Bundesmitglieder waren und nur als Brüder angeredet werden konnten, wie umgekehrt die Diener dem Herrn zur brüderlichen Liebe und Treue bis zum Tode durch den Bruderbund und Bundesschwur verpflichtet sind. Das maurerische Dienstverhältniss tritt durch diese seine Natur auf das Innigste sofort an alle jene indo-germanischen Familien-, Gemeinde- und Staatsverbindungen hinan, welche zum Symbole ein gemeinschaftliches Feuer und Licht haben und beim Familienheerde, beim Gemeindeheerde eingegangen und beschworen werden. Der Diener ist Feuer- und Lichtgenosse und wird blos dadurch auch zum Haus- und Logengenossen, ja zum Diener selbst; das ganze Dienstverhältniss ist vom ersten Anfange an und wesentlich ein geheiligtes, - unter den göttlichen Schutz, unter den Schutz des Zeus Herkeios gestellt, dem alle Lichter der Maurerloge brennen und dessen Altar im Osten steht. Die wahre und höhere Absicht dieser Heiligung des Dienstverhältnisses ist die Beschützung und Emporhebung des Dieners selbst und diese Absicht ist wirklich seit den ältesten christlich-germanischen Zeiten in weitem Umfange durch die dienenden Brüder der Klöster erstrebt und erreicht worden. Jedoch ist die letzte, die weltgeschichtliche Unterlage dieses Verhältnisses die Gesetzgebungs- und Verwaltungspolitik oder Kunst der staatsbeherrschenden Priesterschaften des Alterthums und besonders der ägyptischen Priester, denen für uns zunächst die keltischen Priester oder die Druiden sich anreihen. Das grosse Geheimniss der Herrschaft und der Gründung, Ausdehnung und Erhaltung dieser Herrschaft bei den Priesterherrschaften des Alterthums, an deren Spitze das ägyptische Priesterflium steht und durch allen Wechsel der Ereignisse sich Jahrtausende erhalten hat, war, alles Wissen und Können von dem niedrigsten Handwerke an bis hinauf zur höchsten Himmels- und Sternkunde in stets sich verengenden concentrischen Kreisen oder Einweihungsgraden, - in einem pyramidalen Baue, an dessen Spitze der Hohepriester dem grossen Haufen unsichtbar stand, leitete und herrschte, an sich zu fesseln, sich unterthänig zu machen und als sein bewahrtes urd zu bewahrendes Geheimniss nur an Bewährte, an Geprüfte und Eingeweihte, an Brüder zu ertheilen.
Bundesmitglieder waren und nur als Brüder angeredet werden konnten, wie umgekehrt die Diener dem Herrn zur brüderlichen Liebe und Treue bis zum Tode durch den Bruderbund und Bundesschwur verpflichtet sind. Das maurerische Dienstverhältniss tritt durch diese seine Natur auf das Innigste sofort an alle jene indo-germanischen Familien-, Gemeinde- und Staatsverbindungen hinan, welche zum Symbole ein gemeinschaftliches Feuer und Licht haben und beim Familienheerde, beim Gemeindeheerde eingegangen und beschworen werden. Der Diener ist Feuer- und Lichtgenosse und wird blos dadurch auch zum Haus- und Logengenossen, ja zum Diener selbst; das ganze Dienstverhältniss ist vom ersten Anfange an und wesentlich ein geheiligtes, – unter den göttlichen Schutz, unter den Schutz des Zeus Herkeios gestellt, dem alle Lichter der Maurerloge brennen und dessen Altar im Osten steht. Die wahre und höhere Absicht dieser Heiligung des Dienstverhältnisses ist die Beschützung und Emporhebung des Dieners selbst und diese Absicht ist wirklich seit den ältesten christlich-germanischen Zeiten in weitem Umfange durch die dienenden Brüder der Klöster erstrebt und erreicht worden. Jedoch ist die letzte, die weltgeschichtliche Unterlage dieses Verhältnisses die Gesetzgebungs- und Verwaltungspolitik oder Kunst der staatsbeherrschenden Priesterschaften des Alterthums und besonders der ägyptischen Priester, denen für uns zunächst die keltischen Priester oder die Druiden sich anreihen. Das grosse Geheimniss der Herrschaft und der Gründung, Ausdehnung und Erhaltung dieser Herrschaft bei den Priesterherrschaften des Alterthums, an deren Spitze das ägyptische Priesterflium steht und durch allen Wechsel der Ereignisse sich Jahrtausende erhalten hat, war, alles Wissen und Können von dem niedrigsten Handwerke an bis hinauf zur höchsten Himmels- und Sternkunde in stets sich verengenden concentrischen Kreisen oder Einweihungsgraden, – in einem pyramidalen Baue, an dessen Spitze der Hohepriester dem grossen Haufen unsichtbar stand, leitete und herrschte, an sich zu fesseln, sich unterthänig zu machen und als sein bewahrtes urd zu bewahrendes Geheimniss nur an Bewährte, an Geprüfte und Eingeweihte, an Brüder zu ertheilen.
