Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.sein, damit das Volk die im innern Priestervorhofe vorgenommenen Verrichtungen der Priester besser beobachten konnte. Die Wand, welche den Priestervorhof von dem äusßeren Volksvorhof schied, war aus drei Reihen Quadersteinen und einer Reihe von Cedernbalken erbaut.1) Kopp, S. 4, aber verwirft diese Ansicht, welcher auch Stieglitz beigetreten ist, und glaubt vielmehr, ähnlich wie Hirt, dass hier, unbeschadet etwaiger Erhöhung des inneren Tempelhofes gegen den äusseren, der Text I. Könige 6, 36 - mit Beziehung und Vergleichung von I. Könige 7, 12, wo unter dem Ausdruck: "und der Halle des Hauses," nachdem vorher das Haus Jehovah's näher bezeichnet, wohl nur die unter I. Könige 7, 6 erwähnte Säulenhalle an Salomo's Hause zu verstehen sei - mehr sachgemässer Säulengänge, die nach dem Tempel zu aus drei Reihen Steinen (Säulen) und aus einer Rückwand von einer dicht geschlosseuen Reihe Cedernbalken bestanden, zulasse, wo nicht selbst bedinge. - Im Priestervorhofe stand etwas vor den beiden Säulen Jakin und Boaz, jedoch nicht in gerader Linie mit dem Eingang in das Haus, sondern etwas mehr rechts,2) das sogenannte eherne Meer, ein grosses mit Wasser gefülltes, aus Erz gegossenes und von zwölf ehernen Stieren getragenes Becken mit ausgebogenem Rand und in der Form eines aufgeblüheten Lilienkelchs. Den Rand des ehernen Meeres sollen zwei Reihen Blumenknospen geziert haben, deren je zehn auf eine Elle kamen. Die zwölf Stiere, welche zunächst das Symbol der zwölf Stämme Israels waren,3) waren so gestellt, dass immer drei mit einander eine Gruppe ausmachten, die nach einer der vier Himmelsgegenden blickte. Auf den Capitälen der beiden Säulen Jakin und Boaz waren in gleicher Weise die ein jedes Capitäl umgebenden zwei Reihen von je hundert Granatäpfeln in vier Gruppen von je vierundzwanzig Aepfeln so abgetheilt, dass jedesmal der fünfundzwanzigste Granatapfel die Gruppe schloss und nach einer 1) Baehr, S. 44. 2) II. Chronik 4, 10; Lundius, jüdische Heiligthürner, Il. Kap. 13; Baehr, S. 214 ff. 3) Baehr, S. 233 ff
sein, damit das Volk die im innern Priestervorhofe vorgenommenen Verrichtungen der Priester besser beobachten konnte. Die Wand, welche den Priestervorhof von dem äusßeren Volksvorhof schied, war aus drei Reihen Quadersteinen und einer Reihe von Cedernbalken erbaut.1) Kopp, S. 4, aber verwirft diese Ansicht, welcher auch Stieglitz beigetreten ist, und glaubt vielmehr, ähnlich wie Hirt, dass hier, unbeschadet etwaiger Erhöhung des inneren Tempelhofes gegen den äusseren, der Text I. Könige 6, 36 – mit Beziehung und Vergleichung von I. Könige 7, 12, wo unter dem Ausdruck: „und der Halle des Hauses,“ nachdem vorher das Haus Jehovah’s näher bezeichnet, wohl nur die unter I. Könige 7, 6 erwähnte Säulenhalle an Salomo’s Hause zu verstehen sei – mehr sachgemässer Säulengänge, die nach dem Tempel zu aus drei Reihen Steinen (Säulen) und aus einer Rückwand von einer dicht geschlosseuen Reihe Cedernbalken bestanden, zulasse, wo nicht selbst bedinge. – Im Priestervorhofe stand etwas vor den beiden Säulen Jakin und Boaz, jedoch nicht in gerader