dem Hunde. Zu den besonderen Ansichten von Braun, deren er manche hat, gehört es, dass er, Geschichte der Kunst, I. S. 84, in dem wachehaltenden Hund des ägyptischen Todtengerichtes die Hathor, die Herrin des Westens und die Göttin der Unterwelt, und in dem Ueberbau, worauf der Hund oder nach ihm die Hathor sitzt, die halbversunkene Pforte der Unterwelt erblickt. Bei den Griechen bewachen auch Skyllen mit Kentauren und andern Ungethümen die Pforten des Todtenreiches, was blosse poetische Fortbildungen und Ausschmückungen des Grundbildes sind.1) In ganz Armorika herrscht noch aus der keltischen Zeit der Volksglaube, dass die Seelen der Verstorbenen sich im Augenblicke ihrer irdischen Auflösung zu dem Pfarrer von Braspar begeben, dessen Hund sie nach Britannien begleite.2) In manchen schweizerischen Sagen finden sich auch unverkennbare Spuren von den drei Normen, so in einer Sage des Oberhaslethales, welche Wyss, Reise in das Berner Oberland, S. 715, von dem Greise mittheilt, welchem drei schöne Töchter verflucht worden sind und die der Erlösung harren. Zuerst im Gauligletscher haust das Gauliweiblein und erscheint von einem Hündlein begleitet, oft den Sennen in dem hintern Urbachthal. Zum Zweiten irrt das Aengstlenfräulein an der Aengstlenalp zuhinterst in dem Gentelthal, und von den Hirten gar viele Mal gesehen. Zum Dritten weilt das Gaismaidlein auf den Höhen des schönen Haslibergs, und hat wohl öfter schon einsame Knaben angelockt zum Buhlen. Doch, als noch vor Kurzem (vor 1817) es mit einem stillgearteten Jungen auf den Heuboden einer Scheune steigen wollte, liess es ein paar Gaisfüsse seh'n, und der bangerschrockene Jüngling schlich sich seitab von dannen, weil es ihm nicht mehr geheuer war.
Bei den Griechen wird Zeus Gelchanos dargestellt, einen sitzenden Hahn auf seinem Schosse haltend, welcher Hahn nach einer von Welker, griech. Götterlehre, II. S. 244, für nicht ungeschickt gehaltenen Annahme zum Orakelgeben diente, jedoch vermuthlich hier auf die Sonne
1) Gaedechens, Glaukos, S. 92.
2) Eckermann, a. a. O., III. 1. S. 43.
dem Hunde. Zu den besonderen Ansichten von Braun, deren er manche hat, gehört es, dass er, Geschichte der Kunst, I. S. 84, in dem wachehaltenden Hund des ägyptischen Todtengerichtes die Hathor, die Herrin des Westens und die Göttin der Unterwelt, und in dem Ueberbau, worauf der Hund oder nach ihm die Hathor sitzt, die halbversunkene Pforte der Unterwelt erblickt. Bei den Griechen bewachen auch Skyllen mit Kentauren und andern Ungethümen die Pforten des Todtenreiches, was blosse poetische Fortbildungen und Ausschmückungen des Grundbildes sind.1) In ganz Armorika herrscht noch aus der keltischen Zeit der Volksglaube, dass die Seelen der Verstorbenen sich im Augenblicke ihrer irdischen Auflösung zu dem Pfarrer von Braspar begeben, dessen Hund sie nach Britannien begleite.2) In manchen schweizerischen Sagen finden sich auch unverkennbare Spuren von den drei Normen, so in einer Sage des Oberhaslethales, welche Wyss, Reise in das Berner Oberland, S. 715, von dem Greise mittheilt, welchem drei schöne Töchter verflucht worden sind und die der Erlösung harren. Zuerst im Gauligletscher haust das Gauliweiblein und erscheint von einem Hündlein begleitet, oft den Sennen in dem hintern Urbachthal. Zum Zweiten irrt das Aengstlenfräulein an der Aengstlenalp zuhinterst in dem Gentelthal, und von den Hirten gar viele Mal gesehen. Zum Dritten weilt das Gaismaidlein auf den Höhen des schönen Haslibergs, und hat wohl öfter schon einsame Knaben angelockt zum Buhlen. Doch, als noch vor Kurzem (vor 1817) es mit einem stillgearteten Jungen auf den Heuboden einer Scheune steigen wollte, liess es ein paar Gaisfüsse seh’n, und der bangerschrockene Jüngling schlich sich seitab von dannen, weil es ihm nicht mehr geheuer war.
Bei den Griechen wird Zeus Gelchanos dargestellt, einen sitzenden Hahn auf seinem Schosse haltend, welcher Hahn nach einer von Welker, griech. Götterlehre, II. S. 244, für nicht ungeschickt gehaltenen Annahme zum Orakelgeben diente, jedoch vermuthlich hier auf die Sonne
1) Gaedechens, Glaukos, S. 92.
2) Eckermann, a. a. O., III. 1. S. 43.
