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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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S. 3 - 126 gehandelt. Schultz, S. 47 findet den historischen Grund des fünfjährigen Census, des Lustrums darin, dass in Italien, ja im südlichen Europa überhaupt, der Ackerbau auf einen fünfjährigen Cyklus der Bewirthschaftung (auf eine Fünffelderwirthschaft ähnlich der deutschen Dreifelderwirthschaft) basirt gewesen sei, wie nach dem Berichte von Reisenden noch jetzt namentlich in der Umgegend von Rom ein fünfjähriger Turnus in der Bestellung der Ackerfrüchte stattfinde; dieser fünfjährige Cyklus der Landbewirthschaftung habe die Verpachtungen und Abrechnungen über die Einnahmen und Ausgaben des Landbaues von je fünf zu fünf Jahren nöthig gemacht, woraus dann, da der Landbau die Grundlage des bürgerlichen Bestehens gewesen, die Lustralperioden und Epochen mit ihrem ganzen politischen Gewichte hervorgegangen zu sein scheinen. In der mosaischen Gesetzgebung erscheint in Uebereinstimmung mit der das Judenthum überhaupt beherrschenden Siebenzahl auch ein siebenjähriges Lustrum, indem namentlich alle sieben Jahre das ganze jüdische Volk sich bei dem Tempel vor Jehovah versammeln und die Vorlesung des göttlichen Gesetzes anhören soll. Auch das mosaische Erlassjahr scheint gleich dem römischen Census mit dem Ackerbau zusammenzuhängen und aus Rücksichten für denselben entsprungen zu sein. In dem zweiten Buche Mosis 23, 10 und 11 wird gesagt: "Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln. Aber im siebenten Jahre sollst du es ruhen und liegen lassen, dass die Armen unter deinem Volke davon essen; und was übrig bleibet, lass das Gewild auf dem Felde essen. Also sollst du es auch mit deinem Weinberge und mit deinen Oelbäumen thun." Offenbar ist hier der siebente Ruhetag der Woche zu einem Ruhejahr des Feldes gemacht, weshalb auch a. a. O. in V. 14 unmittelbar fortgefahren wird: "Sechs Tage sollst du deine Arbeit thun, aber am siebenten Tage sollst du ruhen, dass dein Ochs und Esel ruhen, und deiner Magd Sohn und der Fremdling sich erquicken mögen." - Zu Sparta gab es fünf jährlich neu gewählte Ephoren als die höchsten Leiter, Verwalter und Richter des Staates. Bei der Eleusinienfeier zu Andania in Messenien hatten Fünfmänner, [fremdsprachliches Material],

S. 3 – 126 gehandelt. Schultz, S. 47 findet den historischen Grund des fünfjährigen Census, des Lustrums darin, dass in Italien, ja im südlichen Europa überhaupt, der Ackerbau auf einen fünfjährigen Cyklus der Bewirthschaftung (auf eine Fünffelderwirthschaft ähnlich der deutschen Dreifelderwirthschaft) basirt gewesen sei, wie nach dem Berichte von Reisenden noch jetzt namentlich in der Umgegend von Rom ein fünfjähriger Turnus in der Bestellung der Ackerfrüchte stattfinde; dieser fünfjährige Cyklus der Landbewirthschaftung habe die Verpachtungen und Abrechnungen über die Einnahmen und Ausgaben des Landbaues von je fünf zu fünf Jahren nöthig gemacht, woraus dann, da der Landbau die Grundlage des bürgerlichen Bestehens gewesen, die Lustralperioden und Epochen mit ihrem ganzen politischen Gewichte hervorgegangen zu sein scheinen. In der mosaischen Gesetzgebung erscheint in Uebereinstimmung mit der das Judenthum überhaupt beherrschenden Siebenzahl auch ein siebenjähriges Lustrum, indem namentlich alle sieben Jahre das ganze jüdische Volk sich bei dem Tempel vor Jehovah versammeln und die Vorlesung des göttlichen Gesetzes anhören soll. Auch das mosaische Erlassjahr scheint gleich dem römischen Census mit dem Ackerbau zusammenzuhängen und aus Rücksichten für denselben entsprungen zu sein. In dem zweiten Buche Mosis 23, 10 und 11 wird gesagt: „Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln. Aber im siebenten Jahre sollst du es ruhen und liegen lassen, dass die Armen unter deinem Volke davon essen; und was übrig bleibet, lass das Gewild auf dem Felde essen. Also sollst du es auch mit deinem Weinberge und mit deinen Oelbäumen thun.“ Offenbar ist hier der siebente Ruhetag der Woche zu einem Ruhejahr des Feldes gemacht, weshalb auch a. a. O. in V. 14 unmittelbar fortgefahren wird: „Sechs Tage sollst du deine Arbeit thun, aber am siebenten Tage sollst du ruhen, dass dein Ochs und Esel ruhen, und deiner Magd Sohn und der Fremdling sich erquicken mögen.“ – Zu Sparta gab es fünf jährlich neu gewählte Ephoren als die höchsten Leiter, Verwalter und Richter des Staates. Bei der Eleusinienfeier zu Andania in Messenien hatten Fünfmänner, [fremdsprachliches Material],

