Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.in seine Hand zurückkehrt, heisst Miöllnir d. i. der Malmer, der Allzerschmetternde,1) und derselbe ist insofern das Zeichen oder Symbol des Stärksten in der Natur, der höchsten und allgewaltigen Naturkraft, des zerschmetternden und tödtenden Blitzes. Indem Thorr durch Blitz und Gewitter den Boden zum Ackerbau bereitet und die Saaten befruchtet und segnet, ist er weiter der Gott, der Beschützer und Bringer der neuen Landansiedelungen und Besitzergreifungen, der Urbarmachung des Ackerlandes, des Fleisses und der Thätigkeit der Menschen; auch die menschlichen Wohnungen und heiligen Gebäude, die Brücken und Strassen u. s. f gründet und schützt Thorr, weil in dem urbar gemachten Lande, mit dem Ackerbau sie erstehen und wachsen.2) Thorr ist daher der Gründer und Schützer des angebauten Landes, der Städte, der Staaten und aller staatlichen Verbindungen, besonders auch der Ehen; er ist im wirklichen und sittlichen Sinne der grosse Baumeister der Erde, - der Welt, da den Menschen die Erde ihre Welt ist. Vorzüglich auch in dieser Bezeichnung ist der Hammer sein Symbol, und seine Bauleute, seine Arbeiter sind die Menschen, die Bauern. Die nordische Mythologie drückt dieses noch bestimmter darin aus, dass sie den Thialfi, d. i. den Arbeiter, den menschlichen Fleiss beim Anbau der Erde, und dessen Schwester Röskwa, d. i. die Rasche, die unverdrossene Rüstigkeit, Kinder eines Bauern, zu den dienstpflichtigen Gefährten Thorrs macht3) und Thrudheim, d. i. das fruchtbare Land, ihm zur Wohnung gibt. Thorrs Hammer gilt für ein weihendes und heiligendes Geräthe, das Becher und Brautpaare weihte, Leichen einsegnete, sei es sie zum Leben zu erwecken, oder ihnen die Wiedergeburt zu sichern; besonders der Scheiterhaufen des Gottes Baldur wurde so durch Torrs Hammer geweiht. Nach altdeutschem Rechte konnten durch den Wurf des Hammers auch die Rechte auf Grund und Boden, auf Wasser und Flüsse, und andere Befugnisse bestimmt wer- 1) Menzel, Odin, S. 47. 2) Simrok, a. a. O., S. 290 vgl. mit 281. 3) Uhland, der Mythus von Thor, Stuttgart 1836, S.27 u. 52 ff.
in seine Hand zurückkehrt, heisst Miöllnir d. i. der Malmer, der Allzerschmetternde,1) und derselbe ist insofern das Zeichen oder Symbol des Stärksten in der Natur, der höchsten und allgewaltigen Naturkraft, des zerschmetternden und tödtenden Blitzes. Indem Thôrr durch Blitz und Gewitter den Boden zum Ackerbau bereitet und die Saaten befruchtet und segnet, ist er weiter der Gott, der Beschützer und Bringer der neuen Landansiedelungen und Besitzergreifungen, der Urbarmachung des Ackerlandes, des Fleisses und der Thätigkeit der Menschen; auch die menschlichen Wohnungen und heiligen Gebäude, die Brücken und Strassen u. s. f gründet und schützt Thôrr, weil in dem urbar gemachten Lande, mit dem Ackerbau sie erstehen und wachsen.2) Thôrr ist daher der Gründer und Schützer des angebauten Landes, der Städte, der Staaten und aller staatlichen Verbindungen, besonders auch der Ehen; er ist im wirklichen und sittlichen Sinne der grosse Baumeister der Erde, – der Welt, da den Menschen die Erde ihre Welt ist. Vorzüglich auch in dieser Bezeichnung ist der Hammer sein Symbol, und seine Bauleute, seine Arbeiter sind die Menschen, die Bauern. Die nordische Mythologie drückt dieses noch bestimmter darin aus, dass sie den Thiâlfi, d. i. den Arbeiter, den menschlichen Fleiss beim Anbau der Erde, und dessen Schwester Röskwa, d. i. die Rasche, die unverdrossene Rüstigkeit, Kinder eines Bauern, zu den dienstpflichtigen Gefährten Thôrrs macht3) und Thrudheim, d. i. das fruchtbare Land, ihm zur Wohnung gibt. Thôrrs Hammer gilt für ein weihendes und heiligendes Geräthe, das Becher und Brautpaare weihte, Leichen einsegnete, sei es sie zum Leben zu erwecken, oder ihnen die Wiedergeburt zu sichern; besonders der Scheiterhaufen des Gottes Baldur wurde so durch Tôrrs Hammer geweiht. Nach altdeutschem Rechte konnten durch den Wurf des Hammers auch die Rechte auf Grund und Boden, auf Wasser und Flüsse, und andere Befugnisse bestimmt wer- 1) Menzel, Odin, S. 47. 2) Simrok, a. a. O., S. 290 vgl. mit 281. 3) Uhland, der Mythus von Thôr, Stuttgart 1836, S.27 u. 52 ff.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0266" n="250"/> in seine Hand zurückkehrt, heisst Miöllnir d. i. der Malmer, der Allzerschmetternde,<note place="foot" n="1)">Menzel, Odin, S. 47.