Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.gebäudes gestattete.1) Sonst mussten die neuen Logen zu London und anderwärts ihre Zusammenkünfte an den ihnen sich zufällig als geeignet darbietenden Orten, in Wirthshäusern, in Klöstern, in ihren eigenen Bauhütten und selbst im Freien bei gutem Weiter auf Hügeln halten.2) Die freien Maurer (Free-Masons) waren wohl ursprünglich die nicht eigentlich städtischen und zünftigen, die von der eigentlichen Stadt- und Staatsgewalt befreiten und aus den verschiedensten Ländern zur Ausführung einer grossen Baute versammelten Baukünstler und Bauleute. Ganz verfehlt und ungeschichtlich ist es, dass Fallou, die Mysterien der Freimaurer, S. 264, welchem auch Findel, Geschichte der Freimaurerei, I. S. 94, beizustimmen scheint, wie es vor ihm Winzer gethan hatte, Freemason ableiten will von Free-stone-mason, d. i. Freistein- oder Quadermaurer, auch glatte Maurer oder Steinmetzen genannt, im Gegensatze von Rough-stone-mason, d. i. Bruchstein- oder rauher Maurer. Nicht von der Arbeitsweise, der Art der bearbeiteten Steine, sondern von den ihnen ertheilten Freiheiten, Privilegien, Freibriefen tragen die Maurer, die freien Masonen den Namen.3) Zufolge Heldmann, die drey ältesten geschichtlichen Denkmale der teutschen Freyinaurerbrüderschaft, S. 193, hat die Baugesellschaft des Strassburger Münsters sich in Deutschland zuerst den Namen freier Maurer beigelegt, da hingegen die früher unter der Leitung der Mönche gestandenen Baugesellschaften blos Brüderschaften dieses oder jenes Heiligen hiessen und selbst die Bauleute am Strassburger Münster vor dem Jahr 1440 den Namen der Johannisbrüder geführt hatten. An den Klöstern und an den Bischofssitzen wuchs aus der Hörigkeit und Unfreiheit die bürgerliche und städtische Freiheit empor und erstarkten namentlich die unfreien klösterlichen und kirchlichen Brüderschaften der Handwerker zu befreiten und freien Zünften der Stadtbürger, wie dieses die Verfassungsgeschichte von beinahe unzähligen Städten, von Strassburg, Bamberg, Cöln, Mainz, Magde- 1) Krause, II. 2, S. 350. Anm. a. 2) Krause, II. 2, S. 350. 3) Krause, II. 2. S. 251 und 354 Anm. a., S. 381 und 433.
gebäudes gestattete.1) Sonst mussten die neuen Logen zu London und anderwärts ihre Zusammenkünfte an den ihnen sich zufällig als geeignet darbietenden Orten, in Wirthshäusern, in Klöstern, in ihren eigenen Bauhütten und selbst im Freien bei gutem Weiter auf Hügeln halten.2) Die freien Maurer (Free-Masons) waren wohl ursprünglich die nicht eigentlich städtischen und zünftigen, die von der eigentlichen Stadt- und Staatsgewalt befreiten und aus den verschiedensten Ländern zur Ausführung einer grossen Baute versammelten Baukünstler und Bauleute. Ganz verfehlt und ungeschichtlich ist es, dass Fallou, die Mysterien der Freimaurer, S. 264, welchem auch Findel, Geschichte der Freimaurerei, I. S. 94, beizustimmen scheint, wie es vor ihm Winzer gethan hatte, Freemason ableiten will von Free-stone-mason, d. i. Freistein- oder Quadermaurer, auch glatte Maurer oder Steinmetzen genannt, im Gegensatze von Rough-stone-mason, d. i. Bruchstein- oder rauher Maurer. Nicht von der Arbeitsweise, der Art der bearbeiteten Steine, sondern von den ihnen ertheilten Freiheiten, Privilegien, Freibriefen tragen die Maurer, die freien Masonen den Namen.3) Zufolge Heldmann, die drey ältesten geschichtlichen Denkmale der teutschen Freyinaurerbrüderschaft, S. 193, hat die Baugesellschaft des Strassburger Münsters sich in Deutschland zuerst den Namen freier Maurer beigelegt, da hingegen die früher unter der Leitung der Mönche gestandenen Baugesellschaften blos Brüderschaften dieses oder jenes Heiligen hiessen und selbst die Bauleute am Strassburger Münster vor dem Jahr 1440 den Namen der Johannisbrüder geführt hatten. An den Klöstern und an den Bischofssitzen wuchs aus der Hörigkeit und Unfreiheit die bürgerliche und städtische Freiheit empor und erstarkten namentlich die unfreien klösterlichen und kirchlichen Brüderschaften der Handwerker zu befreiten und freien Zünften der Stadtbürger, wie dieses die Verfassungsgeschichte von beinahe unzähligen Städten, von Strassburg, Bamberg, Cöln, Mainz, Magde- 1) Krause, II. 2, S. 350. Anm. a. 2) Krause, II. 2, S. 350. 3) Krause, II. 2. S. 251 und 354 Anm. a., S. 381 und 433.
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gebäudes gestattete. 1) Sonst mussten die neuen Logen zu London und anderwärts ihre Zusammenkünfte an den ihnen sich zufällig als geeignet darbietenden Orten, in Wirthshäusern, in Klöstern, in ihren eigenen Bauhütten und selbst im Freien bei gutem Weiter auf Hügeln halten. 2) Die freien Maurer (Free-Masons) waren wohl ursprünglich die nicht eigentlich städtischen und zünftigen, die von der eigentlichen Stadt- und Staatsgewalt befreiten und aus den verschiedensten Ländern zur Ausführung einer grossen Baute versammelten Baukünstler und Bauleute. Ganz verfehlt und ungeschichtlich ist es, dass Fallou, die Mysterien der Freimaurer, S. 264, welchem auch Findel, Geschichte der Freimaurerei, I. S. 94, beizustimmen scheint, wie es vor ihm Winzer gethan hatte, Freemason ableiten will von Free-stone-mason, d. i. Freistein- oder Quadermaurer, auch glatte Maurer oder Steinmetzen genannt, im Gegensatze von Rough-stone-mason, d. i. Bruchstein- oder rauher Maurer. Nicht von der Arbeitsweise, der Art der bearbeiteten Steine, sondern von den ihnen ertheilten Freiheiten, Privilegien, Freibriefen tragen die Maurer, die freien Masonen den Namen. 3) Zufolge Heldmann, die drey ältesten geschichtlichen Denkmale der teutschen Freyinaurerbrüderschaft, S. 193, hat die Baugesellschaft des Strassburger Münsters sich in Deutschland zuerst den Namen freier Maurer beigelegt, da hingegen die früher unter der Leitung der Mönche gestandenen Baugesellschaften blos Brüderschaften dieses oder jenes Heiligen hiessen und selbst die Bauleute am Strassburger Münster vor dem Jahr 1440 den Namen der Johannisbrüder geführt hatten. An den Klöstern und an den Bischofssitzen wuchs aus der Hörigkeit und Unfreiheit die bürgerliche und städtische Freiheit empor und erstarkten namentlich die unfreien klösterlichen und kirchlichen Brüderschaften der Handwerker zu befreiten und freien Zünften der Stadtbürger, wie dieses die Verfassungsgeschichte von beinahe unzähligen Städten, von Strassburg, Bamberg, Cöln, Mainz, Magde-
1) Krause, II. 2, S. 350. Anm. a.
2) Krause, II. 2, S. 350.
3) Krause, II. 2. S. 251 und 354 Anm. a., S. 381 und 433.
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