. 1. Kalender. (Fortſetzung.)
neren Zeiträumen, gegen einander begränzen zu wollen,
da ſie viele Jahrhunderte lang neben einander angewendet
wurden, regellos, wie es gerade die Kenntniß oder die
Gewohnheit der einzelnen Notare mit ſich brachte. In
neueren Jahrhunderten, und beſonders ſeitdem die Urkun-
den in den Landesſprachen abgefaßt wurden, iſt die Rö-
miſche Weiſe immer mehr verlaſſen, die Bezeichnung nach
durchlaufenden Zahlen aber endlich ausſchließend angewen-
det worden. Dieſe iſt indeſſen ſchon ſehr alt, und ſie fin-
det ſich ſchon recht häufig in Urkunden des ſiebenten und
achten Jahrhunderts (f¹). In den Kanzleyen des Rö-
miſchen Hofs hat ſich die altrömiſche Bezeichnung bis auf
den heutigen Tag erhalten.
Schon aus dieſer zufälligen, allmäligen, ſchwankenden
Entſtehung unſrer Weiſe, die Tage jedes Monats mit
durchlaufenden Zahlen zu bezeichnen, muß es einleuchten,
(f¹) Um ſich davon zu über-
zeugen, genügt ein flüchtiger Über-
blick reichhaltiger, chronologiſch ge-
ordneter, Urkundenſammlungen.
Ich will beyſpielsweiſe auf fol-
gende Urkunden des ſechſten und
ſiebenten Jahrhunderts mit durch-
gezählten Monatstagen aufmerk-
ſam machen; mehrere derſelben
reichen in die zweyte Hälfte des
Monats hinein, enthalten alſo
größere Zahlen. Historiae pa-
triae monumenta, Chartarum
Tom. 1, Aug. Taurinorum 1836
fol. Num. 2. 6. 7. 9. 13. Fuma-
galli codice diplomatico Sant-
Ambrosiano, Milano 1805. 4.
Num. 1. 10. 12. 15. 16. 18. 21. 23.
24. Grundfalſch iſt die Darſtel-
lung von Gatterer Abriß der
Diplomatik S. 369. 370. Bis ge-
gen das große Interregnum ſey
die altrömiſche Bezeichnung all-
gemein geweſen, dann ſeyen die
Heiligentage ausgedrückt worden;
die durchgezählten Tage erwähnt
er gar nicht. Dieſe Unvollſtän-
digkeit findet ihre Erklärung (nicht
Rechtfertigung) darin, daß in
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