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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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einer hessischen Sage bei Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 105, wird zwei Liebenden, um sich verehlichen zu dürfen, auferlegt, den Bach bei der Stadt Spangenberg, welcher jetzt der Liebenbach heisst, von dem gegenüberliegenden Berge der Stadt zuzuleiten; sie arbeiten an dieser Leitung 40 Jahre, worauf sie beide in demselben Augenblicke versterben. In einer Sage aus der Bukowina donnert und blitzt Elias 40 Tage und Nächte lang.1) Der h. Germanus soll nach der walischen Sage bei Nennius dem Könige Vortigern, welcher die Sachsen in das Land gerufen hatte, mit dem ganzen britischen Klerus an seinen verborgenen Zufluchtsort nachgezogen sein und dort, betend auf einem Felsen stehend, 40 Tage und Nächte bei ihm verweilt haben.2) - In der Kunstkammer zu Berlin befindet sich ein Elfenbeintäfelchen mit den vierzig Heiligen.3) - Bei den Malaien auf Sumatra können Eheleute, welche sich getrennt haben, 40 Tage lang ohne alle Ceremonie sich wieder vereinigen; nach 40 Tagen bedarf es einer neuen priesterJiehen Trauung.4) - In einem deutschen Volksliede bei Uhland, alte hoch- und niederdeutsche Volkslieder, Stuttgart 1845, S. 753, lässt ein Mann 40 Fuder Steine auf das Grab seiner verstorbenen alten Frau führen, damit sie nicht wiederkehren könne. Kaiser Augustus wurde nach Sueton von 40 Mann der Leibwache zu Grabe getragen, was er auf seinem Sterbebette schon gesehen haben soll.5) In Tit. XLVII. der Lex Salica ist je nach den örtlichen Verhältnissen eine Frist von 40 und von 80 Nächten zum Klagen gegeben. Das ripuarische Gesetz (XXXIII, 1)) bewilligt dem Angeklagten nur dann eine Frist von 80 oder 2 Mal 40 Nächten, wenn er ausserhalb der Grenzen des Reichs (extra regnum) lebt. Waitz, das alte Recht der salischen Franken, S. 156 und 173, nimmt die im salischen Gesetze häufigen

1) WoIf, Zeitschr., I. S. 181.
2) San-Marte, Beitr., S. 181.
3) Kugler, Beschreibung derselben, S. 1 ff.
4) Ida Pfeiffer, meine zweite Weltreise, II. (Wien 1856) S. 17.
5) Perthy, die mystischen Erscheinungen. S. 622.

einer hessischen Sage bei Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 105, wird zwei Liebenden, um sich verehlichen zu dürfen, auferlegt, den Bach bei der Stadt Spangenberg, welcher jetzt der Liebenbach heisst, von dem gegenüberliegenden Berge der Stadt zuzuleiten; sie arbeiten an dieser Leitung 40 Jahre, worauf sie beide in demselben Augenblicke versterben. In einer Sage aus der Bukowina donnert und blitzt Elias 40 Tage und Nächte lang.1) Der h. Germanus soll nach der walischen Sage bei Nennius dem Könige Vortigern, welcher die Sachsen in das Land gerufen hatte, mit dem ganzen britischen Klerus an seinen verborgenen Zufluchtsort nachgezogen sein und dort, betend auf einem Felsen stehend, 40 Tage und Nächte bei ihm verweilt haben.2) – In der Kunstkammer zu Berlin befindet sich ein Elfenbeintäfelchen mit den vierzig Heiligen.3) – Bei den Malaien auf Sumatra können Eheleute, welche sich getrennt haben, 40 Tage lang ohne alle Ceremonie sich wieder vereinigen; nach 40 Tagen bedarf es einer neuen priesterJiehen Trauung.4) – In einem deutschen Volksliede bei Uhland, alte hoch- und niederdeutsche Volkslieder, Stuttgart 1845, S. 753, lässt ein Mann 40 Fuder Steine auf das Grab seiner verstorbenen alten Frau führen, damit sie nicht wiederkehren könne. Kaiser Augustus wurde nach Sueton von 40 Mann der Leibwache zu Grabe getragen, was er auf seinem Sterbebette schon gesehen haben soll.5) In Tit. XLVII. der Lex Salica ist je nach den örtlichen Verhältnissen eine Frist von 40 und von 80 Nächten zum Klagen gegeben. Das ripuarische Gesetz (XXXIII, 1)) bewilligt dem Angeklagten nur dann eine Frist von 80 oder 2 Mal 40 Nächten, wenn er ausserhalb der Grenzen des Reichs (extra regnum) lebt. Waitz, das alte Recht der salischen Franken, S. 156 und 173, nimmt die im salischen Gesetze häufigen

1) WoIf, Zeitschr., I. S. 181.
2) San-Marte, Beitr., S. 181.
3) Kugler, Beschreibung derselben, S. 1 ff.
4) Ida Pfeiffer, meine zweite Weltreise, II. (Wien 1856) S. 17.
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[153/0173] einer hessischen Sage bei Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 105, wird zwei Liebenden, um sich verehlichen zu dürfen, auferlegt, den Bach bei der Stadt Spangenberg, welcher jetzt der Liebenbach heisst, von dem gegenüberliegenden Berge der Stadt zuzuleiten; sie arbeiten an dieser Leitung 40 Jahre, worauf sie beide in demselben Augenblicke versterben. In einer Sage aus der Bukowina donnert und blitzt Elias 40 Tage und Nächte lang. 1) Der h. Germanus soll nach der walischen Sage bei Nennius dem Könige Vortigern, welcher die Sachsen in das Land gerufen hatte, mit dem ganzen britischen Klerus an seinen verborgenen Zufluchtsort nachgezogen sein und dort, betend auf einem Felsen stehend, 40 Tage und Nächte bei ihm verweilt haben. 2) – In der Kunstkammer zu Berlin befindet sich ein Elfenbeintäfelchen mit den vierzig Heiligen. 3) – Bei den Malaien auf Sumatra können Eheleute, welche sich getrennt haben, 40 Tage lang ohne alle Ceremonie sich wieder vereinigen; nach 40 Tagen bedarf es einer neuen priesterJiehen Trauung. 4) – In einem deutschen Volksliede bei Uhland, alte hoch- und niederdeutsche Volkslieder, Stuttgart 1845, S. 753, lässt ein Mann 40 Fuder Steine auf das Grab seiner verstorbenen alten Frau führen, damit sie nicht wiederkehren könne. Kaiser Augustus wurde nach Sueton von 40 Mann der Leibwache zu Grabe getragen, was er auf seinem Sterbebette schon gesehen haben soll. 5) In Tit. XLVII. der Lex Salica ist je nach den örtlichen Verhältnissen eine Frist von 40 und von 80 Nächten zum Klagen gegeben. Das ripuarische Gesetz (XXXIII, 1)) bewilligt dem Angeklagten nur dann eine Frist von 80 oder 2 Mal 40 Nächten, wenn er ausserhalb der Grenzen des Reichs (extra regnum) lebt. Waitz, das alte Recht der salischen Franken, S. 156 und 173, nimmt die im salischen Gesetze häufigen 1) WoIf, Zeitschr., I. S. 181. 2) San-Marte, Beitr., S. 181. 3) Kugler, Beschreibung derselben, S. 1 ff. 4) Ida Pfeiffer, meine zweite Weltreise, II. (Wien 1856) S. 17. 5) Perthy, die mystischen Erscheinungen. S. 622.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 153. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/173>, abgerufen am 23.11.2024.