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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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Sittengesetz zu beobachten wie ein treuer Noachide, und wenn er das Gewerk recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottleugner, noch ein irreligiöser Freidenker sein, noch wider sein Gewissen handeln."

"In alten Zeiten hatten die christlichen Maurer die Pflicht auf sich,. nach den christlichen Gebräuchen jeden Landes sich zu richten. worin sie reiseten oder arbeiteten: da aber Maurerei unter allen Völkern, selbst von verschiedenen Religionen, gefunden wird, so haben sie jetzt nur die Pflicht auf sich, der Religion anzuhängen, worin alle Menschen übereinstimmen (jedem Bruder seine eigenen besonderen Meinungen überlassend); d. i. gute und treue Männer zu sein, Männer von Ehre und Rechtschaffenheit, durch was immer für Benennungen, Religionen oder Ueberzeugungen sie unterschieden sein mögen: denn sie stimmen mit den drei grossen Artikeln Noah's überein, genug, um den Kitt der Loge zu bewahren. So ist die Maurerei der Mittelpunkt ihrer Vereinigung und das glückliche Mittel, Menschen zu vereinen, welche ausserdem in beständiger Entfernung hätten bleiben müssen."

II. Pflicht.
Von der bürgerlichen Obrigkeit, der höchsten und der untergeordneten.

"Ein Maurer ist ein friedlicher Unterthan, der sich nie in Zusammenrottungen gegen den Staat verwickeln lassen soll, noch auch den Unterobrigkeiten die Achtung vesagt. Von Alters her munterten Könige, Fürsten und Staaten die immer am meisten in Friedenszeiten blühende Bruderschaft auf und begänstigten sie wegen ihrer Bürgertreue. Aber obgleich ein Bruder gegen den Staat in seiner Rebellion nicht zu bestärken ist: so bleibt doch, wenn er keines andern Verbrechens überwiesen ist, sein Verhältniss zur Loge unveränderlich."

Bekanntlich standen in England lange Jahre zwei Grosslogen sich feindlich gegenüber, die neuenglische Grossloge und diejenige der sog. York-Maurer, welche sich aber im Jahr 1813 zu einer einzigen Grossloge

Sittengesetz zu beobachten wie ein treuer Noachide, und wenn er das Gewerk recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottleugner, noch ein irreligiöser Freidenker sein, noch wider sein Gewissen handeln.“

„In alten Zeiten hatten die christlichen Maurer die Pflicht auf sich,. nach den christlichen Gebräuchen jeden Landes sich zu richten. worin sie reiseten oder arbeiteten: da aber Maurerei unter allen Völkern, selbst von verschiedenen Religionen, gefunden wird, so haben sie jetzt nur die Pflicht auf sich, der Religion anzuhängen, worin alle Menschen übereinstimmen (jedem Bruder seine eigenen besonderen Meinungen überlassend); d. i. gute und treue Männer zu sein, Männer von Ehre und Rechtschaffenheit, durch was immer für Benennungen, Religionen oder Ueberzeugungen sie unterschieden sein mögen: denn sie stimmen mit den drei grossen Artikeln Noah’s überein, genug, um den Kitt der Loge zu bewahren. So ist die Maurerei der Mittelpunkt ihrer Vereinigung und das glückliche Mittel, Menschen zu vereinen, welche ausserdem in beständiger Entfernung hätten bleiben müssen.“

II. Pflicht.
Von der bürgerlichen Obrigkeit, der höchsten und der untergeordneten.

„Ein Maurer ist ein friedlicher Unterthan, der sich nie in Zusammenrottungen gegen den Staat verwickeln lassen soll, noch auch den Unterobrigkeiten die Achtung vesagt. Von Alters her munterten Könige, Fürsten und Staaten die immer am meisten in Friedenszeiten blühende Bruderschaft auf und begänstigten sie wegen ihrer Bürgertreue. Aber obgleich ein Bruder gegen den Staat in seiner Rebellion nicht zu bestärken ist: so bleibt doch, wenn er keines andern Verbrechens überwiesen ist, sein Verhältniss zur Loge unveränderlich.“

Bekanntlich standen in England lange Jahre zwei Grosslogen sich feindlich gegenüber, die neuenglische Grossloge und diejenige der sog. York-Maurer, welche sich aber im Jahr 1813 zu einer einzigen Grossloge

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[213/0233] Sittengesetz zu beobachten wie ein treuer Noachide, und wenn er das Gewerk recht versteht, wird er weder ein stumpfsinniger Gottleugner, noch ein irreligiöser Freidenker sein, noch wider sein Gewissen handeln.“ „In alten Zeiten hatten die christlichen Maurer die Pflicht auf sich,. nach den christlichen Gebräuchen jeden Landes sich zu richten. worin sie reiseten oder arbeiteten: da aber Maurerei unter allen Völkern, selbst von verschiedenen Religionen, gefunden wird, so haben sie jetzt nur die Pflicht auf sich, der Religion anzuhängen, worin alle Menschen übereinstimmen (jedem Bruder seine eigenen besonderen Meinungen überlassend); d. i. gute und treue Männer zu sein, Männer von Ehre und Rechtschaffenheit, durch was immer für Benennungen, Religionen oder Ueberzeugungen sie unterschieden sein mögen: denn sie stimmen mit den drei grossen Artikeln Noah’s überein, genug, um den Kitt der Loge zu bewahren. So ist die Maurerei der Mittelpunkt ihrer Vereinigung und das glückliche Mittel, Menschen zu vereinen, welche ausserdem in beständiger Entfernung hätten bleiben müssen.“ II. Pflicht. Von der bürgerlichen Obrigkeit, der höchsten und der untergeordneten. „Ein Maurer ist ein friedlicher Unterthan, der sich nie in Zusammenrottungen gegen den Staat verwickeln lassen soll, noch auch den Unterobrigkeiten die Achtung vesagt. Von Alters her munterten Könige, Fürsten und Staaten die immer am meisten in Friedenszeiten blühende Bruderschaft auf und begänstigten sie wegen ihrer Bürgertreue. Aber obgleich ein Bruder gegen den Staat in seiner Rebellion nicht zu bestärken ist: so bleibt doch, wenn er keines andern Verbrechens überwiesen ist, sein Verhältniss zur Loge unveränderlich.“ Bekanntlich standen in England lange Jahre zwei Grosslogen sich feindlich gegenüber, die neuenglische Grossloge und diejenige der sog. York-Maurer, welche sich aber im Jahr 1813 zu einer einzigen Grossloge

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 213. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/233>, abgerufen am 21.05.2024.