Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.bildet, welche sich die Compagnons Renards de Liberte nennt, jedoch selbst wieder eine Aspirantenklasse eingeführt hat. Alle Verbindungen stimmen wesentlich in ihren Gebräuchen überein, und die Aufnahme als Compagnon geschieht mit grossen Feierlickeiten, welche wohl hauptsächlich auf eine weihende Taufe hinausgehen, weshalb dieselben auch im 17ten Jahrhundert von der theologischen Fakultät zu Paris unter Strafe der Excommunication verboten worden sind. Da die Verbindungen geheime sind, vermag über ihre Gebräuche nichts Näheres gesagt werden; sie verfolgen sittliche Zwecke und halten getreulichst unter sich zusammen 1). Die priesterliche Weihe, worüber Weiske's Rechtslexikon Bd. XIV., S. 482 ff., zu vergleichen ist, bietet keinerlei irgend wesentliche Vergleichungsseiten und erfolgt im Ganzen durch die blose Händeauflegung unter Gebet. Der Ertheilung der Weihen geht in der römisch-katholischen Kirche als feierliche Destination die Tonsur voraus und sie heisst daher im Tridentinischen Concil janua ordinis, die Pforte der Weihe, und im römischen Katechismus praeparatio ad suscipiendos ordines, die Vorbereitung zur Uebernahme der Weihe. Die Tonsur wird in der Kirche des Orients und des Occidents verschieden ertheilt, indem jene das ganze Haupt scheeren und nur auf der Mitte des Kopfes einen Kreis von Haaren (circuli corona) stehen lässt (tonsura Pauli), diese sich dagegen darauf beschränkt, auf dem Scheitel eine kreisförmige Platte (corona) scheeren zu lassen (tonsura Petri), welche man mit der Dornenkrone Christi verglich. Die Kleriker sollten dadurch erinnert werden, dass sie als Nachfolger des Herrn Inhaber des königlichen Priesterthums seien und sich der irdischen Sorgen zu entschlagen hätten. Ursprünglich wurde die Tonsur mit der Ordination verbunden, später, seit man Kinder in den geistlichen Stand zu nehmen anfing und durch die Ertheilung der Tonsur der Kirche fester verband, vollzog man sie auch selbständig und verlieh damit die klerikalischen Privilegien, insbesondere das 1) Ueber das deutsche Gesellenleben vergl. noch Ch. L. Stock, Grundzüge der
Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg
1844.
bildet, welche sich die Compagnons Renards de Liberté nennt, jedoch selbst wieder eine Aspirantenklasse eingeführt hat. Alle Verbindungen stimmen wesentlich in ihren Gebräuchen überein, und die Aufnahme als Compagnon geschieht mit grossen Feierlickeiten, welche wohl hauptsächlich auf eine weihende Taufe hinausgehen, weshalb dieselben auch im 17ten Jahrhundert von der theologischen Fakultät zu Paris unter Strafe der Excommunication verboten worden sind. Da die Verbindungen geheime sind, vermag über ihre Gebräuche nichts Näheres gesagt werden; sie verfolgen sittliche Zwecke und halten getreulichst unter sich zusammen 1). Die priesterliche Weihe, worüber Weiske’s Rechtslexikon Bd. XIV., S. 482 ff., zu vergleichen ist, bietet keinerlei irgend wesentliche Vergleichungsseiten und erfolgt im Ganzen durch die blose Händeauflegung unter Gebet. Der Ertheilung der Weihen geht in der römisch-katholischen Kirche als feierliche Destination die Tonsur voraus und sie heisst daher im Tridentinischen Concil janua ordinis, die Pforte der Weihe, und im römischen Katechismus praeparatio ad suscipiendos ordines, die Vorbereitung zur Uebernahme der Weihe. Die Tonsur wird in der Kirche des Orients und des Occidents verschieden ertheilt, indem jene das ganze Haupt scheeren und nur auf der Mitte des Kopfes einen Kreis von Haaren (circuli corona) stehen lässt (tonsura Pauli), diese sich dagegen darauf beschränkt, auf dem Scheitel eine kreisförmige Platte (corona) scheeren zu lassen (tonsura Petri), welche man mit der Dornenkrone Christi verglich. Die Kleriker sollten dadurch erinnert werden, dass sie als Nachfolger des Herrn Inhaber des königlichen Priesterthums seien und sich der irdischen Sorgen zu entschlagen hätten. Ursprünglich wurde die Tonsur mit der Ordination verbunden, später, seit man Kinder in den geistlichen Stand zu nehmen anfing und durch die Ertheilung der Tonsur der Kirche fester verband, vollzog man sie auch selbständig und verlieh damit die klerikalischen Privilegien, insbesondere das 1) Ueber das deutsche Gesellenleben vergl. noch Ch. L. Stock, Grundzüge der
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1844.
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bildet, welche sich die Compagnons Renards de Liberté nennt, jedoch selbst wieder eine Aspirantenklasse eingeführt hat. Alle Verbindungen stimmen wesentlich in ihren Gebräuchen überein, und die Aufnahme als Compagnon geschieht mit grossen Feierlickeiten, welche wohl hauptsächlich auf eine weihende Taufe hinausgehen, weshalb dieselben auch im 17ten Jahrhundert von der theologischen Fakultät zu Paris unter Strafe der Excommunication verboten worden sind. Da die Verbindungen geheime sind, vermag über ihre Gebräuche nichts Näheres gesagt werden; sie verfolgen sittliche Zwecke und halten getreulichst unter sich zusammen 1).
Die priesterliche Weihe, worüber Weiske’s Rechtslexikon Bd. XIV., S. 482 ff., zu vergleichen ist, bietet keinerlei irgend wesentliche Vergleichungsseiten und erfolgt im Ganzen durch die blose Händeauflegung unter Gebet. Der Ertheilung der Weihen geht in der römisch-katholischen Kirche als feierliche Destination die Tonsur voraus und sie heisst daher im Tridentinischen Concil janua ordinis, die Pforte der Weihe, und im römischen Katechismus praeparatio ad suscipiendos ordines, die Vorbereitung zur Uebernahme der Weihe. Die Tonsur wird in der Kirche des Orients und des Occidents verschieden ertheilt, indem jene das ganze Haupt scheeren und nur auf der Mitte des Kopfes einen Kreis von Haaren (circuli corona) stehen lässt (tonsura Pauli), diese sich dagegen darauf beschränkt, auf dem Scheitel eine kreisförmige Platte (corona) scheeren zu lassen (tonsura Petri), welche man mit der Dornenkrone Christi verglich. Die Kleriker sollten dadurch erinnert werden, dass sie als Nachfolger des Herrn Inhaber des königlichen Priesterthums seien und sich der irdischen Sorgen zu entschlagen hätten. Ursprünglich wurde die Tonsur mit der Ordination verbunden, später, seit man Kinder in den geistlichen Stand zu nehmen anfing und durch die Ertheilung der Tonsur der Kirche fester verband, vollzog man sie auch selbständig und verlieh damit die klerikalischen Privilegien, insbesondere das
1) Ueber das deutsche Gesellenleben vergl. noch Ch. L. Stock, Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Magdeburg 1844.
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