Linie mit dem Eingang in das Haus, sondern etwas mehr rechts,2) das sogenannte eherne Meer, ein grosses mit Wasser gefülltes, aus Erz gegossenes und von zwölf ehernen Stieren getragenes Becken mit ausgebogenem Rand und in der Form eines aufgeblüheten Lilienkelchs. Den Rand des ehernen Meeres sollen zwei Reihen Blumenknospen geziert haben, deren je zehn auf eine Elle kamen. Die zwölf Stiere, welche zunächst das Symbol der zwölf Stämme Israels waren,3) waren so gestellt, dass immer drei mit einander eine Gruppe ausmachten, die nach einer der vier Himmelsgegenden blickte. Auf den Capitälen der beiden Säulen Jakin und Boaz waren in gleicher Weise die ein jedes Capitäl umgebenden zwei Reihen von je hundert Granatäpfeln in vier Gruppen von je vierundzwanzig Aepfeln so abgetheilt, dass jedesmal der fünfundzwanzigste Granatapfel die Gruppe schloss und nach einer 1) Baehr, S. 44. 2) II. Chronik 4, 10; Lundius, jüdische Heiligthürner, Il. Kap. 13; Baehr, S. 214 ff. 3) Baehr, S. 233 ff
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sein, damit das Volk die im innern Priestervorhofe vorgenommenen Verrichtungen der Priester besser beobachten konnte. Die Wand, welche den Priestervorhof von dem äusßeren Volksvorhof schied, war aus drei Reihen Quadersteinen und einer Reihe von Cedernbalken erbaut. 1) Kopp, S. 4, aber verwirft diese Ansicht, welcher auch Stieglitz beigetreten ist, und glaubt vielmehr, ähnlich wie Hirt, dass hier, unbeschadet etwaiger Erhöhung des inneren Tempelhofes gegen den äusseren, der Text I. Könige 6, 36 – mit Beziehung und Vergleichung von I. Könige 7, 12, wo unter dem Ausdruck: „und der Halle des Hauses,“ nachdem vorher das Haus Jehovah’s näher bezeichnet, wohl nur die unter I. Könige 7, 6 erwähnte Säulenhalle an Salomo’s Hause zu verstehen sei – mehr sachgemässer Säulengänge, die nach dem Tempel zu aus drei Reihen Steinen (Säulen) und aus einer Rückwand von einer dicht geschlosseuen Reihe Cedernbalken bestanden, zulasse, wo nicht selbst bedinge. – Im Priestervorhofe stand etwas vor den beiden Säulen Jakin und Boaz, jedoch nicht in gerader Linie mit dem Eingang in das Haus, sondern etwas mehr rechts, 2) das sogenannte eherne Meer, ein grosses mit Wasser gefülltes, aus Erz gegossenes und von zwölf ehernen Stieren getragenes Becken mit ausgebogenem Rand und in der Form eines aufgeblüheten Lilienkelchs. Den Rand des ehernen Meeres sollen zwei Reihen Blumenknospen geziert haben, deren je zehn auf eine Elle kamen. Die zwölf Stiere, welche zunächst das Symbol der zwölf Stämme Israels waren, 3) waren so gestellt, dass immer drei mit einander eine Gruppe ausmachten, die nach einer der vier Himmelsgegenden blickte. Auf den Capitälen der beiden Säulen Jakin und Boaz waren in gleicher Weise die ein jedes Capitäl umgebenden zwei Reihen von je hundert Granatäpfeln in vier Gruppen von je vierundzwanzig Aepfeln so abgetheilt, dass jedesmal der fünfundzwanzigste Granatapfel die Gruppe schloss und nach einer
1) Baehr, S. 44.
2) II. Chronik 4, 10; Lundius, jüdische Heiligthürner, Il. Kap. 13; Baehr, S. 214 ff.
3) Baehr, S. 233 ff
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