</note> und derselbe ist insofern das Zeichen oder Symbol des Stärksten in der Natur, der höchsten und allgewaltigen Naturkraft, des zerschmetternden und tödtenden Blitzes.</p> <p> Indem Thôrr durch Blitz und Gewitter den Boden zum Ackerbau bereitet und die Saaten befruchtet und segnet, ist er weiter der Gott, der Beschützer und Bringer der neuen Landansiedelungen und Besitzergreifungen, der Urbarmachung des Ackerlandes, des Fleisses und der Thätigkeit der Menschen; auch die menschlichen Wohnungen und heiligen Gebäude, die Brücken und Strassen u. s. f gründet und schützt Thôrr, weil in dem urbar gemachten Lande, mit dem Ackerbau sie erstehen und wachsen.<note place="foot" n="2)">Simrok, a. a. O., S. 290 vgl. mit 281.</note> Thôrr ist daher der Gründer und Schützer des angebauten Landes, der Städte, der Staaten und aller staatlichen Verbindungen, besonders auch der Ehen; er ist im wirklichen und sittlichen Sinne der grosse Baumeister der Erde, – der Welt, da den Menschen die Erde ihre Welt ist. Vorzüglich auch in dieser Bezeichnung ist der Hammer sein Symbol, und seine Bauleute, seine Arbeiter sind die Menschen, die Bauern. Die nordische Mythologie drückt dieses noch bestimmter darin aus, dass sie den Thiâlfi, d. i. den Arbeiter, den menschlichen Fleiss beim Anbau der Erde, und dessen Schwester Röskwa, d. i. die Rasche, die unverdrossene Rüstigkeit, Kinder eines Bauern, zu den dienstpflichtigen Gefährten Thôrrs macht<note place="foot" n="3)">Uhland, der Mythus von Thôr, Stuttgart 1836, S.27 u. 52 ff. </note> und Thrudheim, d. i. das fruchtbare Land, ihm zur Wohnung gibt. Thôrrs Hammer gilt für ein weihendes und heiligendes Geräthe, das Becher und Brautpaare weihte, Leichen einsegnete, sei es sie zum Leben zu erwecken, oder ihnen die Wiedergeburt zu sichern; besonders der Scheiterhaufen des Gottes Baldur wurde so durch Tôrrs Hammer geweiht. Nach altdeutschem Rechte konnten durch den Wurf des Hammers auch die Rechte auf Grund und Boden, auf Wasser und Flüsse, und andere Befugnisse bestimmt wer- </p> </div> </body> </text> </TEI> [250/0266]
in seine Hand zurückkehrt, heisst Miöllnir d. i. der Malmer, der Allzerschmetternde, 1) und derselbe ist insofern das Zeichen oder Symbol des Stärksten in der Natur, der höchsten und allgewaltigen Naturkraft, des zerschmetternden und tödtenden Blitzes.
Indem Thôrr durch Blitz und Gewitter den Boden zum Ackerbau bereitet und die Saaten befruchtet und segnet, ist er weiter der Gott, der Beschützer und Bringer der neuen Landansiedelungen und Besitzergreifungen, der Urbarmachung des Ackerlandes, des Fleisses und der Thätigkeit der Menschen; auch die menschlichen Wohnungen und heiligen Gebäude, die Brücken und Strassen u. s. f gründet und schützt Thôrr, weil in dem urbar gemachten Lande, mit dem Ackerbau sie erstehen und wachsen. 2) Thôrr ist daher der Gründer und Schützer des angebauten Landes, der Städte, der Staaten und aller staatlichen Verbindungen, besonders auch der Ehen; er ist im wirklichen und sittlichen Sinne der grosse Baumeister der Erde, – der Welt, da den Menschen die Erde ihre Welt ist. Vorzüglich auch in dieser Bezeichnung ist der Hammer sein Symbol, und seine Bauleute, seine Arbeiter sind die Menschen, die Bauern. Die nordische Mythologie drückt dieses noch bestimmter darin aus, dass sie den Thiâlfi, d. i. den Arbeiter, den menschlichen Fleiss beim Anbau der Erde, und dessen Schwester Röskwa, d. i. die Rasche, die unverdrossene Rüstigkeit, Kinder eines Bauern, zu den dienstpflichtigen Gefährten Thôrrs macht 3) und Thrudheim, d. i. das fruchtbare Land, ihm zur Wohnung gibt. Thôrrs Hammer gilt für ein weihendes und heiligendes Geräthe, das Becher und Brautpaare weihte, Leichen einsegnete, sei es sie zum Leben zu erwecken, oder ihnen die Wiedergeburt zu sichern; besonders der Scheiterhaufen des Gottes Baldur wurde so durch Tôrrs Hammer geweiht. Nach altdeutschem Rechte konnten durch den Wurf des Hammers auch die Rechte auf Grund und Boden, auf Wasser und Flüsse, und andere Befugnisse bestimmt wer-
1) Menzel, Odin, S. 47.
2) Simrok, a. a. O., S. 290 vgl. mit 281.
3) Uhland, der Mythus von Thôr, Stuttgart 1836, S.27 u. 52 ff.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-14T13:44:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-14T13:44:32Z)
Google Books: Bereitstellung der Bilddigitalisate.
(2013-08-14T13:44:32Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |