bindet; die verschiedenen Mysteriengrade sind blos die verschiedenen Stufen der Herrschaft und Knechtschaft, des Herrschens und Dienens. Dass die dienenden Brüder in den maurerischen Mysterien bis auf die Gegenwart lebendig, sich forterhalten haben, ist nicht der schwächste urkundliche Beweis für den Zusammenhang dieser Mysterien mit den ägyptischen Mysterien und mit der ägyptischen Priesterschaft, wenngleich der Maurerdienst jetzt nur ein rein idealer und humaner ist und Niemanden und Nichts gedient wird und werden soll als der grossen und allumfassenden Idee der Gottheit und der Menschheit, dem göttlichen Geiste und der Liebe zu Gott und allen Menschen. Das ausschliessliche und eigennützige höhere Priestermysterium ist nun gebrochen und das Mysterium das uneigennützige und liebevolle Gemeingut der freien Menschheit geworden; an die Stelle der alten Priestermysterien und priesterlichen Bruderschaften sind die freien Geheimbünde der Männer und der Menschen getreten, - der Priester ist zum Menschen und der menschliche Diener zum Alleinherrscher geworden; früher schürzte das Band des Bundes die Herrschaft und Gewalt, jetzt das Herz und der Geist, die Liebe. Die Grundgesetze des neuenglischen Grossmeisterthums bestimmen daher ausdrücklich, dass aller Vorzug, d. h. aller Unterschied unter den Maurern sich einzig auf wahren Werth und selbsteigenes Verdienst gründe (Preferement among Masons is grounded upon real Worth and personal Merit only.1)) Seit dem Jahr 1717 ist die Freimaurerei, wie man sich auszudrücken pflegt, eine rein geistige (speculative) im Gegensatze zu der früheren wirklichen Baukunst, Werkmaurerei (operative Masonry).
Was hier aus dem Begriffe der dienenden Brüder abgeleitet worden ist, wird geschichtlich auch noch dadurch bestätigt, dass die freigewählten Vorsteher des freiwillig geschlossenen und stets durch den einfachen Zurücktritt lösbaren maurerischen Bundes den Namen der Beamten führen und in ihrer Gesammtheit das leitende und herrschende Beamtencollegium der Loge (collegii) bilden. Der Name Beamten und Beamtencollegium weisen darauf hin,
1) Krause, Kunsturktinden, II. 1. S. 200.
bindet; die verschiedenen Mysteriengrade sind blos die verschiedenen Stufen der Herrschaft und Knechtschaft, des Herrschens und Dienens. Dass die dienenden Brüder in den maurerischen Mysterien bis auf die Gegenwart lebendig, sich forterhalten haben, ist nicht der schwächste urkundliche Beweis für den Zusammenhang dieser Mysterien mit den ägyptischen Mysterien und mit der ägyptischen Priesterschaft, wenngleich der Maurerdienst jetzt nur ein rein idealer und humaner ist und Niemanden und Nichts gedient wird und werden soll als der grossen und allumfassenden Idee der Gottheit und der Menschheit, dem göttlichen Geiste und der Liebe zu Gott und allen Menschen. Das ausschliessliche und eigennützige höhere Priestermysterium ist nun gebrochen und das Mysterium das uneigennützige und liebevolle Gemeingut der freien Menschheit geworden; an die Stelle der alten Priestermysterien und priesterlichen Bruderschaften sind die freien Geheimbünde der Männer und der Menschen getreten, – der Priester ist zum Menschen und der menschliche Diener zum Alleinherrscher geworden; früher schürzte das Band des Bundes die Herrschaft und Gewalt, jetzt das Herz und der Geist, die Liebe. Die Grundgesetze des neuenglischen Grossmeisterthums bestimmen daher ausdrücklich, dass aller Vorzug, d. h. aller Unterschied unter den Maurern sich einzig auf wahren Werth und selbsteigenes Verdienst gründe (Preferement among Masons is grounded upon real Worth and personal Merit only.1)) Seit dem Jahr 1717 ist die Freimaurerei, wie man sich auszudrücken pflegt, eine rein geistige (speculative) im Gegensatze zu der früheren wirklichen Baukunst, Werkmaurerei (operative Masonry).
Was hier aus dem Begriffe der dienenden Brüder abgeleitet worden ist, wird geschichtlich auch noch dadurch bestätigt, dass die freigewählten Vorsteher des freiwillig geschlossenen und stets durch den einfachen Zurücktritt lösbaren maurerischen Bundes den Namen der Beamten führen und in ihrer Gesammtheit das leitende und herrschende Beamtencollegium der Loge (collegii) bilden. Der Name Beamten und Beamtencollegium weisen darauf hin,
1) Krause, Kunsturktinden, II. 1. S. 200.
