Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

Bild:
<< vorherige Seite

dener Farbe auf die Stirn oder Brust gemalt vor, um die Verehrer dieses oder jenen Gottes, die Bekenner dieser oder jener Secte erkennen zu lassen. Paulin voyage aux Indes orientales, II. S. 293 ff., hat diese indischen hieroglyphischen Zeichen, wie er sie nennt, theilweise beschrieben und auf Taf. X. b seiner Abbildungen dargestellt. Die Nummern 1 , 2, 6, 7 und 8 nähern sich den eigentlichen Hausmarken, wogegen die übrigen Zeichen aus Bildern oder göttlichen Symbolen bestehen, z. B. dem Auge der Vorsehung, dem Feuerdreiecke, dem Lingam, einem Bogen, Vierecke, Mondsviertel u. s. w. Auch der jüdische Hohepriester trug den Namen des Jehovah auf die Stirne geschrieben, was vermuthlich Nachahmung einer ägyptischen Sitte war, da in Aegypten auf dem Kopfe des Osiris der dreifache Phallus, der Dreizack des Ciwa erscheint. Den Steinmetzzeiehen stehen auch gleich die Zeichen der Goldschmiede, womit dieselben ihre schwerern Arbeiten, z. B. nach Vorschrift der Goldschmiedeordnung von Heidelberg aus dem J. 1563, bezeichnen mussten, damit ein Jeder über Nacht zu finden sei.1) Dazu musste noch durch ein besonders hiefür bestelltes Rathsmitglied ein städtisches oder obrigkeitliches Zeichen (ein bestimmter Buchstabe des Alphabetes) gefügt werden, dass die Waare geprüft und probehaltig gefunden worden sei. Auch die Münzzeichen sind gleichen Entstehens. Dass die von den Privaten einmal angenommenen oder ihnen verliehenen Zeichen nicht willkührlich verändert werden durften, versteht sich.2)

Die vorgehenden Ausführungen weisen zugleich die Richtigkeit der Angabe der Yorker Constitution vom Jahr 926 nach, dass schon die Griechen gleich den Römern "Logen", d. h. geschlossene Kunstwerkstätten, Zünfte eingeführt hatten. Krause, II. 1. S. 83, Anm. 3, glaubt sogar, dass in den ersten Jahrhunderten nach Chr. wie in alle römischen Provinzen so auch nach Britannien sich griechische Künstler und Gelehrte verbreitet hatten. Auch

1) Mone, Zeitschrift, III. S. 161 unten.
2) Vergl. Art. 59 der revidirten deutschen Steinmetzordnung vom Jahr 1563.

dener Farbe auf die Stirn oder Brust gemalt vor, um die Verehrer dieses oder jenen Gottes, die Bekenner dieser oder jener Secte erkennen zu lassen. Paulin voyage aux Indes orientales, II. S. 293 ff., hat diese indischen hieroglyphischen Zeichen, wie er sie nennt, theilweise beschrieben und auf Taf. X. b seiner Abbildungen dargestellt. Die Nummern 1 , 2, 6, 7 und 8 nähern sich den eigentlichen Hausmarken, wogegen die übrigen Zeichen aus Bildern oder göttlichen Symbolen bestehen, z. B. dem Auge der Vorsehung, dem Feuerdreiecke, dem Lingam, einem Bogen, Vierecke, Mondsviertel u. s. w. Auch der jüdische Hohepriester trug den Namen des Jehovah auf die Stirne geschrieben, was vermuthlich Nachahmung einer ägyptischen Sitte war, da in Aegypten auf dem Kopfe des Osiris der dreifache Phallus, der Dreizack des Çiwa erscheint. Den Steinmetzzeiehen stehen auch gleich die Zeichen der Goldschmiede, womit dieselben ihre schwerern Arbeiten, z. B. nach Vorschrift der Goldschmiedeordnung von Heidelberg aus dem J. 1563, bezeichnen mussten, damit ein Jeder über Nacht zu finden sei.1) Dazu musste noch durch ein besonders hiefür bestelltes Rathsmitglied ein städtisches oder obrigkeitliches Zeichen (ein bestimmter Buchstabe des Alphabetes) gefügt werden, dass die Waare geprüft und probehaltig gefunden worden sei. Auch die Münzzeichen sind gleichen Entstehens. Dass die von den Privaten einmal angenommenen oder ihnen verliehenen Zeichen nicht willkührlich verändert werden durften, versteht sich.2)

Die vorgehenden Ausführungen weisen zugleich die Richtigkeit der Angabe der Yorker Constitution vom Jahr 926 nach, dass schon die Griechen gleich den Römern „Logen“, d. h. geschlossene Kunstwerkstätten, Zünfte eingeführt hatten. Krause, II. 1. S. 83, Anm. 3, glaubt sogar, dass in den ersten Jahrhunderten nach Chr. wie in alle römischen Provinzen so auch nach Britannien sich griechische Künstler und Gelehrte verbreitet hatten. Auch

