Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.bindet; die verschiedenen Mysteriengrade sind blos die verschiedenen Stufen der Herrschaft und Knechtschaft, des Herrschens und Dienens. Dass die dienenden Brüder in den maurerischen Mysterien bis auf die Gegenwart lebendig, sich forterhalten haben, ist nicht der schwächste urkundliche Beweis für den Zusammenhang dieser Mysterien mit den ägyptischen Mysterien und mit der ägyptischen Priesterschaft, wenngleich der Maurerdienst jetzt nur ein rein idealer und humaner ist und Niemanden und Nichts gedient wird und werden soll als der grossen und allumfassenden Idee der Gottheit und der Menschheit, dem göttlichen Geiste und der Liebe zu Gott und allen Menschen. Das ausschliessliche und eigennützige höhere Priestermysterium ist nun gebrochen und das Mysterium das uneigennützige und liebevolle Gemeingut der freien Menschheit geworden; an die Stelle der alten Priestermysterien und priesterlichen Bruderschaften sind die freien Geheimbünde der Männer und der Menschen getreten, - der Priester ist zum Menschen und der menschliche Diener zum Alleinherrscher geworden; früher schürzte das Band des Bundes die Herrschaft und Gewalt, jetzt das Herz und der Geist, die Liebe. Die Grundgesetze des neuenglischen Grossmeisterthums bestimmen daher ausdrücklich, dass aller Vorzug, d. h. aller Unterschied unter den Maurern sich einzig auf wahren Werth und selbsteigenes Verdienst gründe (Preferement among Masons is grounded upon real Worth and personal Merit only.1)) Seit dem Jahr 1717 ist die Freimaurerei, wie man sich auszudrücken pflegt, eine rein geistige (speculative) im Gegensatze zu der früheren wirklichen Baukunst, Werkmaurerei (operative Masonry). Was hier aus dem Begriffe der dienenden Brüder abgeleitet worden ist, wird geschichtlich auch noch dadurch bestätigt, dass die freigewählten Vorsteher des freiwillig geschlossenen und stets durch den einfachen Zurücktritt lösbaren maurerischen Bundes den Namen der Beamten führen und in ihrer Gesammtheit das leitende und herrschende Beamtencollegium der Loge (collegii) bilden. Der Name Beamten und Beamtencollegium weisen darauf hin, 1) Krause, Kunsturktinden, II. 1. S. 200.
bindet; die verschiedenen Mysteriengrade sind blos die verschiedenen Stufen der Herrschaft und Knechtschaft, des Herrschens und Dienens. Dass die dienenden Brüder in den maurerischen Mysterien bis auf die Gegenwart lebendig, sich forterhalten haben, ist nicht der schwächste urkundliche Beweis für den Zusammenhang dieser Mysterien mit den ägyptischen Mysterien und mit der ägyptischen Priesterschaft, wenngleich der Maurerdienst jetzt nur ein rein idealer und humaner ist und Niemanden und Nichts gedient wird und werden soll als der grossen und allumfassenden Idee der Gottheit und der Menschheit, dem göttlichen Geiste und der Liebe zu Gott und allen Menschen. Das ausschliessliche und eigennützige höhere Priestermysterium ist nun gebrochen und das Mysterium das uneigennützige und liebevolle Gemeingut der freien Menschheit geworden; an die Stelle der alten Priestermysterien und priesterlichen Bruderschaften sind die freien Geheimbünde der Männer und der Menschen getreten, – der Priester ist zum Menschen und der menschliche Diener zum Alleinherrscher geworden; früher schürzte das Band des Bundes die Herrschaft und Gewalt, jetzt das Herz und der Geist, die Liebe. Die Grundgesetze des neuenglischen Grossmeisterthums bestimmen daher ausdrücklich, dass aller Vorzug, d. h. aller Unterschied unter den Maurern sich einzig auf wahren Werth und selbsteigenes Verdienst gründe (Preferement among Masons is grounded upon real Worth and personal Merit only.1)) Seit dem Jahr 1717 ist die Freimaurerei, wie man sich auszudrücken pflegt, eine rein geistige (speculative) im Gegensatze zu der früheren wirklichen Baukunst, Werkmaurerei (operative Masonry). Was hier aus dem Begriffe der dienenden Brüder abgeleitet worden ist, wird geschichtlich auch noch dadurch bestätigt, dass die freigewählten Vorsteher des freiwillig geschlossenen und stets durch den einfachen Zurücktritt lösbaren maurerischen Bundes den Namen der Beamten führen und in ihrer Gesammtheit das leitende und herrschende Beamtencollegium der Loge (collegii) bilden. Der Name Beamten und Beamtencollegium weisen darauf hin, 1) Krause, Kunsturktinden, II. 1. S. 200.
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bindet; die verschiedenen Mysteriengrade sind blos die verschiedenen Stufen der Herrschaft und Knechtschaft, des Herrschens und Dienens. Dass die dienenden Brüder in den maurerischen Mysterien bis auf die Gegenwart lebendig, sich forterhalten haben, ist nicht der schwächste urkundliche Beweis für den Zusammenhang dieser Mysterien mit den ägyptischen Mysterien und mit der ägyptischen Priesterschaft, wenngleich der Maurerdienst jetzt nur ein rein idealer und humaner ist und Niemanden und Nichts gedient wird und werden soll als der grossen und allumfassenden Idee der Gottheit und der Menschheit, dem göttlichen Geiste und der Liebe zu Gott und allen Menschen. Das ausschliessliche und eigennützige höhere Priestermysterium ist nun gebrochen und das Mysterium das uneigennützige und liebevolle Gemeingut der freien Menschheit geworden; an die Stelle der alten Priestermysterien und priesterlichen Bruderschaften sind die freien Geheimbünde der Männer und der Menschen getreten, – der Priester ist zum Menschen und der menschliche Diener zum Alleinherrscher geworden; früher schürzte das Band des Bundes die Herrschaft und Gewalt, jetzt das Herz und der Geist, die Liebe. Die Grundgesetze des neuenglischen Grossmeisterthums bestimmen daher ausdrücklich, dass aller Vorzug, d. h. aller Unterschied unter den Maurern sich einzig auf wahren Werth und selbsteigenes Verdienst gründe (Preferement among Masons is grounded upon real Worth and personal Merit only. 1)) Seit dem Jahr 1717 ist die Freimaurerei, wie man sich auszudrücken pflegt, eine rein geistige (speculative) im Gegensatze zu der früheren wirklichen Baukunst, Werkmaurerei (operative Masonry).
Was hier aus dem Begriffe der dienenden Brüder abgeleitet worden ist, wird geschichtlich auch noch dadurch bestätigt, dass die freigewählten Vorsteher des freiwillig geschlossenen und stets durch den einfachen Zurücktritt lösbaren maurerischen Bundes den Namen der Beamten führen und in ihrer Gesammtheit das leitende und herrschende Beamtencollegium der Loge (collegii) bilden. Der Name Beamten und Beamtencollegium weisen darauf hin,
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