Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 2. Schaffhausen, 1861.Seele und Körper. So singt man auch von der ermordeten Braut in Schlesien:
Auch möchten hierher gehören die sog. Blutkugeln, Freikugeln, welche in der heiligen Nacht gegossen werden und das Blut des Jagdthieres oder des Jägers fordern.2) Die äusserste Verkehrung des alten biblischen Satzes, dass das Blut die Seele alles Fleisches sei, worauf bei den Juden das so oft wiederholte Verbot beruht, Blut zu essen, aufzufassen, um den Uebergang des thierischen Charakters und der thierischen Wildheit auf die Blut Geniessenden zu verhindern, ist der uralte, namentlich auch schon bei den Aegyptern (da der Aussatz oder die Elephantiasis eine ursprüngliche ägyptische Krankheit war3) erscheinende und noch in vielen deutschen Sagen, z. B. bei Rochholz, erhaltene Aberglaube, dass Aussätzige, Kranke und sittliche Schuldige, indem die körperliche Krankheit nur die äussere Wirkung der inneren Schuld ist, durch den Genuss von unschuldigem Blute, durch ein Bad in unschuldigem und reinem Blute die körperliche und sittliche Gesundheit wieder erlangen können. Es ist hierüber vorzüglich nachzulesen, was Selig Cassel im weimarischen Jahrbuche, I. S. 408 ff., über die Heilung des Aussatzes durch Menschenblut zum Armen Heinrich von Hartmann von Aue beigebracht und ausgeführt hat. Bei Rochholz findet sich z. B. 1) Weimarisches Jahrbuch, I. S. 81; Grimm, deutsche Rechtsalterthümer, S. 930 ff. 2) Quitzmann, die heidnische Religion der Baiwaren, S. 29. 3) Uhlemann, ägyptische Alterthumskunde, II. S. 46 und 260.
Seele und Körper. So singt man auch von der ermordeten Braut in Schlesien:
Auch möchten hierher gehören die sog. Blutkugeln, Freikugeln, welche in der heiligen Nacht gegossen werden und das Blut des Jagdthieres oder des Jägers fordern.2) Die äusserste Verkehrung des alten biblischen Satzes, dass das Blut die Seele alles Fleisches sei, worauf bei den Juden das so oft wiederholte Verbot beruht, Blut zu essen, aufzufassen, um den Uebergang des thierischen Charakters und der thierischen Wildheit auf die Blut Geniessenden zu verhindern, ist der uralte, namentlich auch schon bei den Aegyptern (da der Aussatz oder die Elephantiasis eine ursprüngliche ägyptische Krankheit war3) erscheinende und noch in vielen deutschen Sagen, z. B. bei Rochholz, erhaltene Aberglaube, dass Aussätzige, Kranke und sittliche Schuldige, indem die körperliche Krankheit nur die äussere Wirkung der inneren Schuld ist, durch den Genuss von unschuldigem Blute, durch ein Bad in unschuldigem und reinem Blute die körperliche und sittliche Gesundheit wieder erlangen können. Es ist hierüber vorzüglich nachzulesen, was Selig Cassel im weimarischen Jahrbuche, I. S. 408 ff., über die Heilung des Aussatzes durch Menschenblut zum Armen Heinrich von Hartmann von Aue beigebracht und ausgeführt hat. Bei Rochholz findet sich z. B. 1) Weimarisches Jahrbuch, I. S. 81; Grimm, deutsche Rechtsalterthümer, S. 930 ff. 2) Quitzmann, die heidnische Religion der Baiwaren, S. 29. 3) Uhlemann, ägyptische Alterthumskunde, II. S. 46 und 260.
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Seele und Körper. So singt man auch von der ermordeten Braut in Schlesien:
Was wuchs aus ihrem Grabe?
Eine Lilie schön weiss und roth
Mit zweien Herzen.
Es konnte sehen Jedermann,
Junggesellen oder Herrn,
Thät sich nicht färben.
Als nun der Geselle kam
Und schaut die Lilie an
Mit zweien Herzen,
Da färbt’ sich die weisse roth,
Färbte sich die weisse roth,
Fing an zu bluten. 1)
Auch möchten hierher gehören die sog. Blutkugeln, Freikugeln, welche in der heiligen Nacht gegossen werden und das Blut des Jagdthieres oder des Jägers fordern. 2)
Die äusserste Verkehrung des alten biblischen Satzes, dass das Blut die Seele alles Fleisches sei, worauf bei den Juden das so oft wiederholte Verbot beruht, Blut zu essen, aufzufassen, um den Uebergang des thierischen Charakters und der thierischen Wildheit auf die Blut Geniessenden zu verhindern, ist der uralte, namentlich auch schon bei den Aegyptern (da der Aussatz oder die Elephantiasis eine ursprüngliche ägyptische Krankheit war 3) erscheinende und noch in vielen deutschen Sagen, z. B. bei Rochholz, erhaltene Aberglaube, dass Aussätzige, Kranke und sittliche Schuldige, indem die körperliche Krankheit nur die äussere Wirkung der inneren Schuld ist, durch den Genuss von unschuldigem Blute, durch ein Bad in unschuldigem und reinem Blute die körperliche und sittliche Gesundheit wieder erlangen können. Es ist hierüber vorzüglich nachzulesen, was Selig Cassel im weimarischen Jahrbuche, I. S. 408 ff., über die Heilung des Aussatzes durch Menschenblut zum Armen Heinrich von Hartmann von Aue beigebracht und ausgeführt hat. Bei Rochholz findet sich z. B.
1) Weimarisches Jahrbuch, I. S. 81; Grimm, deutsche Rechtsalterthümer, S. 930 ff.
2) Quitzmann, die heidnische Religion der Baiwaren, S. 29.
3) Uhlemann, ägyptische Alterthumskunde, II. S. 46 und 260.
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