Savigny, Friedrich Carl von: System des heutigen Römischen Rechts. Bd. 7. Berlin, 1848.Vorrede. Viele mögen glauben, daß es einer besonderen Vorrede. Viele mögen glauben, daß es einer beſonderen <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0009" n="[III]"/> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Vorrede</hi>.</hi> </head><lb/> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <p><hi rendition="#in">V</hi>iele mögen glauben, daß es einer beſonderen<lb/> Rechtfertigung bedürfe, wenn in der gegenwärtigen<lb/> Zeit ein Werk über das Römiſche Recht unter-<lb/> nommen, oder auch nur fortgeſetzt werde. Schon<lb/> lange vor dem Sturm, der über Europa einher gezogen<lb/> iſt, war in Deutſchland jenes Recht von manchen Seiten<lb/> her als ein fremdes, unvaterländiſches angefochten<lb/> worden, und es hatte ſich nicht ſelten dem ungün-<lb/> ſtigen Urtheil über den Gegenſtand auch eine Miß-<lb/> ſtimmung gegen die Anhänger und Bearbeiter<lb/> unvermerkt beigemiſcht, indem die Bekämpfung<lb/> deſſelben mit einer vorzugsweiſe vaterländiſchen Ge-<lb/> ſinnung, die Anhänglichkeit an daſſelbe mit einer<lb/> dem Vaterlande fremden oder gleichgültigen in<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [[III]/0009]
Vorrede.
Viele mögen glauben, daß es einer beſonderen
Rechtfertigung bedürfe, wenn in der gegenwärtigen
Zeit ein Werk über das Römiſche Recht unter-
nommen, oder auch nur fortgeſetzt werde. Schon
lange vor dem Sturm, der über Europa einher gezogen
iſt, war in Deutſchland jenes Recht von manchen Seiten
her als ein fremdes, unvaterländiſches angefochten
worden, und es hatte ſich nicht ſelten dem ungün-
ſtigen Urtheil über den Gegenſtand auch eine Miß-
ſtimmung gegen die Anhänger und Bearbeiter
unvermerkt beigemiſcht, indem die Bekämpfung
deſſelben mit einer vorzugsweiſe vaterländiſchen Ge-
ſinnung, die Anhänglichkeit an daſſelbe mit einer
dem Vaterlande fremden oder gleichgültigen in
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