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Bundesmitglieder waren und nur als Brüder angeredet werden konnten, wie umgekehrt die Diener dem Herrn zur brüderlichen Liebe und Treue bis zum Tode durch den Bruderbund und Bundesschwur verpflichtet sind. Das maurerische Dienstverhältniss tritt durch diese seine Natur auf das Innigste sofort an alle jene indo-germanischen Familien-, Gemeinde- und Staatsverbindungen hinan, welche zum Symbole ein gemeinschaftliches Feuer und Licht haben und beim Familienheerde, beim Gemeindeheerde eingegangen und beschworen werden. Der Diener ist Feuer- und Lichtgenosse und wird blos dadurch auch zum Haus- und Logengenossen, ja zum Diener selbst; das ganze Dienstverhältniss ist vom ersten Anfange an und wesentlich ein geheiligtes, – unter den göttlichen Schutz, unter den Schutz des Zeus Herkeios gestellt, dem alle Lichter der Maurerloge brennen und dessen Altar im Osten steht. Die wahre und höhere Absicht dieser <hirendition="#g">Heiligung</hi> des Dienstverhältnisses ist die Beschützung und Emporhebung des Dieners selbst und diese Absicht ist wirklich seit den ältesten christlich-germanischen Zeiten in weitem Umfange durch die dienenden Brüder der Klöster erstrebt und erreicht worden. Jedoch ist die letzte, die <hirendition="#g">weltgeschichtliche </hi>Unterlage dieses Verhältnisses die Gesetzgebungs- und Verwaltungspolitik oder Kunst der staatsbeherrschenden Priesterschaften des Alterthums und besonders der ägyptischen Priester, denen für uns zunächst die keltischen Priester oder die Druiden sich anreihen. Das grosse Geheimniss der Herrschaft und der Gründung, Ausdehnung und Erhaltung dieser Herrschaft bei den Priesterherrschaften des Alterthums, an deren Spitze das ägyptische Priesterflium steht und durch allen Wechsel der Ereignisse sich Jahrtausende erhalten hat, war, alles Wissen und Können von dem niedrigsten Handwerke an bis hinauf zur höchsten Himmels- und Sternkunde in stets sich verengenden concentrischen Kreisen oder Einweihungsgraden, – in einem pyramidalen Baue, an dessen Spitze der Hohepriester dem grossen Haufen unsichtbar stand, leitete und herrschte, an sich zu fesseln, sich unterthänig zu machen und als sein bewahrtes urd zu bewahrendes Geheimniss nur an Bewährte, an Geprüfte und Eingeweihte, an Brüder zu ertheilen.</p></div></body></text></TEI>
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Bundesmitglieder waren und nur als Brüder angeredet werden konnten, wie umgekehrt die Diener dem Herrn zur brüderlichen Liebe und Treue bis zum Tode durch den Bruderbund und Bundesschwur verpflichtet sind. Das maurerische Dienstverhältniss tritt durch diese seine Natur auf das Innigste sofort an alle jene indo-germanischen Familien-, Gemeinde- und Staatsverbindungen hinan, welche zum Symbole ein gemeinschaftliches Feuer und Licht haben und beim Familienheerde, beim Gemeindeheerde eingegangen und beschworen werden. Der Diener ist Feuer- und Lichtgenosse und wird blos dadurch auch zum Haus- und Logengenossen, ja zum Diener selbst; das ganze Dienstverhältniss ist vom ersten Anfange an und wesentlich ein geheiligtes, – unter den göttlichen Schutz, unter den Schutz des Zeus Herkeios gestellt, dem alle Lichter der Maurerloge brennen und dessen Altar im Osten steht. Die wahre und höhere Absicht dieser Heiligung des Dienstverhältnisses ist die Beschützung und Emporhebung des Dieners selbst und diese Absicht ist wirklich seit den ältesten christlich-germanischen Zeiten in weitem Umfange durch die dienenden Brüder der Klöster erstrebt und erreicht worden. Jedoch ist die letzte, die weltgeschichtliche Unterlage dieses Verhältnisses die Gesetzgebungs- und Verwaltungspolitik oder Kunst der staatsbeherrschenden Priesterschaften des Alterthums und besonders der ägyptischen Priester, denen für uns zunächst die keltischen Priester oder die Druiden sich anreihen. Das grosse Geheimniss der Herrschaft und der Gründung, Ausdehnung und Erhaltung dieser Herrschaft bei den Priesterherrschaften des Alterthums, an deren Spitze das ägyptische Priesterflium steht und durch allen Wechsel der Ereignisse sich Jahrtausende erhalten hat, war, alles Wissen und Können von dem niedrigsten Handwerke an bis hinauf zur höchsten Himmels- und Sternkunde in stets sich verengenden concentrischen Kreisen oder Einweihungsgraden, – in einem pyramidalen Baue, an dessen Spitze der Hohepriester dem grossen Haufen unsichtbar stand, leitete und herrschte, an sich zu fesseln, sich unterthänig zu machen und als sein bewahrtes urd zu bewahrendes Geheimniss nur an Bewährte, an Geprüfte und Eingeweihte, an Brüder zu ertheilen.
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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 226. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/246>, abgerufen am 16.07.2024.
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