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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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fen der Bauleute ist aber noch wesentlich zu berücksichtigen, dass das Bauen nicht sowohl ein Handwerk, als eine von der Kirche hochgeschätzte und von den Kirchlichen selbst geübte Kunst gewesen ist. Heusler, S. 116, glaubt zwar, dass zu den ältesten Zünften in allen Städten die Wollenweber, die Grautücher gehören: indessen möchten es der Sache, wenn auch nicht der urkundlichen Zeit nach die Bauzünfte sein. Die Zunft der Zimmerleute und Maurer zu Basel hiess nach ihrem Zunfthause die Spinwetternzunft. Hervorgehoben verdient in dieser Beziehung noch zu werden, dass in der Schweiz sogar die Musiker, die Pfeifer eine Zunft, eine Brüderschaft gebildet zu haben scheinen und dass das Obermeisterthum dieser Zunft, das Pfeiferkönigthum im Kanton Zürich als ein förmliches Lehen vergeben wurde, z. B. nach einer vorhandenen Urkunde noch im J. 14301) und 1502. Den germanischen Zünften, vom deutschen zem-ian, lat. domare, gr. [fremdsprachliches Material], zähmen, dämmen, stehen übrigens die griechischen Demen ([fremdsprachliches Material]) sprachlich wie sachlich zur Seite und die Zünfte wie Demen, z. B. die [fremdsprachliches Material] bezeichnen feste gebundene Genossenschaften.2) Weber stellt mit [fremdsprachliches Material], dom-are, dom-inu-s einerseits, noch andererseits [fremdsprachliches Material] (ich baue), [fremdsprachliches Material]; (Bau, Gestalt), [fremdsprachliches Material] (Haus), dom-u-s u. s. w. dem Begriffe nach zusammen; das Vermittelnde zwischen bauen und bändigen, zwischen Haus und Herr liege in der Bedeutung von [fremdsprachliches Material], das eine abgegrenzte Gemeinde bezeichne; aus dem Begriffe des Begrenzens, Einschränkens folge der innere Begriff des Bauens einerseits, einer umschränkten Form, und der des Begrenzens, Einschränkens einer Kraft, einer starken Gewalt andererseits, der in [fremdsprachliches Material] und den zugehörigen Wörtern liege; die Wurzel sei [fremdsprachliches Material], ich binde, sanskr. da-man (funis) und da-ma (vinculum). Dass auch die deutsche Städteverfassung innigst mit den römischen Einrichtungen zusammenhänge, darf kaum bemerkt werden

1) Anzeiger für schweizerische Geschichte für 1856, S. 28 und für 1859, S. 25.
2) Hugo Weber, etymologische Untersuchungen, I. (Halle 1861) S. 8.