1) Mone, Zeitschrift, III. S. 161 unten.
2) Vergl. Art. 59 der revidirten deutschen Steinmetzordnung vom Jahr 1563.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <p><pb facs="#f0126" n="106"/>
dener Farbe auf die Stirn oder Brust gemalt vor, um die Verehrer dieses oder jenen Gottes, die Bekenner dieser oder jener Secte erkennen zu lassen. Paulin voyage aux Indes orientales, II. S. 293 ff., hat diese indischen hieroglyphischen Zeichen, wie er sie nennt, theilweise beschrieben und auf Taf. X. b seiner Abbildungen dargestellt. Die Nummern 1 , 2, 6, 7 und 8 nähern sich den eigentlichen Hausmarken, wogegen die übrigen Zeichen aus Bildern oder göttlichen Symbolen bestehen, z. B. dem Auge der Vorsehung, dem Feuerdreiecke, dem Lingam, einem Bogen, Vierecke, Mondsviertel u. s. w. Auch der jüdische Hohepriester trug den Namen des Jehovah auf die Stirne geschrieben, was vermuthlich Nachahmung einer ägyptischen Sitte war, da in Aegypten auf dem Kopfe des Osiris der dreifache Phallus, der Dreizack des Çiwa erscheint. Den Steinmetzzeiehen stehen auch gleich die Zeichen der Goldschmiede, womit dieselben ihre schwerern Arbeiten, z. B. nach Vorschrift der Goldschmiedeordnung von Heidelberg aus dem J. 1563, bezeichnen mussten, damit ein Jeder über Nacht zu finden sei.<note place="foot" n="1)">Mone, Zeitschrift, III. S. 161 unten.<lb/></note> Dazu musste noch durch ein besonders hiefür bestelltes  Rathsmitglied ein städtisches oder obrigkeitliches Zeichen (ein bestimmter Buchstabe des Alphabetes) gefügt werden, dass die Waare geprüft und probehaltig gefunden worden sei. Auch die Münzzeichen sind gleichen Entstehens. Dass die von den Privaten einmal angenommenen oder ihnen verliehenen Zeichen nicht willkührlich verändert werden durften, versteht sich.<note place="foot" n="2)">Vergl. Art. 59 der  revidirten deutschen Steinmetzordnung vom Jahr 1563.</note></p>
        <p>
 Die vorgehenden Ausführungen weisen zugleich die Richtigkeit der Angabe der Yorker Constitution vom Jahr 926 nach, dass schon die Griechen gleich den Römern &#x201E;Logen&#x201C;, d. h. geschlossene Kunstwerkstätten, Zünfte eingeführt hatten. Krause, II. 1. S. 83, Anm. 3, glaubt sogar, dass in den ersten Jahrhunderten nach Chr. wie in alle römischen Provinzen so auch nach Britannien sich griechische Künstler und Gelehrte verbreitet hatten. Auch
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[106/0126] dener Farbe auf die Stirn oder Brust gemalt vor, um die Verehrer dieses oder jenen Gottes, die Bekenner dieser oder jener Secte erkennen zu lassen. Paulin voyage aux Indes orientales, II. S. 293 ff., hat diese indischen hieroglyphischen Zeichen, wie er sie nennt, theilweise beschrieben und auf Taf. X. b seiner Abbildungen dargestellt. Die Nummern 1 , 2, 6, 7 und 8 nähern sich den eigentlichen Hausmarken, wogegen die übrigen Zeichen aus Bildern oder göttlichen Symbolen bestehen, z. B. dem Auge der Vorsehung, dem Feuerdreiecke, dem Lingam, einem Bogen, Vierecke, Mondsviertel u. s. w. Auch der jüdische Hohepriester trug den Namen des Jehovah auf die Stirne geschrieben, was vermuthlich Nachahmung einer ägyptischen Sitte war, da in Aegypten auf dem Kopfe des Osiris der dreifache Phallus, der Dreizack des Çiwa erscheint. Den Steinmetzzeiehen stehen auch gleich die Zeichen der Goldschmiede, womit dieselben ihre schwerern Arbeiten, z. B. nach Vorschrift der Goldschmiedeordnung von Heidelberg aus dem J. 1563, bezeichnen mussten, damit ein Jeder über Nacht zu finden sei. 1) Dazu musste noch durch ein besonders hiefür bestelltes Rathsmitglied ein städtisches oder obrigkeitliches Zeichen (ein bestimmter Buchstabe des Alphabetes) gefügt werden, dass die Waare geprüft und probehaltig gefunden worden sei. Auch die Münzzeichen sind gleichen Entstehens. Dass die von den Privaten einmal angenommenen oder ihnen verliehenen Zeichen nicht willkührlich verändert werden durften, versteht sich. 2) Die vorgehenden Ausführungen weisen zugleich die Richtigkeit der Angabe der Yorker Constitution vom Jahr 926 nach, dass schon die Griechen gleich den Römern „Logen“, d. h. geschlossene Kunstwerkstätten, Zünfte eingeführt hatten. Krause, II. 1. S. 83, Anm. 3, glaubt sogar, dass in den ersten Jahrhunderten nach Chr. wie in alle römischen Provinzen so auch nach Britannien sich griechische Künstler und Gelehrte verbreitet hatten. Auch 1) Mone, Zeitschrift, III. S. 161 unten. 2) Vergl. Art. 59 der revidirten deutschen Steinmetzordnung vom Jahr 1563.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription. (2013-08-21T13:44:32Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition. (2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate. (2013-08-21T13:44:32Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/126
Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 106. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/126>, abgerufen am 21.11.2024.