Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 7. Berlin, 1848.Buch II. Rechtsverhältnisse. Kap. IV. Verletzung. unmittelbar auf den Judex bezogen (d). Dieser letzte Theilder Stelle soll nun auf bloßer Interpolation beruhen, indem auch hier Ulpian nur vom Prätor gesprochen haben werde. -- Ich will diese Interpolation nicht gerade für unmöglich erklären, aber als nothwendig kann ich sie nicht einräumen; denn wenn, wie sogleich aus inneren Gründen gezeigt werden soll, die Thätigkeit des Prätors hierin von jeher wesentlich keine andere war, als die des Judex, so war es ganz natürlich und gar nicht zu tadeln, daß Ul- pian abwechselnd bald den Einen, bald den Anderen, und zwar Beide in gleicher Wirksamkeit, erwähnte. Wichtig ist aber auch eine Stelle des Paulus, welche von Ich will aber nun auf die Sache selbst näher eingehen, (d) l. c. § 8 " ... officio judicis". Besonders aber der ganze, in seinem Inhalt so wich- tige, § 9 "Quum res in jusju- randum demissa sit, judex jurantem absolvit ... nolentem jurare reum .. non solventem condemnat", ganz wie oben § 6 vom Prätor. (e) L. 25 § 3 de prob. (22. 3)
" .. licentia concedenda est ei, cui onus probationis in- cumbit, advessario suo ... jusjurandum inferre ... ut judex juramenti fidem secutus ita suam sententiam possit formare". Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. IV. Verletzung. unmittelbar auf den Judex bezogen (d). Dieſer letzte Theilder Stelle ſoll nun auf bloßer Interpolation beruhen, indem auch hier Ulpian nur vom Prätor geſprochen haben werde. — Ich will dieſe Interpolation nicht gerade für unmöglich erklären, aber als nothwendig kann ich ſie nicht einräumen; denn wenn, wie ſogleich aus inneren Gründen gezeigt werden ſoll, die Thätigkeit des Prätors hierin von jeher weſentlich keine andere war, als die des Judex, ſo war es ganz natürlich und gar nicht zu tadeln, daß Ul- pian abwechſelnd bald den Einen, bald den Anderen, und zwar Beide in gleicher Wirkſamkeit, erwähnte. Wichtig iſt aber auch eine Stelle des Paulus, welche von Ich will aber nun auf die Sache ſelbſt näher eingehen, (d) l. c. § 8 „ … officio judicis“. Beſonders aber der ganze, in ſeinem Inhalt ſo wich- tige, § 9 „Quum res in jusju- randum demissa sit, judex jurantem absolvit … nolentem jurare reum .. non solventem condemnat“, ganz wie oben § 6 vom Prätor. (e) L. 25 § 3 de prob. (22. 3)
„ .. licentia concedenda est ei, cui onus probationis in- cumbit, advessario suo … jusjurandum inferre … ut judex juramenti fidem secutus ita suam sententiam possit formare“. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0102" n="80"/><fw place="top" type="header">Buch <hi rendition="#aq">II.</hi> Rechtsverhältniſſe. Kap. <hi rendition="#aq">IV.</hi> Verletzung.</fw><lb/> unmittelbar auf den Judex bezogen <note place="foot" n="(d)"><hi rendition="#aq">l. c. § 8 „ … officio<lb/> judicis“.</hi> Beſonders aber der<lb/> ganze, in ſeinem Inhalt ſo wich-<lb/> tige, § 9 <hi rendition="#aq">„Quum res in jusju-<lb/> randum demissa sit, <hi rendition="#i">judex</hi><lb/> jurantem absolvit … <hi rendition="#i">nolentem<lb/> jurare reum .. non solventem<lb/> condemnat“,</hi></hi> ganz wie oben § 6<lb/> vom Prätor.