Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.die Niemand in das Album der Universität eingetragen werden und das akademische Bürgerrecht, später
einen akademischen Grad erlangen konnte.1) Die
Deposition vollzog ein dazu bestellter Depositor, der entweder, wie in Tübingen, aus den ältern
Studenten genommen ward oder ein eigens dazu ernannter Beamter war, wie meist auf den übrigen
Universitäten; er wurde gleich allen übrigen akademischen Beamten durch einen Eid zu seinem Dienste
verpflichtet. Er vollzog die Ceremonie in einem der Auditorien oder in der Senatsstube unter Beisein
des Dekans der artistischen Facultät, der zum Schlusse eine lateinische Rede hielt und die
eigentliche Weihe gab, - auch in Anwesenheit anderer Professoren und eines zahlreichen Auditoriums
von Studenten, von Freunden und Angehörigen des Beanen, des zu Weihenden. So war es wenigstens im
16. und 17. Jahrhundert. Ohne hier näher auf die Depositionsgebräuche einzutreten und deshalb auf
Schade verweisend, sei bemerkt, dass dieselben wesentlich mit den Gebräuchen des deutschen
Gesellenmachens übereinkommen und auf dem Grundgedanken beruhen, es solle der Fuchs innerlich und
äusserlich ein neuer Mensch werden, wie ein Depositor in seiner Rede aus der zweiten Hälfte des 17.
Jahrhunderts sagt: "Hic dies aliam vitam, alios mores postulat" oder "Qui proficit in litteris et
deficit in moribus, plus deficit quam proficit." Der Fuchs wurde symbolisch zu einem neuen Menschen
behauen, gehobelt, gefeilt, geschnitten und gestrichelt, namentlich auch gekleidet und gesäubert,
weshalb die Hauptinstrumente des Depositors Axt, Beil, Zange, Hammer, Säge, Becken, Ohrlöffel,
Zirkel, Massstab, Stuhl, hölzernes Scheermesser, Spiegel, Horn, hölzerne Gabel, Bohrer, Kanne und
dergl. waren. Dem neuen Menschen wurde zuletzt das Salz der Weisheit zu kosten gereicht und etwas
Wein auf das Haupt zum Zeichen der Freude gegossen, sowie er im Namen der heiligen Dreifaltigkeit
absolvirt wurde. 2)
1) Schade, S. 323 u. 324. 2) Schade, S. 336 u. 337, S. 342.
die Niemand in das Album der Universität eingetragen werden und das akademische Bürgerrecht, später
einen akademischen Grad erlangen konnte.1) Die
Deposition vollzog ein dazu bestellter Depositor, der entweder, wie in Tübingen, aus den ältern
Studenten genommen ward oder ein eigens dazu ernannter Beamter war, wie meist auf den übrigen
Universitäten; er wurde gleich allen übrigen akademischen Beamten durch einen Eid zu seinem Dienste
verpflichtet. Er vollzog die Ceremonie in einem der Auditorien oder in der Senatsstube unter Beisein
des Dekans der artistischen Facultät, der zum Schlusse eine lateinische Rede hielt und die
eigentliche Weihe gab, – auch in Anwesenheit anderer Professoren und eines zahlreichen Auditoriums
von Studenten, von Freunden und Angehörigen des Beanen, des zu Weihenden. So war es wenigstens im
16. und 17. Jahrhundert. Ohne hier näher auf die Depositionsgebräuche einzutreten und deshalb auf
Schade verweisend, sei bemerkt, dass dieselben wesentlich mit den Gebräuchen des deutschen
Gesellenmachens übereinkommen und auf dem Grundgedanken beruhen, es solle der Fuchs innerlich und
äusserlich ein neuer Mensch werden, wie ein Depositor in seiner Rede aus der zweiten Hälfte des 17.
Jahrhunderts sagt: „Hic dies aliam vitam, alios mores postulat“ oder „Qui proficit in litteris et
deficit in moribus, plus deficit quam proficit.“ Der Fuchs wurde symbolisch zu einem neuen Menschen
behauen, gehobelt, gefeilt, geschnitten und gestrichelt, namentlich auch gekleidet und gesäubert,
weshalb die Hauptinstrumente des Depositors Axt, Beil, Zange, Hammer, Säge, Becken, Ohrlöffel,
Zirkel, Massstab, Stuhl, hölzernes Scheermesser, Spiegel, Horn, hölzerne Gabel, Bohrer, Kanne und
dergl. waren. Dem neuen Menschen wurde zuletzt das Salz der Weisheit zu kosten gereicht und etwas
Wein auf das Haupt zum Zeichen der Freude gegossen, sowie er im Namen der heiligen Dreifaltigkeit
absolvirt wurde. 2)
1) Schade, S. 323 u. 324. 2) Schade, S. 336 u. 337, S. 342.
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die Niemand in das Album der Universität eingetragen werden und das akademische Bürgerrecht, später einen akademischen Grad erlangen konnte. 1) Die Deposition vollzog ein dazu bestellter Depositor, der entweder, wie in Tübingen, aus den ältern Studenten genommen ward oder ein eigens dazu ernannter Beamter war, wie meist auf den übrigen Universitäten; er wurde gleich allen übrigen akademischen Beamten durch einen Eid zu seinem Dienste verpflichtet. Er vollzog die Ceremonie in einem der Auditorien oder in der Senatsstube unter Beisein des Dekans der artistischen Facultät, der zum Schlusse eine lateinische Rede hielt und die eigentliche Weihe gab, – auch in Anwesenheit anderer Professoren und eines zahlreichen Auditoriums von Studenten, von Freunden und Angehörigen des Beanen, des zu Weihenden. So war es wenigstens im 16. und 17. Jahrhundert. Ohne hier näher auf die Depositionsgebräuche einzutreten und deshalb auf Schade verweisend, sei bemerkt, dass dieselben wesentlich mit den Gebräuchen des deutschen Gesellenmachens übereinkommen und auf dem Grundgedanken beruhen, es solle der Fuchs innerlich und äusserlich ein neuer Mensch werden, wie ein Depositor in seiner Rede aus der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts sagt: „Hic dies aliam vitam, alios mores postulat“ oder „Qui proficit in litteris et deficit in moribus, plus deficit quam proficit.“ Der Fuchs wurde symbolisch zu einem neuen Menschen behauen, gehobelt, gefeilt, geschnitten und gestrichelt, namentlich auch gekleidet und gesäubert, weshalb die Hauptinstrumente des Depositors Axt, Beil, Zange, Hammer, Säge, Becken, Ohrlöffel, Zirkel, Massstab, Stuhl, hölzernes Scheermesser, Spiegel, Horn, hölzerne Gabel, Bohrer, Kanne und dergl. waren. Dem neuen Menschen wurde zuletzt das Salz der Weisheit zu kosten gereicht und etwas Wein auf das Haupt zum Zeichen der Freude gegossen, sowie er im Namen der heiligen Dreifaltigkeit absolvirt wurde. 2) „Wenn du den Schülersack und das Bachantenkleid
Hast abgelegt, so folgt alsdann viel Ehr’ und Freud’.“
1) Schade, S. 323 u. 324.
2) Schade, S. 336 u. 337, S. 342.
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