Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 1. Schaffhausen, 1861.Die zu Confirmirenden werden zugleich neu gekleidet und besonders sollen die Mädchen an diesem Tage weiss gekleidet sein und eigentlich sollten am weissen Sonntag die Neophyten die weisse Kleidung zum letzten Mal tragen. 1) Die neue Kleidung weiset darauf hin, dass die zu Weihenden neue Menschen werden und namentlich nunmehr im Lichte wandeln sollen, wie anderwärts die Geweihten einen ganz neuen Namen empfangen oder bei den Indern als neu, als zum zweiten Mal geboren gelten. Auch tragen am weissen Sonntag die Knaben, die Geweihten zum ersten Mal einen Hut zum Zeichen der erlangten Freiheit und Selbstständigkeit, wie dem Maurerlehrlinge bei seiner Aufnahme der Hut in diesem Sinne übergeben wird; wie sich aber der Maurerlehrling mit dem Hute noch nicht bedecken darf, muss ihn auch der zum Altare schreitende Confirmand in der Hand tragen. Besonders auch den Römern war der Hut ein Zeichen der Freiheit oder vielmehr der Abwerfung des Joches; 2) daher bei den Maurern dem Empfange des Hutes früher sinnvoll die Loslösung der Fessel oder des Strickes vorausging und in den englischen Logen noch vorausgeht. Bei den Römern wurde der Hut den Freigelassenen in dem Tempel der Feronia als Symbol der Freiheit aufgesetzt und die durch Testament freigelassenen Sklaven gingen mit dem Hute auf dem Haupte (pileati et eapite induto) vor dem Sarge des Testators her. Gesslers aufgesteckter Hut in der Tellssage ist Symbol der Obergewalt zu Gericht und zu Feld und dem aufgesteckten Hute des Herrn sollte derselbe Gehorsam bewiesen werden, wie dem Herrn selbst. 3) Das heilige Abendmahl, dessen Genuss die Confirmation beschliesst, und das Brod, welches in den Mithrasmysterien geopfert wird, sind die Daruns, die kleinen Brode, welche noch heute der Parse darbringt und die unter dem Namen draono in Yacna XI. 4, 5 vorkommen. 4) Das Abendmahlgelübde der christlichen Confirmanden und 1) Creuzer, Symbolik, IV. S. 590. 2) Grimm,
Rechtsalterthümer, S. 152. 3) Besoldi
thesaurus practicus s. v.: Hut tragen, Hut abziehen. 4) Windischmann, S. 72; Alpina für 1860, S. 179.
Die zu Confirmirenden werden zugleich neu gekleidet und besonders sollen die Mädchen an diesem Tage weiss gekleidet sein und eigentlich sollten am weissen Sonntag die Neophyten die weisse Kleidung zum letzten Mal tragen. 1) Die neue Kleidung weiset darauf hin, dass die zu Weihenden neue Menschen werden und namentlich nunmehr im Lichte wandeln sollen, wie anderwärts die Geweihten einen ganz neuen Namen empfangen oder bei den Indern als neu, als zum zweiten Mal geboren gelten. Auch tragen am weissen Sonntag die Knaben, die Geweihten zum ersten Mal einen Hut zum Zeichen der erlangten Freiheit und Selbstständigkeit, wie dem Maurerlehrlinge bei seiner Aufnahme der Hut in diesem Sinne übergeben wird; wie sich aber der Maurerlehrling mit dem Hute noch nicht bedecken darf, muss ihn auch der zum Altare schreitende Confirmand in der Hand tragen. Besonders auch den Römern war der Hut ein Zeichen der Freiheit oder vielmehr der Abwerfung des Joches; 2) daher bei den Maurern dem Empfange des Hutes früher sinnvoll die Loslösung der Fessel oder des Strickes vorausging und in den englischen Logen noch vorausgeht. Bei den Römern wurde der Hut den Freigelassenen in dem Tempel der Feronia als Symbol der Freiheit aufgesetzt und die durch Testament freigelassenen Sklaven gingen mit dem Hute auf dem Haupte (pileati et eapite induto) vor dem Sarge des Testators her. Gesslers aufgesteckter Hut in der Tellssage ist Symbol der Obergewalt zu Gericht und zu Feld und dem aufgesteckten Hute des Herrn sollte derselbe Gehorsam bewiesen werden, wie dem Herrn selbst. 3) Das heilige Abendmahl, dessen Genuss die Confirmation beschliesst, und das Brod, welches in den Mithrasmysterien geopfert wird, sind die Daruns, die kleinen Brode, welche noch heute der Parse darbringt und die unter dem Namen draonô in Yacna XI. 4, 5 vorkommen. 4) Das Abendmahlgelübde der christlichen Confirmanden und 1) Creuzer, Symbolik, IV. S. 590. 2) Grimm,
Rechtsalterthümer, S. 152. 3) Besoldi
thesaurus practicus s. v.: Hut tragen, Hut abziehen. 4) Windischmann, S. 72; Alpina für 1860, S. 179.
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Die zu Confirmirenden werden zugleich neu gekleidet und besonders sollen die Mädchen an diesem Tage weiss gekleidet sein und eigentlich sollten am weissen Sonntag die Neophyten die weisse Kleidung zum letzten Mal tragen. 1) Die neue Kleidung weiset darauf hin, dass die zu Weihenden neue Menschen werden und namentlich nunmehr im Lichte wandeln sollen, wie anderwärts die Geweihten einen ganz neuen Namen empfangen oder bei den Indern als neu, als zum zweiten Mal geboren gelten. Auch tragen am weissen Sonntag die Knaben, die Geweihten zum ersten Mal einen Hut zum Zeichen der erlangten Freiheit und Selbstständigkeit, wie dem Maurerlehrlinge bei seiner Aufnahme der Hut in diesem Sinne übergeben wird; wie sich aber der Maurerlehrling mit dem Hute noch nicht bedecken darf, muss ihn auch der zum Altare schreitende Confirmand in der Hand tragen. Besonders auch den Römern war der Hut ein Zeichen der Freiheit oder vielmehr der Abwerfung des Joches; 2) daher bei den Maurern dem Empfange des Hutes früher sinnvoll die Loslösung der Fessel oder des Strickes vorausging und in den englischen Logen noch vorausgeht. Bei den Römern wurde der Hut den Freigelassenen in dem Tempel der Feronia als Symbol der Freiheit aufgesetzt und die durch Testament freigelassenen Sklaven gingen mit dem Hute auf dem Haupte (pileati et eapite induto) vor dem Sarge des Testators her. Gesslers aufgesteckter Hut in der Tellssage ist Symbol der Obergewalt zu Gericht und zu Feld und dem aufgesteckten Hute des Herrn sollte derselbe Gehorsam bewiesen werden, wie dem Herrn selbst. 3)
Das heilige Abendmahl, dessen Genuss die Confirmation beschliesst, und das Brod, welches in den Mithrasmysterien geopfert wird, sind die Daruns, die kleinen Brode, welche noch heute der Parse darbringt und die unter dem Namen draonô in Yacna XI. 4, 5 vorkommen. 4) Das Abendmahlgelübde der christlichen Confirmanden und
1) Creuzer, Symbolik, IV. S. 590.
2) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 152.
3) Besoldi thesaurus practicus s. v.: Hut tragen, Hut abziehen.
4) Windischmann, S. 72; Alpina für 1860, S. 179.
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