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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.

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ihren eigenen Tetrarchen, und diesem untergeordnet einen Richter, einen Heereswächter, Stratophylax, und zwei Hypostraphylakes; den 12 Tetrarchen war ein Rath von 300 Gliedern zugegeben; der Versammlungsort war der sogenannte Drynemetos, welches in dem griechisch-deutschen Wörterbuche von Jacobitz und Seiler, Leipzig 1850, einfach für einen Ort Galatiens erklärt wird.1) An den Vierfürsten oder Tetrarchen Herodes2) wird man sich leicht erinnern. Wenn in Lycien 23 Bundesstädte genannt werden, ist dieses wohl blos eine Verdoppelung der ursprünglichen Zwölfzahl solcher Städtebünde.3) Der Aegypter Cekrops sollte Attika nach dem Vorbilde der 12 ägyptischen Regionen in 12 Demen oder Distrikte getheilt haben,4) deren jeder seine besondere Regierung, seinen Rath u. s. w. hatte. Die gemeinsamen Zusammenkünfte ([fremdsprachliches Material]) solcher griechischen Staaten- und Städtevereine waren stets auch mit einer gemeinsamen Gottesverehrung, einem religiösen Gesammtfeste verbunden; Gott und die Opfer, die Freude und die Spiele, der Handel und die Märkte (die christlichen Messen), der rechtliche Frieden und der Krieg schürzten Ein gemeinsames Band um die Verbündeten, so namentlich auch bei dem Bunde der Amphiktyonen mit 12 Völkerschaften5) und bei dem Panionium oder der Gesammtversammlung der 12 ionischen Städte und Städtebewohner zu Mykale, - bei dem dorischen, äolischen6) und achäischen Bunde u. s. w. Der ursprünglich auch nur aus 12 Städten oder Staaten bestehende achäische Bund7) begriff nach seiner Erneuerung durch Aratus den ganzen Pelopenes in sich; auch hatten

1) Vergl. Tittmann, Darstellung der griechischen Staatsverfassungen, Leipzig 1822, S. 739.
2) Evangelium Matthäi, Kap. XIV. 1.
3) Tittmann, a. a. O., S, 738 vergl. mit S. 667 ff., woselbst Tittmann die griechischen Bundesverhältnisse überhaupt behandelt.
4) Uhlemann, Thot, S. 10; Gfrörer, Urgeschichte des menschlichen Geschlechts, I. S. 126.
5) Schoemann, a. a. O., II. S. 27 ff.
6) Rinck, I. S. 317; Schoemann, II. S. 101 ff.
7) Hermann, griech. Staatsalterthümer, §. 185 ff.; Schoemann, II. S. 106 ff.

ihren eigenen Tetrarchen, und diesem untergeordnet einen Richter, einen Heereswächter, Stratophylax, und zwei Hypostraphylakes; den 12 Tetrarchen war ein Rath von 300 Gliedern zugegeben; der Versammlungsort war der sogenannte Drynemetos, welches in dem griechisch-deutschen Wörterbuche von Jacobitz und Seiler, Leipzig 1850, einfach für einen Ort Galatiens erklärt wird.1) An den Vierfürsten oder Tetrarchen Herodes2) wird man sich leicht erinnern. Wenn in Lycien 23 Bundesstädte genannt werden, ist dieses wohl blos eine Verdoppelung der ursprünglichen Zwölfzahl solcher Städtebünde.3) Der Aegypter Cekrops sollte Attika nach dem Vorbilde der 12 ägyptischen Regionen in 12 Demen oder Distrikte getheilt haben,4) deren jeder seine besondere Regierung, seinen Rath u. s. w. hatte. Die gemeinsamen Zusammenkünfte ([fremdsprachliches Material]) solcher griechischen Staaten- und Städtevereine waren stets auch mit einer gemeinsamen Gottesverehrung, einem religiösen Gesammtfeste verbunden; Gott und die Opfer, die Freude und die Spiele, der Handel und die Märkte (die christlichen Messen), der rechtliche Frieden und der Krieg schürzten Ein gemeinsames Band um die Verbündeten, so namentlich auch bei dem Bunde der Amphiktyonen mit 12 Völkerschaften5) und bei dem Panionium oder der Gesammtversammlung der 12 ionischen Städte und Städtebewohner zu Mykale, - bei dem dorischen, äolischen6) und achäischen Bunde u. s. w. Der ursprünglich auch nur aus 12 Städten oder Staaten bestehende achäische Bund7) begriff nach seiner Erneuerung durch Aratus den ganzen Pelopenes in sich; auch hatten

