Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.ziehung kurz, aber zutreffend: "Während der Frankenherrschaft ist keine der alten Römerstädte beschädigt, noch weniger gänzlich vernichtet worden." - Aehnlich, nur noch viel allgemeiner spricht sich Unger, die altdeutsche Gerichtsverfassung, Göttingen 1842, S. 352, aus. Auch Mohne, Zeitschrift für die Gesch. des Oberrheins, IV. S. 140, Anm. 6, vergl. mit S. 147, Anm. 30 und S. 475 ff., begründet die Behauptung, dass die Städte des Mittelalters durch das fränkische Reich aus dem römischen Vorbilde entstanden seien und dass Manches von dem römischen Städtewesen in den Einrichtungen des Mittelalters fortgedauert habe, wie ja selbst der Name der Stadt nur von statio, befestigtes Lager, abgeleitet sei, wogegen die Ableitung Trummers, Vorträge über Tortur u. s. w., I. S. 168, von Statt, Stäte, Marktplatz, weil der Markt den Grundberiff einer Stadt ausmache, nicht gebilligt werden könnte. Das in Norddeutschland von den dort wohnenden Belgiern zurückgebliebene Weichbild für Stadt betrachtet Mone als eine keltische Benennung von gwig, Ort, Wohnplatz, und pill, Festung, also so viel als befestigter Ort. Mone, Zeitschrift, II. S. 3 ff.: "Ueber die Gewerbe im 14. und 15. Jahrhundert," und III. S. 150 ff.: "Zunftordnungen des 14. und 16. Jahrh.," hat überzeugend und urkundlich dargelegt, dass in den alten Rheinstädten das römische Gewerbswesen erhalten und fortgepflanzt worden sei (III. S. 157, Anm. 10). Mone macht zugleich (III. S. 151) die nicht genug zu erwägende Bemerkung: "Für uns am Rhein kommen dabei die alten Gewerbsverhältnisse Frankreichs vorzüglich in Anschlag, denn das römische Gewerbswesen hat sich in Frankreich vollkommener erhalten als in den deutschen Grenzländern und ist durch den politischen und kirchlichen Einfluss des Frankenreichs theils fortgesetzt, theils ausgebildet worden." - Die mittelalterliche Verwendung der Handwerker zum Kriegswesen betrachtet wohl Mone weniger richtig als eine Fortwirkung der römischen Einrichtung, nach welcher jede Legion und jedes Regiment (numerus) seine eigenen Handwerker gehabt habe; die Stadtbürger, die Handwerker konnten nur frei sein und bleiben, wenn sie die Freiheit mit dem Schwerte errangen und beschützten. Zu ziehung kurz, aber zutreffend: „Während der Frankenherrschaft ist keine der alten Römerstädte beschädigt, noch weniger gänzlich vernichtet worden.“ – Aehnlich, nur noch viel allgemeiner spricht sich Unger, die altdeutsche Gerichtsverfassung, Göttingen 1842, S. 352, aus. Auch Mohne, Zeitschrift für die Gesch. des Oberrheins, IV. S. 140, Anm. 6, vergl. mit S. 147, Anm. 30 und S. 475 ff., begründet die Behauptung, dass die Städte des Mittelalters durch das fränkische Reich aus dem römischen Vorbilde entstanden seien und dass Manches von dem römischen Städtewesen in den Einrichtungen des Mittelalters fortgedauert habe, wie ja selbst der Name der Stadt nur von statio, befestigtes Lager, abgeleitet sei, wogegen die Ableitung Trummers, Vorträge über Tortur u. s. w., I. S. 168, von Statt, Stäte, Marktplatz, weil der Markt den Grundberiff einer Stadt ausmache, nicht gebilligt werden könnte. Das in Norddeutschland von den dort wohnenden Belgiern zurückgebliebene Weichbild für Stadt betrachtet Mone als eine keltische Benennung von gwig, Ort, Wohnplatz, und pill, Festung, also so viel als befestigter Ort. Mone, Zeitschrift, II. S. 3 ff.: „Ueber die Gewerbe im 14. und 15. Jahrhundert,“ und III. S. 150 ff.: „Zunftordnungen des 14. und 16. Jahrh.,“ hat überzeugend und urkundlich dargelegt, dass in den alten Rheinstädten das römische Gewerbswesen erhalten und fortgepflanzt worden sei (III. S. 157, Anm. 10). Mone macht zugleich (III. S. 151) die nicht genug zu erwägende Bemerkung: „Für uns am Rhein kommen dabei die alten Gewerbsverhältnisse Frankreichs vorzüglich in Anschlag, denn das römische Gewerbswesen hat sich in Frankreich vollkommener erhalten als in den deutschen Grenzländern und ist durch den politischen und kirchlichen Einfluss des Frankenreichs theils fortgesetzt, theils ausgebildet worden.