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dem Hunde. Zu den besonderen Ansichten von Braun, deren er manche hat, gehört es, dass er, Geschichte der Kunst, I. S. 84, in dem wachehaltenden Hund des ägyptischen Todtengerichtes die Hathor, die Herrin des Westens und die Göttin der Unterwelt, und in dem Ueberbau, worauf der Hund oder nach ihm die Hathor sitzt, die <hirendition="#g">halbversunkene</hi> Pforte der Unterwelt erblickt. Bei den Griechen bewachen auch Skyllen mit Kentauren und andern Ungethümen die Pforten des Todtenreiches, was blosse poetische Fortbildungen und Ausschmückungen des Grundbildes sind.<noteplace="foot"n="1)">Gaedechens, Glaukos, S. 92.<lb/></note> In ganz Armorika herrscht noch aus der keltischen Zeit der Volksglaube, dass die Seelen der Verstorbenen sich im Augenblicke ihrer irdischen Auflösung zu dem Pfarrer von Braspar begeben, dessen Hund sie nach Britannien begleite.<noteplace="foot"n="2)">Eckermann, a. a. O., III. 1. S. 43.<lb/></note> In manchen schweizerischen Sagen finden sich auch unverkennbare Spuren von den drei Normen, so in einer Sage des Oberhaslethales, welche Wyss, Reise in das Berner Oberland, S. 715, von dem Greise mittheilt, welchem drei schöne Töchter verflucht worden sind und die der Erlösung harren. Zuerst im Gauligletscher haust das Gauliweiblein und erscheint von einem <hirendition="#g">Hündlein</hi> begleitet, oft den Sennen in dem hintern Urbachthal. Zum Zweiten irrt das Aengstlenfräulein an der Aengstlenalp zuhinterst in dem Gentelthal, und von den Hirten gar viele Mal gesehen. Zum Dritten weilt das Gaismaidlein auf den Höhen des schönen Haslibergs, und hat wohl öfter schon einsame Knaben angelockt zum Buhlen. Doch, als noch vor Kurzem (vor 1817) es mit einem stillgearteten Jungen auf den Heuboden einer Scheune steigen wollte, liess es ein paar <hirendition="#g">Gaisfüsse</hi> seh’n, und der bangerschrockene Jüngling schlich sich seitab von dannen, weil es ihm nicht mehr geheuer war.</p><p>
Bei den Griechen wird Zeus Gelchanos dargestellt, einen sitzenden Hahn auf seinem Schosse haltend, welcher Hahn nach einer von Welker, griech. Götterlehre, II. S. 244, für nicht ungeschickt gehaltenen Annahme zum Orakelgeben diente, jedoch vermuthlich hier auf die Sonne
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dem Hunde. Zu den besonderen Ansichten von Braun, deren er manche hat, gehört es, dass er, Geschichte der Kunst, I. S. 84, in dem wachehaltenden Hund des ägyptischen Todtengerichtes die Hathor, die Herrin des Westens und die Göttin der Unterwelt, und in dem Ueberbau, worauf der Hund oder nach ihm die Hathor sitzt, die halbversunkene Pforte der Unterwelt erblickt. Bei den Griechen bewachen auch Skyllen mit Kentauren und andern Ungethümen die Pforten des Todtenreiches, was blosse poetische Fortbildungen und Ausschmückungen des Grundbildes sind. 1) In ganz Armorika herrscht noch aus der keltischen Zeit der Volksglaube, dass die Seelen der Verstorbenen sich im Augenblicke ihrer irdischen Auflösung zu dem Pfarrer von Braspar begeben, dessen Hund sie nach Britannien begleite. 2) In manchen schweizerischen Sagen finden sich auch unverkennbare Spuren von den drei Normen, so in einer Sage des Oberhaslethales, welche Wyss, Reise in das Berner Oberland, S. 715, von dem Greise mittheilt, welchem drei schöne Töchter verflucht worden sind und die der Erlösung harren. Zuerst im Gauligletscher haust das Gauliweiblein und erscheint von einem Hündlein begleitet, oft den Sennen in dem hintern Urbachthal. Zum Zweiten irrt das Aengstlenfräulein an der Aengstlenalp zuhinterst in dem Gentelthal, und von den Hirten gar viele Mal gesehen. Zum Dritten weilt das Gaismaidlein auf den Höhen des schönen Haslibergs, und hat wohl öfter schon einsame Knaben angelockt zum Buhlen. Doch, als noch vor Kurzem (vor 1817) es mit einem stillgearteten Jungen auf den Heuboden einer Scheune steigen wollte, liess es ein paar Gaisfüsse seh’n, und der bangerschrockene Jüngling schlich sich seitab von dannen, weil es ihm nicht mehr geheuer war.
Bei den Griechen wird Zeus Gelchanos dargestellt, einen sitzenden Hahn auf seinem Schosse haltend, welcher Hahn nach einer von Welker, griech. Götterlehre, II. S. 244, für nicht ungeschickt gehaltenen Annahme zum Orakelgeben diente, jedoch vermuthlich hier auf die Sonne
1) Gaedechens, Glaukos, S. 92.
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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 416. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/436>, abgerufen am 17.06.2024.
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