maconner) gelehrt, und mit der Baukunst hingen auf das Unzertrennlichste und Innigste auch die Einrichtungen, die Verbindungen, das Recht (jus) der Bauleute oder Baukünstler, der Masonen zusammen; im vollsten Sinne des Wortes wohnten die Germanen, die romanischen Masonen in dem Reiche und dem Hause oder der Loge der Römer. Die germanischen Maurer haben einen romanischen Namen (Macons, in lat. Urkunden Maconerii1)) und ein romanisches Haus (la loge, the lodge, ital. loggia, und einen semitischen Gott (Hiram) und dürfen sich selbst sogar Semiten, Tubalkain nennen, - auch öffnet ihnen nicht das deutsche Wort und die deutsche Treue, sondern blos das falsch gesprochene fremde Wort des Tempels Pforte; wahrlich des ächten Deutschthums Urbild. Und diese deutschen Bauleute, welche in allen fremden Zungen Iallen, sollen die deutsche Baukunst aus dem Nichts geschaffen haben? Aberglaube; der stolze Römer wanderte und diente nicht, er machte wandern und unterwarf sich die dienende Germania. Wenn Creuzer's Deutungen begründet sind,2) ist dieser Sieg des Römerthums über das Deutschthum durch ein am Mittelrheine sehr häufiges Denkmal verewigt worden, auf dem ein römischer Reiter oder Ritter mit geschwungenem Siegesschwerte die schon am Boden liegende Germania noch tiefer legt. Vielleicht findet sich auch ein solches Römerdenkmal im deutschen Kammernationalmuseum zu Berlin oder zu Gotha.
In der Erforschung der Geschichte der Freimaurerei und der mittelalterlichen Baugenossenschaften muss wesentlich mitberücksichtigt werden, dass die Baugenossenschaften durchaus, wie dieses neuerlich namentlich Fallou behauptet hat, keine blossen Handwerksverbindungen, keine blossen mittelalterlichen Zünfte, sondern Künstlervereine, religiös-wissenschaftliche Vereine sind, welche über allen Handwerken und Zünften standen, sich stets durch höheres Wissen und einen geläuterteren und freieren Glauben auszeichnen mussten und ausgezeichnet haben, und die
1) Heldmann, a. a. O., S. 156.
2) Erster Jahresbericht des historischen Vereins der Pfalz, Speyer 1842, S. 48.
maçonner) gelehrt, und mit der Baukunst hingen auf das Unzertrennlichste und Innigste auch die Einrichtungen, die Verbindungen, das Recht (jus) der Bauleute oder Baukünstler, der Masonen zusammen; im vollsten Sinne des Wortes wohnten die Germanen, die romanischen Masonen in dem Reiche und dem Hause oder der Loge der Römer. Die germanischen Maurer haben einen romanischen Namen (Maçons, in lat. Urkunden Maçonerii1)) und ein romanisches Haus (la loge, the lodge, ital. loggia, und einen semitischen Gott (Hiram) und dürfen sich selbst sogar Semiten, Tubalkain nennen, – auch öffnet ihnen nicht das deutsche Wort und die deutsche Treue, sondern blos das falsch gesprochene fremde Wort des Tempels Pforte; wahrlich des ächten Deutschthums Urbild. Und diese deutschen Bauleute, welche in allen fremden Zungen Iallen, sollen die deutsche Baukunst aus dem Nichts geschaffen haben? Aberglaube; der stolze Römer wanderte und diente nicht, er machte wandern und unterwarf sich die dienende Germania. Wenn Creuzer’s Deutungen begründet sind,2) ist dieser Sieg des Römerthums über das Deutschthum durch ein am Mittelrheine sehr häufiges Denkmal verewigt worden, auf dem ein römischer Reiter oder Ritter mit geschwungenem Siegesschwerte die schon am Boden liegende Germania noch tiefer legt. Vielleicht findet sich auch ein solches Römerdenkmal im deutschen Kammernationalmuseum zu Berlin oder zu Gotha.
In der Erforschung der Geschichte der Freimaurerei und der mittelalterlichen Baugenossenschaften muss wesentlich mitberücksichtigt werden, dass die Baugenossenschaften durchaus, wie dieses neuerlich namentlich Fallou behauptet hat, keine blossen Handwerksverbindungen, keine blossen mittelalterlichen Zünfte, sondern Künstlervereine, religiös-wissenschaftliche Vereine sind, welche über allen Handwerken und Zünften standen, sich stets durch höheres Wissen und einen geläuterteren und freieren Glauben auszeichnen mussten und ausgezeichnet haben, und die
1) Heldmann, a. a. O., S. 156.
2) Erster Jahresbericht des historischen Vereins der Pfalz, Speyer 1842, S. 48.
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maçonner) gelehrt, und mit der Baukunst hingen auf das Unzertrennlichste und Innigste auch die Einrichtungen, die Verbindungen, das Recht (jus) der Bauleute oder Baukünstler, der Masonen zusammen; im vollsten Sinne des Wortes wohnten die Germanen, die romanischen Masonen in dem Reiche und dem Hause oder der Loge der Römer. Die germanischen Maurer haben einen romanischen Namen (Maçons, in lat. Urkunden Maçonerii 1)) und ein romanisches Haus (la loge, the lodge, ital. loggia, und einen semitischen Gott (Hiram) und dürfen sich selbst sogar Semiten, Tubalkain nennen, – auch öffnet ihnen nicht das deutsche Wort und die deutsche Treue, sondern blos das falsch gesprochene fremde Wort des Tempels Pforte; wahrlich des ächten Deutschthums Urbild. Und diese deutschen Bauleute, welche in allen fremden Zungen Iallen, sollen die deutsche Baukunst aus dem Nichts geschaffen haben? Aberglaube; der stolze Römer wanderte und diente nicht, er machte wandern und unterwarf sich die dienende Germania. Wenn Creuzer’s Deutungen begründet sind, 2) ist dieser Sieg des Römerthums über das Deutschthum durch ein am Mittelrheine sehr häufiges Denkmal verewigt worden, auf dem ein römischer Reiter oder Ritter mit geschwungenem Siegesschwerte die schon am Boden liegende Germania noch tiefer legt. Vielleicht findet sich auch ein solches Römerdenkmal im deutschen Kammernationalmuseum zu Berlin oder zu Gotha.
In der Erforschung der Geschichte der Freimaurerei und der mittelalterlichen Baugenossenschaften muss wesentlich mitberücksichtigt werden, dass die Baugenossenschaften durchaus, wie dieses neuerlich namentlich Fallou behauptet hat, keine blossen Handwerksverbindungen, keine blossen mittelalterlichen Zünfte, sondern Künstlervereine, religiös-wissenschaftliche Vereine sind, welche über allen Handwerken und Zünften standen, sich stets durch höheres Wissen und einen geläuterteren und freieren Glauben auszeichnen mussten und ausgezeichnet haben, und die
1) Heldmann, a. a. O., S. 156.
2) Erster Jahresbericht des historischen Vereins der Pfalz, Speyer 1842, S. 48.
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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 301. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/321>, abgerufen am 23.07.2024.
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