Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.fliegen rechts die andere wird fliegen über das Wasser, die dritte wird fliegen grad aus; mein Schmied, welcher wirst du nun folgen? Die erste könnte dich auf einen Abweg führen und du könntest dich verlaufen, der zweiten, die über das Wasser fliegt, folge auch nicht, denn das Wasser hat keine Balken, folge der, die gerade aus fliegt."1) Aus der Torgauer Steinmetzordnung vom J. 1462 gehören hierher:
Da soll der geselle u. s. w. - Art. 109: Ein Itzlicher wandergesell soll bithen vmb eine bücke, darnach vmb ein stück steins, darauf darnach vmb gezeugk, das sol man Im williglichen leihen (um nämlich sein Steinmetzzeichen schreiben zu können). - Art. 110: Ein Itzlicher Gesell soll die andern Gesellen alle bithen vnd kein sol es verhören, sie sollen alle helffen: "Helffet mir auff oder In das euch Gott hellffe." Wen sie geholfen haben, so soll er seinen Hut abethunn vnd soll In danken vnd sprechen: "Gott danke dem meister vnd pallirer vnd den Erbarn gesellen."3) Aus Am 110 leuchtet jedem Kundigen verständlich das sog. maurerische Noth- und Hülfszeichen entgegen. Die empfangene Hülfe soll 3fach oder 3 Personen verdankt werden. Nicht blos aber die Form oder die Formen der Rede und der Lehren, sondern die letztern selbst haben die englischen Bauleute und Bauvereine den kymrischen Barden entlehnt, und es vermag ziemlich zuverlässig oder 1) Stock, S. 31. 2) Vergl. Symbolik, I. S. 372. 3) Heideloff, Bauhütte, S. 55 und 56.
fliegen rechts die andere wird fliegen über das Wasser, die dritte wird fliegen grad aus; mein Schmied, welcher wirst du nun folgen? Die erste könnte dich auf einen Abweg führen und du könntest dich verlaufen, der zweiten, die über das Wasser fliegt, folge auch nicht, denn das Wasser hat keine Balken, folge der, die gerade aus fliegt.“1) Aus der Torgauer Steinmetzordnung vom J. 1462 gehören hierher:
Da soll der geselle u. s. w. – Art. 109: Ein Itzlicher wandergesell soll bithen vmb eine bücke, darnach vmb ein stück steins, darauf darnach vmb gezeugk, das sol man Im williglichen leihen (um nämlich sein Steinmetzzeichen schreiben zu können). – Art. 110: Ein Itzlicher Gesell soll die andern Gesellen alle bithen vnd kein sol es verhören, sie sollen alle helffen: „Helffet mir auff oder In das euch Gott hellffe.“ Wen sie geholfen haben, so soll er seinen Hut abethunn vnd soll In danken vnd sprechen: „Gott danke dem meister vnd pallirer vnd den Erbarn gesellen.“3) Aus Am 110 leuchtet jedem Kundigen verständlich das sog. maurerische Noth- und Hülfszeichen entgegen. Die empfangene Hülfe soll 3fach oder 3 Personen verdankt werden. Nicht blos aber die Form oder die Formen der Rede und der Lehren, sondern die letztern selbst haben die englischen Bauleute und Bauvereine den kymrischen Barden entlehnt, und es vermag ziemlich zuverlässig oder 1) Stock, S. 31. 2) Vergl. Symbolik, I. S. 372. 3) Heideloff, Bauhütte, S. 55 und 56.
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fliegen rechts die andere wird fliegen über das Wasser, die dritte wird fliegen grad aus; mein Schmied, welcher wirst du nun folgen? Die erste könnte dich auf einen Abweg führen und du könntest dich verlaufen, der zweiten, die über das Wasser fliegt, folge auch nicht, denn das Wasser hat keine Balken, folge der, die gerade aus fliegt.“ 1)
Aus der Torgauer Steinmetzordnung vom J. 1462 gehören hierher:
Art. 107: Das ist ein Gruss, wie ein Itzlicher geselle grüssen soll, wenn er vom ersten zu der Hütte eingehet, so soll er also sprechen:
„Gott grüsse euch, Gott weyse euch, gott lone euch, euch Oebermeister erwiderung, Pallirer vnd euch hübschen Gesellen.“ – So soll Im der meister oder pallirer danken, das er sieht, welcher der oberst ist in der Hütten. 2)
Da soll der geselle u. s. w. – Art. 109: Ein Itzlicher wandergesell soll bithen vmb eine bücke, darnach vmb ein stück steins, darauf darnach vmb gezeugk, das sol man Im williglichen leihen (um nämlich sein Steinmetzzeichen schreiben zu können). – Art. 110: Ein Itzlicher Gesell soll die andern Gesellen alle bithen vnd kein sol es verhören, sie sollen alle helffen: „Helffet mir auff oder In das euch Gott hellffe.“ Wen sie geholfen haben, so soll er seinen Hut abethunn vnd soll In danken vnd sprechen: „Gott danke dem meister vnd pallirer vnd den Erbarn gesellen.“ 3)
Aus Am 110 leuchtet jedem Kundigen verständlich das sog. maurerische Noth- und Hülfszeichen entgegen. Die empfangene Hülfe soll 3fach oder 3 Personen verdankt werden.
Nicht blos aber die Form oder die Formen der Rede und der Lehren, sondern die letztern selbst haben die englischen Bauleute und Bauvereine den kymrischen Barden entlehnt, und es vermag ziemlich zuverlässig oder
1) Stock, S. 31.
2) Vergl. Symbolik, I. S. 372.
3) Heideloff, Bauhütte, S. 55 und 56.
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