“ – Die mittelalterliche Verwendung der Handwerker zum Kriegswesen betrachtet wohl Mone weniger richtig als eine Fortwirkung der römischen Einrichtung, nach welcher jede Legion und jedes Regiment (numerus) seine eigenen Handwerker gehabt habe; die Stadtbürger, die Handwerker konnten nur frei sein und bleiben, wenn sie die Freiheit mit dem Schwerte errangen und beschützten. 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S. 151) die nicht genug zu erwägende Bemerkung: „Für uns am Rhein kommen dabei die alten Gewerbsverhältnisse Frankreichs vorzüglich in Anschlag, denn das römische Gewerbswesen hat sich in Frankreich vollkommener erhalten als in den deutschen Grenzländern und ist durch den politischen und kirchlichen Einfluss des Frankenreichs theils fortgesetzt, theils ausgebildet worden.“ – Die mittelalterliche Verwendung der Handwerker zum Kriegswesen betrachtet wohl Mone weniger richtig als eine Fortwirkung der römischen Einrichtung, nach welcher jede Legion und jedes Regiment (numerus) seine eigenen Handwerker gehabt habe; die Stadtbürger, die Handwerker konnten nur frei sein und bleiben, wenn sie die Freiheit mit dem Schwerte errangen und beschützten. Zu </p> </div> </body> </text> </TEI> [270/0290]
ziehung kurz, aber zutreffend: „Während der Frankenherrschaft ist keine der alten Römerstädte beschädigt, noch weniger gänzlich vernichtet worden.“ – Aehnlich, nur noch viel allgemeiner spricht sich Unger, die altdeutsche Gerichtsverfassung, Göttingen 1842, S. 352, aus. Auch Mohne, Zeitschrift für die Gesch. des Oberrheins, IV. S. 140, Anm. 6, vergl. mit S. 147, Anm. 30 und S. 475 ff., begründet die Behauptung, dass die Städte des Mittelalters durch das fränkische Reich aus dem römischen Vorbilde entstanden seien und dass Manches von dem römischen Städtewesen in den Einrichtungen des Mittelalters fortgedauert habe, wie ja selbst der Name der Stadt nur von statio, befestigtes Lager, abgeleitet sei, wogegen die Ableitung Trummers, Vorträge über Tortur u. s. w., I. S. 168, von Statt, Stäte, Marktplatz, weil der Markt den Grundberiff einer Stadt ausmache, nicht gebilligt werden könnte. Das in Norddeutschland von den dort wohnenden Belgiern zurückgebliebene Weichbild für Stadt betrachtet Mone als eine keltische Benennung von gwig, Ort, Wohnplatz, und pill, Festung, also so viel als befestigter Ort. Mone, Zeitschrift, II. S. 3 ff.: „Ueber die Gewerbe im 14. und 15. Jahrhundert,“ und III. S. 150 ff.: „Zunftordnungen des 14. und 16. Jahrh.,“ hat überzeugend und urkundlich dargelegt, dass in den alten Rheinstädten das römische Gewerbswesen erhalten und fortgepflanzt worden sei (III. S. 157, Anm. 10). Mone macht zugleich (III. S. 151) die nicht genug zu erwägende Bemerkung: „Für uns am Rhein kommen dabei die alten Gewerbsverhältnisse Frankreichs vorzüglich in Anschlag, denn das römische Gewerbswesen hat sich in Frankreich vollkommener erhalten als in den deutschen Grenzländern und ist durch den politischen und kirchlichen Einfluss des Frankenreichs theils fortgesetzt, theils ausgebildet worden.“ – Die mittelalterliche Verwendung der Handwerker zum Kriegswesen betrachtet wohl Mone weniger richtig als eine Fortwirkung der römischen Einrichtung, nach welcher jede Legion und jedes Regiment (numerus) seine eigenen Handwerker gehabt habe; die Stadtbürger, die Handwerker konnten nur frei sein und bleiben, wenn sie die Freiheit mit dem Schwerte errangen und beschützten. Zu
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Zitationshilfe: | Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 270. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/290>, abgerufen am 16.07.2024. |