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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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riern in Campanien gestifteten Colonieen, deren Hauptstadt Capua, das alte Vulturnum, war, bestand aus 12 Städten. Das alte Belgien umfasste 12 Völker, welche vermuthlich je zu drei eine Provinz bildeten. Polen hatte um das J. 695 12 Woiwodschaften; Böhmen war in 12 Kreise eingetheilt. Die Aragonier übertrugen im J. 842 die Regierung des Landes 12 Magnaten oder Senioren. In Thüringen soll Karl der Grosse dem Landgrafen 12 Comites untergeordnet haben. Im fränkischen Reiche werden oft 12 Comites zusammen, z. B. unter einem Dux erwähnt. Der Primas von Deutschland, der Erzbischof zu Mainz, hatte 12 Sufraganbischöfe und ebenso in Frankreich der Erzbischof von Rheims und Tours. Der Erzbischof Adelbert von Hamburg beabsichtigte die Bildung von 12 Bisthümern. In der Urkunde, in welcher im Jahr 968 Magdeburg zu einem Erzbisthume erhoben wird, wird daher auch die Weihe von 12 Cardinalpriestern vorgeschrieben. Frankreich hatte anfänglich nur 12 Pairs, sechs geistliche und sechs weltliche, wie 12 Gouvernemente und Parlamente.1) Bei den Franken wird in Uebereinstimmung mit dem geschilderten Duodecimalsysteme die Ansicht ausgesprochen, dass 12 Grafschaften ein Herzogthum bilden und 12 Bisthümer ein Erzbisthum; Pippin beschenkt daher seinen Bruder more ducum mit 12 Grafschaften in Neustrien , d. h. er macht ihn dadurch zum Herzoge.2) In Durchführung. und Festhaltung dieser Ansicht sollten auch 12 Herzogthümer ein Königreich bilden und 12 Herzoge, Churfürsten den König wählen und seine Begleiter sein, und ähnlich sollte das Kaiserthum sich zu den Königreichen und den Königen verhalten. Da aber nach den hier zu Grunde liegenden astronomischen und Naturanschauungen sich die Zwölfzahl in sieben und fünf theilt, ist auch die Siebenzahl im Gericht oder bei den Schöffen und im Staate oder bei den Herzogen häufig an die Stelle der vollen Zwölfzahl getreten; die sieben deutschen Churfürsten, wenn sie nicht auf die Planetenzahl bezogen werden wollen, können auf diese Weise erklärt werden.

1) Sachsse, a. a. O., S. 289.
2) Waitz, a. a. O., S. 285 ff.

riern in Campanien gestifteten Colonieen, deren Hauptstadt Capua, das alte Vulturnum, war, bestand aus 12 Städten. Das alte Belgien umfasste 12 Völker, welche vermuthlich je zu drei eine Provinz bildeten. Polen hatte um das J. 695 12 Woiwodschaften; Böhmen war in 12 Kreise eingetheilt. Die Aragonier übertrugen im J. 842 die Regierung des Landes 12 Magnaten oder Senioren. In Thüringen soll Karl der Grosse dem Landgrafen 12 Comites untergeordnet haben. Im fränkischen Reiche werden oft 12 Comites zusammen, z. B. unter einem Dux erwähnt. Der Primas von Deutschland, der Erzbischof zu Mainz, hatte 12 Sufraganbischöfe und ebenso in Frankreich der Erzbischof von Rheims und Tours. Der Erzbischof Adelbert von Hamburg beabsichtigte die Bildung von 12 Bisthümern. In der Urkunde, in welcher im Jahr 968 Magdeburg zu einem Erzbisthume erhoben wird, wird daher auch die Weihe von 12 Cardinalpriestern vorgeschrieben. Frankreich hatte anfänglich nur 12 Pairs, sechs geistliche und sechs weltliche, wie 12 Gouvernemente und Parlamente.1) Bei den Franken wird in Uebereinstimmung mit dem geschilderten Duodecimalsysteme die Ansicht ausgesprochen, dass 12 Grafschaften ein Herzogthum bilden und 12 Bisthümer ein Erzbisthum; Pippin beschenkt daher seinen Bruder more ducum mit 12 Grafschaften in Neustrien , d. h. er macht ihn dadurch zum Herzoge.2) In Durchführung. und Festhaltung dieser Ansicht sollten auch 12 Herzogthümer ein Königreich bilden und 12 Herzoge, Churfürsten den König wählen und seine Begleiter sein, und ähnlich sollte das Kaiserthum sich zu den Königreichen und den Königen verhalten. Da aber nach den hier zu Grunde liegenden astronomischen und Naturanschauungen sich die Zwölfzahl in sieben und fünf theilt, ist auch die Siebenzahl im Gericht oder bei den Schöffen und im Staate oder bei den Herzogen häufig an die Stelle der vollen Zwölfzahl getreten; die sieben deutschen Churfürsten, wenn sie nicht auf die Planetenzahl bezogen werden wollen, können auf diese Weise erklärt werden.

1) Sachsse, a. a. O., S. 289.
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[676/0696] riern in Campanien gestifteten Colonieen, deren Hauptstadt Capua, das alte Vulturnum, war, bestand aus 12 Städten. Das alte Belgien umfasste 12 Völker, welche vermuthlich je zu drei eine Provinz bildeten. Polen hatte um das J. 695 12 Woiwodschaften; Böhmen war in 12 Kreise eingetheilt. Die Aragonier übertrugen im J. 842 die Regierung des Landes 12 Magnaten oder Senioren. In Thüringen soll Karl der Grosse dem Landgrafen 12 Comites untergeordnet haben. Im fränkischen Reiche werden oft 12 Comites zusammen, z. B. unter einem Dux erwähnt. Der Primas von Deutschland, der Erzbischof zu Mainz, hatte 12 Sufraganbischöfe und ebenso in Frankreich der Erzbischof von Rheims und Tours. Der Erzbischof Adelbert von Hamburg beabsichtigte die Bildung von 12 Bisthümern. In der Urkunde, in welcher im Jahr 968 Magdeburg zu einem Erzbisthume erhoben wird, wird daher auch die Weihe von 12 Cardinalpriestern vorgeschrieben. Frankreich hatte anfänglich nur 12 Pairs, sechs geistliche und sechs weltliche, wie 12 Gouvernemente und Parlamente. 1) Bei den Franken wird in Uebereinstimmung mit dem geschilderten Duodecimalsysteme die Ansicht ausgesprochen, dass 12 Grafschaften ein Herzogthum bilden und 12 Bisthümer ein Erzbisthum; Pippin beschenkt daher seinen Bruder more ducum mit 12 Grafschaften in Neustrien , d. h. er macht ihn dadurch zum Herzoge. 2) In Durchführung. und Festhaltung dieser Ansicht sollten auch 12 Herzogthümer ein Königreich bilden und 12 Herzoge, Churfürsten den König wählen und seine Begleiter sein, und ähnlich sollte das Kaiserthum sich zu den Königreichen und den Königen verhalten. Da aber nach den hier zu Grunde liegenden astronomischen und Naturanschauungen sich die Zwölfzahl in sieben und fünf theilt, ist auch die Siebenzahl im Gericht oder bei den Schöffen und im Staate oder bei den Herzogen häufig an die Stelle der vollen Zwölfzahl getreten; die sieben deutschen Churfürsten, wenn sie nicht auf die Planetenzahl bezogen werden wollen, können auf diese Weise erklärt werden. 1) Sachsse, a. a. O., S. 289. 2) Waitz, a. a. O., S. 285 ff.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 676. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/696>, abgerufen am 22.11.2024.