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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.

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Geistlichkeit und die letztere sank in demselben Verhältnisse, in welchem jenes zum Gemeingute des gesammten Volkes wurde, wie namentlich darin auch die Geschichte der katholischen Kirche, Klöster und Geistlichkeit besteht.1) Die Gütergemeinschaft in dem von uns angenommenen Sinne floss bei dem pythagoreischen Bunde aus der geheimen Gemeinschaft alles Wissens, aus einem obersten aristokratischen und hierarchischen Plane und Zwecke, obwohl auch die politischen Absichten des Pythagoras Röth, a. a. O., II. S. 934 ff., wieder leugnet. Sehr wahr sagt Hegel, Geschichte der Philosophie, I. S. 225: "Die pythagoreische Gesellschaft hatte keinen Zusammenhang mit dem griechischen öffentlichen und religiösen Leben, und konnte darum nicht von langem Bestande sein; in Aegypten und Asien ist Absonderung und Einfluss der Priester zu Hause, das freie Griechenland konnte aber diese orientalische Kastenabsonderung nicht gewähren lassen. Freiheit ist hier das Prinzip des Staatslebens, jedoch so, dass sie noch nicht als Prinzip der rechtlichen und privatrechtlichen Verhältnisse bestimmt ist. Bei uns ist das Individumm frei, weil alle vor dem Gesetze gleich sind; dabei kann die Verschiedenheit der Sitten, des politischen Verhältnisses und der Ansichten bestehen, und muss es sogar in organischen Staaten. In dem demokratischen Griechenland hingegen musste auch die Sitte, die äussere Lebensweise sich in einer Gleichheit erhalten, und der Stempel der Gleichheit diesen weitern Kreisen aufgedrückt bleiben; diese Ausnahme der Pythagoräer, die nicht als freie Bürger beschliessen konnten, sondern von den Planen und Zwecken einer Verbindung abhängig waren, und ein geschlossenes religiöses Leben führten, hatte so in Griechenland keinen Platz. Zwar den Eumolpiden gehörte die Bewahrung der Mysterien, anderer besonderer Gottesdienst sonstigen Familien an: aber nicht als einer im politischen Sinne festgesetzten Kaste, sondern sie sind, wie die Priester überhaupt, politische Männer, Bürger, wie andere, gewesen;

1) Man vergl. z. B. nur: Geschichte der Abtei Cluny von ihrer Stiftung bis zu ihrer Zerstörung zur Zeit der französischen Revolution. Nach P. Lerain bearbeitet von Dr. Carl Pelargus. Tübingen 1858.

Geistlichkeit und die letztere sank in demselben Verhältnisse, in welchem jenes zum Gemeingute des gesammten Volkes wurde, wie namentlich darin auch die Geschichte der katholischen Kirche, Klöster und Geistlichkeit besteht.1) Die Gütergemeinschaft in dem von uns angenommenen Sinne floss bei dem pythagoreischen Bunde aus der geheimen Gemeinschaft alles Wissens, aus einem obersten aristokratischen und hierarchischen Plane und Zwecke, obwohl auch die politischen Absichten des Pythagoras Röth, a. a. O., II. S. 934 ff., wieder leugnet. Sehr wahr sagt Hegel, Geschichte der Philosophie, I. S. 225: „Die pythagoreische Gesellschaft hatte keinen Zusammenhang mit dem griechischen öffentlichen und religiösen Leben, und konnte darum nicht von langem Bestande sein; in Aegypten und Asien ist Absonderung und Einfluss der Priester zu Hause, das freie Griechenland konnte aber diese orientalische Kastenabsonderung nicht gewähren lassen. Freiheit ist hier das Prinzip des Staatslebens, jedoch so, dass sie noch nicht als Prinzip der rechtlichen und privatrechtlichen Verhältnisse bestimmt ist. Bei uns ist das Individumm frei, weil alle vor dem Gesetze gleich sind; dabei kann die Verschiedenheit der Sitten, des politischen Verhältnisses und der Ansichten bestehen, und muss es sogar in organischen Staaten. In dem demokratischen Griechenland hingegen musste auch die Sitte, die äussere Lebensweise sich in einer Gleichheit erhalten, und der Stempel der Gleichheit diesen weitern Kreisen aufgedrückt bleiben; diese Ausnahme der Pythagoräer, die nicht als freie Bürger beschliessen konnten, sondern von den Planen und Zwecken einer Verbindung abhängig waren, und ein geschlossenes religiöses Leben führten, hatte so in Griechenland keinen Platz. Zwar den Eumolpiden gehörte die Bewahrung der Mysterien, anderer besonderer Gottesdienst sonstigen Familien an: aber nicht als einer im politischen Sinne festgesetzten Kaste, sondern sie sind, wie die Priester überhaupt, politische Männer, Bürger, wie andere, gewesen;