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[365/0385] S. 3 – 126 gehandelt. Schultz, S. 47 findet den historischen Grund des fünfjährigen Census, des Lustrums darin, dass in Italien, ja im südlichen Europa überhaupt, der Ackerbau auf einen fünfjährigen Cyklus der Bewirthschaftung (auf eine Fünffelderwirthschaft ähnlich der deutschen Dreifelderwirthschaft) basirt gewesen sei, wie nach dem Berichte von Reisenden noch jetzt namentlich in der Umgegend von Rom ein fünfjähriger Turnus in der Bestellung der Ackerfrüchte stattfinde; dieser fünfjährige Cyklus der Landbewirthschaftung habe die Verpachtungen und Abrechnungen über die Einnahmen und Ausgaben des Landbaues von je fünf zu fünf Jahren nöthig gemacht, woraus dann, da der Landbau die Grundlage des bürgerlichen Bestehens gewesen, die Lustralperioden und Epochen mit ihrem ganzen politischen Gewichte hervorgegangen zu sein scheinen. In der mosaischen Gesetzgebung erscheint in Uebereinstimmung mit der das Judenthum überhaupt beherrschenden Siebenzahl auch ein siebenjähriges Lustrum, indem namentlich alle sieben Jahre das ganze jüdische Volk sich bei dem Tempel vor Jehovah versammeln und die Vorlesung des göttlichen Gesetzes anhören soll. Auch das mosaische Erlassjahr scheint gleich dem römischen Census mit dem Ackerbau zusammenzuhängen und aus Rücksichten für denselben entsprungen zu sein. In dem zweiten Buche Mosis 23, 10 und 11 wird gesagt: „Sechs Jahre sollst du dein Land besäen und seine Früchte einsammeln. Aber im siebenten Jahre sollst du es ruhen und liegen lassen, dass die Armen unter deinem Volke davon essen; und was übrig bleibet, lass das Gewild auf dem Felde essen. Also sollst du es auch mit deinem Weinberge und mit deinen Oelbäumen thun.“ Offenbar ist hier der siebente Ruhetag der Woche zu einem Ruhejahr des Feldes gemacht, weshalb auch a. a. O. in V. 14 unmittelbar fortgefahren wird: „Sechs Tage sollst du deine Arbeit thun, aber am siebenten Tage sollst du ruhen, dass dein Ochs und Esel ruhen, und deiner Magd Sohn und der Fremdling sich erquicken mögen.“ – Zu Sparta gab es fünf jährlich neu gewählte Ephoren als die höchsten Leiter, Verwalter und Richter des Staates. Bei der Eleusinienfeier zu Andania in Messenien hatten Fünfmänner, _ ,

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 365. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/385>, abgerufen am 22.11.2024.