fen der Bauleute ist aber noch wesentlich zu berücksichtigen, dass das Bauen nicht sowohl ein Handwerk, als eine von der Kirche hochgeschätzte und von den Kirchlichen selbst geübte Kunst gewesen ist. Heusler, S. 116, glaubt zwar, dass zu den ältesten Zünften in allen Städten die Wollenweber, die Grautücher gehören: indessen möchten es der Sache, wenn auch nicht der urkundlichen Zeit nach die Bauzünfte sein. Die Zunft der Zimmerleute und Maurer zu Basel hiess nach ihrem Zunfthause die Spinwetternzunft. Hervorgehoben verdient in dieser Beziehung noch zu werden, dass in der Schweiz sogar die Musiker, die Pfeifer eine Zunft, eine Brüderschaft gebildet zu haben scheinen und dass das Obermeisterthum dieser Zunft, das Pfeiferkönigthum im Kanton Zürich als ein förmliches Lehen vergeben wurde, z. B. nach einer vorhandenen Urkunde noch im J. 14301) und 1502. Den germanischen Zünften, vom deutschen zem-ian, lat. domare, gr. [fremdsprachliches Material], zähmen, dämmen, stehen übrigens die griechischen Demen ([fremdsprachliches Material]) sprachlich wie sachlich zur Seite und die Zünfte wie Demen, z. B. die [fremdsprachliches Material] bezeichnen feste gebundene Genossenschaften.2) Weber stellt mit [fremdsprachliches Material], dom-are, dom-inu-s einerseits, noch andererseits [fremdsprachliches Material] (ich baue), [fremdsprachliches Material]; (Bau, Gestalt), [fremdsprachliches Material] (Haus), dom-u-s u. s. w. dem Begriffe nach zusammen; das Vermittelnde zwischen bauen und bändigen, zwischen Haus und Herr liege in der Bedeutung von [fremdsprachliches Material], das eine abgegrenzte Gemeinde bezeichne; aus dem Begriffe des Begrenzens, Einschränkens folge der innere Begriff des Bauens einerseits, einer umschränkten Form, und der des Begrenzens, Einschränkens einer Kraft, einer starken Gewalt andererseits, der in [fremdsprachliches Material] und den zugehörigen Wörtern liege; die Wurzel sei [fremdsprachliches Material], ich binde, sanskr. dâ-man (funis) und dâ-ma (vinculum). Dass auch die deutsche Städteverfassung innigst mit den römischen Einrichtungen zusammenhänge, darf kaum bemerkt werden

1) Anzeiger für schweizerische Geschichte für 1856, S. 28 und für 1859, S. 25.
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[690/0710] fen der Bauleute ist aber noch wesentlich zu berücksichtigen, dass das Bauen nicht sowohl ein Handwerk, als eine von der Kirche hochgeschätzte und von den Kirchlichen selbst geübte Kunst gewesen ist. Heusler, S. 116, glaubt zwar, dass zu den ältesten Zünften in allen Städten die Wollenweber, die Grautücher gehören: indessen möchten es der Sache, wenn auch nicht der urkundlichen Zeit nach die Bauzünfte sein. Die Zunft der Zimmerleute und Maurer zu Basel hiess nach ihrem Zunfthause die Spinwetternzunft. Hervorgehoben verdient in dieser Beziehung noch zu werden, dass in der Schweiz sogar die Musiker, die Pfeifer eine Zunft, eine Brüderschaft gebildet zu haben scheinen und dass das Obermeisterthum dieser Zunft, das Pfeiferkönigthum im Kanton Zürich als ein förmliches Lehen vergeben wurde, z. B. nach einer vorhandenen Urkunde noch im J. 1430 1) und 1502. Den germanischen Zünften, vom deutschen zem-ian, lat. domare, gr. _ , zähmen, dämmen, stehen übrigens die griechischen Demen (_ ) sprachlich wie sachlich zur Seite und die Zünfte wie Demen, z. B. die _ bezeichnen feste gebundene Genossenschaften. 2) Weber stellt mit _ , dom-are, dom-inu-s einerseits, noch andererseits _ (ich baue), _ ; (Bau, Gestalt), _ (Haus), dom-u-s u. s. w. dem Begriffe nach zusammen; das Vermittelnde zwischen bauen und bändigen, zwischen Haus und Herr liege in der Bedeutung von _ , das eine abgegrenzte Gemeinde bezeichne; aus dem Begriffe des Begrenzens, Einschränkens folge der innere Begriff des Bauens einerseits, einer umschränkten Form, und der des Begrenzens, Einschränkens einer Kraft, einer starken Gewalt andererseits, der in _ und den zugehörigen Wörtern liege; die Wurzel sei _ , ich binde, sanskr. dâ-man (funis) und dâ-ma (vinculum). Dass auch die deutsche Städteverfassung innigst mit den römischen Einrichtungen zusammenhänge, darf kaum bemerkt werden 1) Anzeiger für schweizerische Geschichte für 1856, S. 28 und für 1859, S. 25. 2) Hugo Weber, etymologische Untersuchungen, I. (Halle 1861) S. 8.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 690. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/710>, abgerufen am 26.11.2024.