1) Man vergl. z. B. nur: Geschichte der Abtei Cluny von ihrer Stiftung bis zu ihrer Zerstörung zur Zeit der französischen Revolution. Nach P. Lerain bearbeitet von Dr. Carl Pelargus. Tübingen 1858.
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 sein; in Aegypten und Asien ist Absonderung und Einfluss der Priester zu Hause, das freie
 Griechenland konnte aber diese orientalische Kastenabsonderung nicht gewähren lassen. Freiheit ist
 hier das Prinzip des Staatslebens, jedoch so, dass sie noch nicht als Prinzip der rechtlichen und
 privatrechtlichen Verhältnisse bestimmt ist. Bei uns ist das Individumm frei, weil alle vor dem
 Gesetze gleich sind; dabei kann die Verschiedenheit der Sitten, des politischen Verhältnisses und
 der Ansichten bestehen, und muss es sogar in organischen Staaten. In dem demokratischen Griechenland
 hingegen musste auch die Sitte, die äussere Lebensweise sich in einer Gleichheit erhalten, und der
 Stempel der Gleichheit diesen weitern Kreisen aufgedrückt bleiben; diese Ausnahme der Pythagoräer,
 die nicht als freie Bürger beschliessen konnten, sondern von den Planen und Zwecken einer Verbindung
 abhängig waren, und ein geschlossenes religiöses Leben führten, hatte so in Griechenland keinen
 Platz. Zwar den Eumolpiden gehörte die Bewahrung der Mysterien, anderer besonderer Gottesdienst
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[535/0551] Geistlichkeit und die letztere sank in demselben Verhältnisse, in welchem jenes zum Gemeingute des gesammten Volkes wurde, wie namentlich darin auch die Geschichte der katholischen Kirche, Klöster und Geistlichkeit besteht. 1) Die Gütergemeinschaft in dem von uns angenommenen Sinne floss bei dem pythagoreischen Bunde aus der geheimen Gemeinschaft alles Wissens, aus einem obersten aristokratischen und hierarchischen Plane und Zwecke, obwohl auch die politischen Absichten des Pythagoras Röth, a. a. O., II. S. 934 ff., wieder leugnet. Sehr wahr sagt Hegel, Geschichte der Philosophie, I. S. 225: „Die pythagoreische Gesellschaft hatte keinen Zusammenhang mit dem griechischen öffentlichen und religiösen Leben, und konnte darum nicht von langem Bestande sein; in Aegypten und Asien ist Absonderung und Einfluss der Priester zu Hause, das freie Griechenland konnte aber diese orientalische Kastenabsonderung nicht gewähren lassen. Freiheit ist hier das Prinzip des Staatslebens, jedoch so, dass sie noch nicht als Prinzip der rechtlichen und privatrechtlichen Verhältnisse bestimmt ist. Bei uns ist das Individumm frei, weil alle vor dem Gesetze gleich sind; dabei kann die Verschiedenheit der Sitten, des politischen Verhältnisses und der Ansichten bestehen, und muss es sogar in organischen Staaten. In dem demokratischen Griechenland hingegen musste auch die Sitte, die äussere Lebensweise sich in einer Gleichheit erhalten, und der Stempel der Gleichheit diesen weitern Kreisen aufgedrückt bleiben; diese Ausnahme der Pythagoräer, die nicht als freie Bürger beschliessen konnten, sondern von den Planen und Zwecken einer Verbindung abhängig waren, und ein geschlossenes religiöses Leben führten, hatte so in Griechenland keinen Platz. Zwar den Eumolpiden gehörte die Bewahrung der Mysterien, anderer besonderer Gottesdienst sonstigen Familien an: aber nicht als einer im politischen Sinne festgesetzten Kaste, sondern sie sind, wie die Priester überhaupt, politische Männer, Bürger, wie andere, gewesen; 1) Man vergl. z. B. nur: Geschichte der Abtei Cluny von ihrer Stiftung bis zu ihrer Zerstörung zur Zeit der französischen Revolution. Nach P. Lerain bearbeitet von Dr. Carl Pelargus. Tübingen 1858.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861, S. 535. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei01_1861/551>, abgerufen am 22.11.2024.