<TEI><text><body><divn="1"><p><pbfacs="#f0258"n="238"/>
bindet; die verschiedenen Mysteriengrade sind blos die verschiedenen Stufen der Herrschaft und Knechtschaft, des Herrschens und Dienens. Dass die dienenden Brüder in den maurerischen Mysterien bis auf die Gegenwart lebendig, sich forterhalten haben, ist nicht der schwächste urkundliche Beweis für den Zusammenhang dieser Mysterien mit den ägyptischen Mysterien und mit der ägyptischen Priesterschaft, wenngleich der Maurerdienst jetzt nur ein rein idealer und humaner ist und Niemanden und Nichts gedient wird und werden soll als der grossen und allumfassenden Idee der Gottheit und der Menschheit, dem göttlichen Geiste und der Liebe zu Gott und allen Menschen. Das ausschliessliche und eigennützige höhere Priestermysterium ist nun gebrochen und das Mysterium das uneigennützige und liebevolle Gemeingut der freien Menschheit geworden; an die Stelle der alten Priestermysterien und priesterlichen Bruderschaften sind die freien Geheimbünde der Männer und der Menschen getreten, – der Priester ist zum Menschen und der menschliche Diener zum Alleinherrscher geworden; früher schürzte das Band des Bundes die Herrschaft und Gewalt, jetzt das Herz und der Geist, die Liebe. Die Grundgesetze des neuenglischen Grossmeisterthums bestimmen daher ausdrücklich, dass aller Vorzug, d. h. aller Unterschied unter den Maurern sich einzig auf <hirendition="#g">wahren Werth</hi> und <hirendition="#g">selbsteigenes Verdienst</hi> gründe (Preferement among Masons is grounded upon <hirendition="#g">real Worth</hi> and <hirendition="#g">personal Merit </hi>only.<noteplace="foot"n="1)">Krause, Kunsturktinden, II. 1. S. 200.<lb/></note>) Seit dem Jahr 1717 ist die Freimaurerei, wie man sich auszudrücken pflegt, eine rein geistige (speculative) im Gegensatze zu der früheren wirklichen Baukunst, Werkmaurerei (operative Masonry).</p><p>
Was hier aus dem Begriffe der dienenden Brüder abgeleitet worden ist, wird geschichtlich auch noch dadurch bestätigt, dass die freigewählten Vorsteher des freiwillig geschlossenen und stets durch den einfachen Zurücktritt lösbaren maurerischen Bundes den Namen der Beamten führen und in ihrer Gesammtheit das leitende und herrschende Beamtencollegium der Loge (collegii) bilden. Der Name Beamten und Beamtencollegium weisen darauf hin,
</p></div></body></text></TEI>
[238/0258]
bindet; die verschiedenen Mysteriengrade sind blos die verschiedenen Stufen der Herrschaft und Knechtschaft, des Herrschens und Dienens. Dass die dienenden Brüder in den maurerischen Mysterien bis auf die Gegenwart lebendig, sich forterhalten haben, ist nicht der schwächste urkundliche Beweis für den Zusammenhang dieser Mysterien mit den ägyptischen Mysterien und mit der ägyptischen Priesterschaft, wenngleich der Maurerdienst jetzt nur ein rein idealer und humaner ist und Niemanden und Nichts gedient wird und werden soll als der grossen und allumfassenden Idee der Gottheit und der Menschheit, dem göttlichen Geiste und der Liebe zu Gott und allen Menschen. Das ausschliessliche und eigennützige höhere Priestermysterium ist nun gebrochen und das Mysterium das uneigennützige und liebevolle Gemeingut der freien Menschheit geworden; an die Stelle der alten Priestermysterien und priesterlichen Bruderschaften sind die freien Geheimbünde der Männer und der Menschen getreten, – der Priester ist zum Menschen und der menschliche Diener zum Alleinherrscher geworden; früher schürzte das Band des Bundes die Herrschaft und Gewalt, jetzt das Herz und der Geist, die Liebe. Die Grundgesetze des neuenglischen Grossmeisterthums bestimmen daher ausdrücklich, dass aller Vorzug, d. h. aller Unterschied unter den Maurern sich einzig auf wahren Werth und selbsteigenes Verdienst gründe (Preferement among Masons is grounded upon real Worth and personal Merit only. 1)) Seit dem Jahr 1717 ist die Freimaurerei, wie man sich auszudrücken pflegt, eine rein geistige (speculative) im Gegensatze zu der früheren wirklichen Baukunst, Werkmaurerei (operative Masonry).
Was hier aus dem Begriffe der dienenden Brüder abgeleitet worden ist, wird geschichtlich auch noch dadurch bestätigt, dass die freigewählten Vorsteher des freiwillig geschlossenen und stets durch den einfachen Zurücktritt lösbaren maurerischen Bundes den Namen der Beamten führen und in ihrer Gesammtheit das leitende und herrschende Beamtencollegium der Loge (collegii) bilden. Der Name Beamten und Beamtencollegium weisen darauf hin,
1) Krause, Kunsturktinden, II. 1. S. 200.
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Sie haben einen Fehler gefunden?
Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform
DTAQ melden.
Kommentar zur DTA-Ausgabe
Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert.
Weitere Informationen …
Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 238. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/258>, abgerufen am 26.06.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.