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Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841.

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Einfluß der Schenkung auf dritte Personen.
X.

Was endlich den Widerruf der Schenkung, besonders
im Fall der Undankbarkeit, betrifft, so kann dabey für
unsre Frage kaum ein Zweifel entstehen. Denn hier ist
gleich Anfangs Alles gültig, und erst hinterher entsteht
ein neuer Anspruch an den Empfänger. Wurde also die
Schenkung durch Delegation bewirkt, so bleibt das mit
dem Dritten geschlossene Rechtsgeschäft ganz unberührt.



Einfluß der Schenkung auf dritte Perſonen.
X.

Was endlich den Widerruf der Schenkung, beſonders
im Fall der Undankbarkeit, betrifft, ſo kann dabey für
unſre Frage kaum ein Zweifel entſtehen. Denn hier iſt
gleich Anfangs Alles gültig, und erſt hinterher entſteht
ein neuer Anſpruch an den Empfänger. Wurde alſo die
Schenkung durch Delegation bewirkt, ſo bleibt das mit
dem Dritten geſchloſſene Rechtsgeſchäft ganz unberührt.



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[601/0615] Einfluß der Schenkung auf dritte Perſonen. X. Was endlich den Widerruf der Schenkung, beſonders im Fall der Undankbarkeit, betrifft, ſo kann dabey für unſre Frage kaum ein Zweifel entſtehen. Denn hier iſt gleich Anfangs Alles gültig, und erſt hinterher entſteht ein neuer Anſpruch an den Empfänger. Wurde alſo die Schenkung durch Delegation bewirkt, ſo bleibt das mit dem Dritten geſchloſſene Rechtsgeſchäft ganz unberührt.

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Zitationshilfe: Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 4. Berlin, 1841, S. 601. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system04_1841/615>, abgerufen am 21.11.2024.