1) Vergl. Tittmann, Darstellung der griechischen Staatsverfassungen, Leipzig 1822, S. 739.
2) Evangelium Matthäi, Kap. XIV. 1.
3) Tittmann, a. a. O., S, 738 vergl. mit S. 667 ff., woselbst Tittmann die griechischen Bundesverhältnisse überhaupt behandelt.
4) Uhlemann, Thot, S. 10; Gfrörer, Urgeschichte des menschlichen Geschlechts, I. S. 126.
5) Schoemann, a. a. O., II. S. 27 ff.
6) Rinck, I. S. 317; Schoemann, II. S. 101 ff.
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[735/0755] ihren eigenen Tetrarchen, und diesem untergeordnet einen Richter, einen Heereswächter, Stratophylax, und zwei Hypostraphylakes; den 12 Tetrarchen war ein Rath von 300 Gliedern zugegeben; der Versammlungsort war der sogenannte Drynemetos, welches in dem griechisch-deutschen Wörterbuche von Jacobitz und Seiler, Leipzig 1850, einfach für einen Ort Galatiens erklärt wird. 1) An den Vierfürsten oder Tetrarchen Herodes 2) wird man sich leicht erinnern. Wenn in Lycien 23 Bundesstädte genannt werden, ist dieses wohl blos eine Verdoppelung der ursprünglichen Zwölfzahl solcher Städtebünde. 3) Der Aegypter Cekrops sollte Attika nach dem Vorbilde der 12 ägyptischen Regionen in 12 Demen oder Distrikte getheilt haben, 4) deren jeder seine besondere Regierung, seinen Rath u. s. w. hatte. Die gemeinsamen Zusammenkünfte (_ ) solcher griechischen Staaten- und Städtevereine waren stets auch mit einer gemeinsamen Gottesverehrung, einem religiösen Gesammtfeste verbunden; Gott und die Opfer, die Freude und die Spiele, der Handel und die Märkte (die christlichen Messen), der rechtliche Frieden und der Krieg schürzten Ein gemeinsames Band um die Verbündeten, so namentlich auch bei dem Bunde der Amphiktyonen mit 12 Völkerschaften 5) und bei dem Panionium oder der Gesammtversammlung der 12 ionischen Städte und Städtebewohner zu Mykale, - bei dem dorischen, äolischen 6) und achäischen Bunde u. s. w. Der ursprünglich auch nur aus 12 Städten oder Staaten bestehende achäische Bund 7) begriff nach seiner Erneuerung durch Aratus den ganzen Pelopenes in sich; auch hatten 1) Vergl. Tittmann, Darstellung der griechischen Staatsverfassungen, Leipzig 1822, S. 739. 2) Evangelium Matthäi, Kap. XIV. 1. 3) Tittmann, a. a. O., S, 738 vergl. mit S. 667 ff., woselbst Tittmann die griechischen Bundesverhältnisse überhaupt behandelt. 4) Uhlemann, Thot, S. 10; Gfrörer, Urgeschichte des menschlichen Geschlechts, I. S. 126. 5) Schoemann, a. a. O., II. S. 27 ff. 6) Rinck, I. S. 317; Schoemann, II. S. 101 ff. 7) Hermann, griech. Staatsalterthümer, §. 185 ff.; Schoemann, II. S. 106 ff.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861, S. 735. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei02_1861/755>, abgerufen am 22.11.2024.