Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.hängt, weshalb die Leonhardskirchen meist mit eisernen Ketten umzogen sind.1) Wir dürfen im höhern ethischen Sinne an die Stelle des S. Leonhard Christus setzen, denn er ist der Befreier und Erlöser von allem Uebel und Bösen; durch Befolgung seiner Lehren können die stärksten Ketten und selbst die Ketten des Todes zerbrochen werden. Nicht Christus selbst zerbricht die Ketten, sondern in seiner Lehre hat er dem Menschen nur das Mittel gereicht, womit die Kette zerbrochen zu werden vermag; das Werk der Befreiung und Erlösung muss der Mensch im eigenen Herzen und Geiste vollbringen. Die Kehrseite der befreienden Sonnen- und Jahreskraft des Fro, die fesselnde Kraft des siebenmonatlichen Winters schimmert noch aus dem baierischen Glauben hervor, dass das Siebenjahrgarn besonders zauberkräftig sei.2) Es wird von Mädchen unter sieben Jahren gesponnen, zur Leinwand verarbeitet und durch darüber gelesene Messen geweiht. Auch ist noch anzuführen, dass bei den Negern in Benin auf der Westküste von Afrika, um in den Adelstand zu erheben, der König eine Schnur schenkt, die, wie bei den höhern Kasten in Indien, nie wieder abgelegt werden darf. Daran reiht sich, dass Niemand Gewänder trägen darf, bis er vom Könige bekleidet worden ist, was gewöhnlich erst mit der Mannbarkeit geschieht. Um die unbedingte Macht des Königs über seine Unterthanen zu zeigen, heisst es, dass ihm jeder Neugeborne dargebracht wird, damit er ihm als Sklave sein Siegel aufdrücken könne.3) - In Indien ist der rothe Faden Hochzeitsschnur und Vermählungsring und bei den Esthen wird er der Braut um den Leib gewunden.4) Die türkische seidene Schnur ist ein Todesurtheil. Im deutschen Rechte reichte, um symbolisch zu binden, ein Zwirns- oder Seidenfaden hin.5) Nach dem dem 12. Jahrhundert angehörenden Cölner Hofrecht wurde ein Dienstmann des Erzbischofs mit einem blossen Fadenzug 1) Quitzmann, die heidnische Religion der Baiwaren, S. 92. 2) Quitzmann, a. a. O., S. 247. 3) Ausland für 1860, Nr.
8, S. 172 a. 4) Rochholz, Schweizersagen aus
dem Aargau, II. S. 276 unten. 5) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 182 ff., S. 203 u. 810.
hängt, weshalb die Leonhardskirchen meist mit eisernen Ketten umzogen sind.1) Wir dürfen im höhern ethischen Sinne an die Stelle des S. Leonhard Christus setzen, denn er ist der Befreier und Erlöser von allem Uebel und Bösen; durch Befolgung seiner Lehren können die stärksten Ketten und selbst die Ketten des Todes zerbrochen werden. Nicht Christus selbst zerbricht die Ketten, sondern in seiner Lehre hat er dem Menschen nur das Mittel gereicht, womit die Kette zerbrochen zu werden vermag; das Werk der Befreiung und Erlösung muss der Mensch im eigenen Herzen und Geiste vollbringen. Die Kehrseite der befreienden Sonnen- und Jahreskraft des Frô, die fesselnde Kraft des siebenmonatlichen Winters schimmert noch aus dem baierischen Glauben hervor, dass das Siebenjahrgarn besonders zauberkräftig sei.2) Es wird von Mädchen unter sieben Jahren gesponnen, zur Leinwand verarbeitet und durch darüber gelesene Messen geweiht. Auch ist noch anzuführen, dass bei den Negern in Benin auf der Westküste von Afrika, um in den Adelstand zu erheben, der König eine Schnur schenkt, die, wie bei den höhern Kasten in Indien, nie wieder abgelegt werden darf. Daran reiht sich, dass Niemand Gewänder trägen darf, bis er vom Könige bekleidet worden ist, was gewöhnlich erst mit der Mannbarkeit geschieht. Um die unbedingte Macht des Königs über seine Unterthanen zu zeigen, heisst es, dass ihm jeder Neugeborne dargebracht wird, damit er ihm als Sklave sein Siegel aufdrücken könne.3) – In Indien ist der rothe Faden Hochzeitsschnur und Vermählungsring und bei den Esthen wird er der Braut um den Leib gewunden.4) Die türkische seidene Schnur ist ein Todesurtheil. Im deutschen Rechte reichte, um symbolisch zu binden, ein Zwirns- oder Seidenfaden hin.5) Nach dem dem 12. Jahrhundert angehörenden Cölner Hofrecht wurde ein Dienstmann des Erzbischofs mit einem blossen Fadenzug 1) Quitzmann, die heidnische Religion der Baiwaren, S. 92. 2) Quitzmann, a. a. O., S. 247. 3) Ausland für 1860, Nr.
8, S. 172 a. 4) Rochholz, Schweizersagen aus
dem Aargau, II. S. 276 unten. 5) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 182 ff., S. 203 u. 810.
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hängt, weshalb die Leonhardskirchen meist mit eisernen Ketten umzogen sind. 1) Wir dürfen im höhern ethischen Sinne an die Stelle des S. Leonhard Christus setzen, denn er ist der Befreier und Erlöser von allem Uebel und Bösen; durch Befolgung seiner Lehren können die stärksten Ketten und selbst die Ketten des Todes zerbrochen werden. Nicht Christus selbst zerbricht die Ketten, sondern in seiner Lehre hat er dem Menschen nur das Mittel gereicht, womit die Kette zerbrochen zu werden vermag; das Werk der Befreiung und Erlösung muss der Mensch im eigenen Herzen und Geiste vollbringen. Die Kehrseite der befreienden Sonnen- und Jahreskraft des Frô, die fesselnde Kraft des siebenmonatlichen Winters schimmert noch aus dem baierischen Glauben hervor, dass das Siebenjahrgarn besonders zauberkräftig sei. 2) Es wird von Mädchen unter sieben Jahren gesponnen, zur Leinwand verarbeitet und durch darüber gelesene Messen geweiht.
Auch ist noch anzuführen, dass bei den Negern in Benin auf der Westküste von Afrika, um in den Adelstand zu erheben, der König eine Schnur schenkt, die, wie bei den höhern Kasten in Indien, nie wieder abgelegt werden darf. Daran reiht sich, dass Niemand Gewänder trägen darf, bis er vom Könige bekleidet worden ist, was gewöhnlich erst mit der Mannbarkeit geschieht. Um die unbedingte Macht des Königs über seine Unterthanen zu zeigen, heisst es, dass ihm jeder Neugeborne dargebracht wird, damit er ihm als Sklave sein Siegel aufdrücken könne. 3) – In Indien ist der rothe Faden Hochzeitsschnur und Vermählungsring und bei den Esthen wird er der Braut um den Leib gewunden. 4) Die türkische seidene Schnur ist ein Todesurtheil.
Im deutschen Rechte reichte, um symbolisch zu binden, ein Zwirns- oder Seidenfaden hin. 5) Nach dem dem 12. Jahrhundert angehörenden Cölner Hofrecht wurde ein Dienstmann des Erzbischofs mit einem blossen Fadenzug
1) Quitzmann, die heidnische Religion der Baiwaren, S. 92.
2) Quitzmann, a. a. O., S. 247.
3) Ausland für 1860, Nr. 8, S. 172 a.
4) Rochholz, Schweizersagen aus dem Aargau, II. S. 276 unten.
5) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 182 ff., S. 203 u. 810.
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