</note>. Dieſer letzte Theil<lb/> der Stelle ſoll nun auf bloßer Interpolation beruhen, indem<lb/> auch hier <hi rendition="#g">Ulpian</hi> nur vom Prätor geſprochen haben<lb/> werde. — Ich will dieſe Interpolation nicht gerade für<lb/> unmöglich erklären, aber als nothwendig kann ich ſie nicht<lb/> einräumen; denn wenn, wie ſogleich aus inneren Gründen<lb/> gezeigt werden ſoll, die Thätigkeit des Prätors hierin von<lb/> jeher weſentlich keine andere war, als die des Judex, ſo<lb/> war es ganz natürlich und gar nicht zu tadeln, daß <hi rendition="#g">Ul-<lb/> pian</hi> abwechſelnd bald den Einen, bald den Anderen, und<lb/> zwar Beide in gleicher Wirkſamkeit, erwähnte.</p><lb/> <p>Wichtig iſt aber auch eine Stelle des <hi rendition="#g">Paulus</hi>, welche von<lb/> dem Beweisverfahren vor dem Judex ſpricht, und den vor<lb/> dem Judex geleiſteten Eid in derſelben Weiſe erwähnt, wie wir<lb/> ihn im neuſten Recht nur immer auffaſſen können <note place="foot" n="(e)"><hi rendition="#aq"><hi rendition="#i">L.</hi> 25 § 3 <hi rendition="#i">de prob.</hi> (22. 3)<lb/> „ .. licentia concedenda est<lb/> ei, cui onus probationis in-<lb/> cumbit, advessario suo …<lb/> jusjurandum inferre … ut<lb/> judex juramenti fidem secutus<lb/> ita suam sententiam possit<lb/> formare“.</hi></note>; und<lb/> in dieſer Stelle iſt noch weniger, als in der des <hi rendition="#g">Ulpian</hi>,<lb/> Schein und Raum für eine Interpolation wahrzunehmen.</p><lb/> <p>Ich will aber nun auf die Sache ſelbſt näher eingehen,<lb/> unabhängig von dem Zeugniß einzelner Stellen der alten<lb/> Juriſten.</p><lb/> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [80/0102]
Buch II. Rechtsverhältniſſe. Kap. IV. Verletzung.
unmittelbar auf den Judex bezogen (d). Dieſer letzte Theil
der Stelle ſoll nun auf bloßer Interpolation beruhen, indem
auch hier Ulpian nur vom Prätor geſprochen haben
werde. — Ich will dieſe Interpolation nicht gerade für
unmöglich erklären, aber als nothwendig kann ich ſie nicht
einräumen; denn wenn, wie ſogleich aus inneren Gründen
gezeigt werden ſoll, die Thätigkeit des Prätors hierin von
jeher weſentlich keine andere war, als die des Judex, ſo
war es ganz natürlich und gar nicht zu tadeln, daß Ul-
pian abwechſelnd bald den Einen, bald den Anderen, und
zwar Beide in gleicher Wirkſamkeit, erwähnte.
Wichtig iſt aber auch eine Stelle des Paulus, welche von
dem Beweisverfahren vor dem Judex ſpricht, und den vor
dem Judex geleiſteten Eid in derſelben Weiſe erwähnt, wie wir
ihn im neuſten Recht nur immer auffaſſen können (e); und
in dieſer Stelle iſt noch weniger, als in der des Ulpian,
Schein und Raum für eine Interpolation wahrzunehmen.
Ich will aber nun auf die Sache ſelbſt näher eingehen,
unabhängig von dem Zeugniß einzelner Stellen der alten
Juriſten.
(d) l. c. § 8 „ … officio
judicis“. Beſonders aber der
ganze, in ſeinem Inhalt ſo wich-
tige, § 9 „Quum res in jusju-
randum demissa sit, judex
jurantem absolvit … nolentem
jurare reum .. non solventem
condemnat“, ganz wie oben § 6
vom Prätor.
(e) L. 25 § 3 de prob. (22. 3)
„ .. licentia concedenda est
ei, cui onus probationis in-
cumbit, advessario suo …
jusjurandum inferre … ut
judex juramenti fidem secutus
ita suam sententiam possit
formare“.
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Zitationshilfe: | Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 7. Berlin, 1848, S. 80. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/savigny_system07_1848/102>, abgerufen am 16.07.2024. |