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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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den können; in dieser Beschränkung ist die Geschichte der Städte auch die Geschichte der königlichen und kaiserlichen Macht und Gewalt.

Ferner müssen die Schmiede und Schlosser (fabri ferrarii)1), die Waffenhandwerker für die Krieger zu Ross und zu Fuss, als eine römische Stiftung oder Ueberlieferung angesehen werden.2) Die grossen Kritiker und Rationellen sollten doch einmal darthun, wie sich denn bei den Deutschen nicht die niedrigen Handwerke, denn minima non curat praetor, - homo literatus et criticue, - aber doch die ganze Waffen-, Kriegs- und Befestigungskunst erfunden und entstanden denken. Helm und Schild, Harnisch oder Panzer, Arm- und Beinschienen, Schwert und Lanze, die kriegerische Ausrüstung und Bedeckung des Ritterrosses sollte man, wenn nicht geführt, doch wenigstens in der Abenddämmerung gesehen haben, um über deren Erfindung und Gebrauch reden zu dürfen. Die Städtebildung, die Städterechte und Freiheiten gehen daher, auch zufolge Mannert, von den italienischen oder lombardischen, d. h. von römischer Anregung und Fortwirkung aus. Zur Entstehung und Befestigung der Städte gehörten um so wesentlicher die die Waffen verfertigenden und führenden Handwerker, als sonst die Stadt waffen-und vertheidigungslos war.3) Daran schliesst sich die Metalltechnik überhaupt, worin im Alterthume sich die Etrusker im Abendlande vorzüglich auszeichneten und die auch im Mittelalter bald auf eine hohe Stufe der Ausbildung stieg, indem sie besonders zur Ausschmückung oder Anfertigung der Kirchenthüren nach dem Vorgange des Alterthums benützt wurde.4) Die Goldschlägerei war zu des Plinius Zeiten zu Rom sehr ausgebildet.5)

1) Rich, unter Ferrarius; Beck, Anleitung I. 1. S. 383 ff.
2) Mannert, II. S. 551 und I. S. 380 oben; deutsches Kunstblatt, Berlin 1855, S. 50, woselbst die mittelalterliche Bewaffnung aus dem Oriente abgeleitet wird.
3) Vergl. auch W. Arnold, das Aufkommen des Handwerkerstandes im Mittelalter, Basel 1861.
4) Semper, I. S. 366 ff.
5) Winckelmann's Werke, V. S. 432 ff.

den können; in dieser Beschränkung ist die Geschichte der Städte auch die Geschichte der königlichen und kaiserlichen Macht und Gewalt.

Ferner müssen die Schmiede und Schlosser (fabri ferrarii)1), die Waffenhandwerker für die Krieger zu Ross und zu Fuss, als eine römische Stiftung oder Ueberlieferung angesehen werden.2) Die grossen Kritiker und Rationellen sollten doch einmal darthun, wie sich denn bei den Deutschen nicht die niedrigen Handwerke, denn minima non curat praetor, – homo literatus et criticue, – aber doch die ganze Waffen-, Kriegs- und Befestigungskunst erfunden und entstanden denken. Helm und Schild, Harnisch oder Panzer, Arm- und Beinschienen, Schwert und Lanze, die kriegerische Ausrüstung und Bedeckung des Ritterrosses sollte man, wenn nicht geführt, doch wenigstens in der Abenddämmerung gesehen haben, um über deren Erfindung und Gebrauch reden zu dürfen. Die Städtebildung, die Städterechte und Freiheiten gehen daher, auch zufolge Mannert, von den italienischen oder lombardischen, d. h. von römischer Anregung und Fortwirkung aus. Zur Entstehung und Befestigung der Städte gehörten um so wesentlicher die die Waffen verfertigenden und führenden Handwerker, als sonst die Stadt waffen-und vertheidigungslos war.3) Daran schliesst sich die Metalltechnik überhaupt, worin im Alterthume sich die Etrusker im Abendlande vorzüglich auszeichneten und die auch im Mittelalter bald auf eine hohe Stufe der Ausbildung stieg, indem sie besonders zur Ausschmückung oder Anfertigung der Kirchenthüren nach dem Vorgange des Alterthums benützt wurde.4) Die Goldschlägerei war zu des Plinius Zeiten zu Rom sehr ausgebildet.5)

1) Rich, unter Ferrarius; Beck, Anleitung I. 1. S. 383 ff.
2) Mannert, II. S. 551 und I. S. 380 oben; deutsches Kunstblatt, Berlin 1855, S. 50, woselbst die mittelalterliche Bewaffnung aus dem Oriente abgeleitet wird.
3) Vergl. auch W. Arnold, das Aufkommen des Handwerkerstandes im Mittelalter, Basel 1861.
4) Semper, I. S. 366 ff.
5) Winckelmann’s Werke, V. S. 432 ff.
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[297/0317] den können; in dieser Beschränkung ist die Geschichte der Städte auch die Geschichte der königlichen und kaiserlichen Macht und Gewalt. Ferner müssen die Schmiede und Schlosser (fabri ferrarii) 1), die Waffenhandwerker für die Krieger zu Ross und zu Fuss, als eine römische Stiftung oder Ueberlieferung angesehen werden. 2) Die grossen Kritiker und Rationellen sollten doch einmal darthun, wie sich denn bei den Deutschen nicht die niedrigen Handwerke, denn minima non curat praetor, – homo literatus et criticue, – aber doch die ganze Waffen-, Kriegs- und Befestigungskunst erfunden und entstanden denken. Helm und Schild, Harnisch oder Panzer, Arm- und Beinschienen, Schwert und Lanze, die kriegerische Ausrüstung und Bedeckung des Ritterrosses sollte man, wenn nicht geführt, doch wenigstens in der Abenddämmerung gesehen haben, um über deren Erfindung und Gebrauch reden zu dürfen. Die Städtebildung, die Städterechte und Freiheiten gehen daher, auch zufolge Mannert, von den italienischen oder lombardischen, d. h. von römischer Anregung und Fortwirkung aus. Zur Entstehung und Befestigung der Städte gehörten um so wesentlicher die die Waffen verfertigenden und führenden Handwerker, als sonst die Stadt waffen-und vertheidigungslos war. 3) Daran schliesst sich die Metalltechnik überhaupt, worin im Alterthume sich die Etrusker im Abendlande vorzüglich auszeichneten und die auch im Mittelalter bald auf eine hohe Stufe der Ausbildung stieg, indem sie besonders zur Ausschmückung oder Anfertigung der Kirchenthüren nach dem Vorgange des Alterthums benützt wurde. 4) Die Goldschlägerei war zu des Plinius Zeiten zu Rom sehr ausgebildet. 5) 1) Rich, unter Ferrarius; Beck, Anleitung I. 1. S. 383 ff. 2) Mannert, II. S. 551 und I. S. 380 oben; deutsches Kunstblatt, Berlin 1855, S. 50, woselbst die mittelalterliche Bewaffnung aus dem Oriente abgeleitet wird. 3) Vergl. auch W. Arnold, das Aufkommen des Handwerkerstandes im Mittelalter, Basel 1861. 4) Semper, I. S. 366 ff. 5) Winckelmann’s Werke, V. S. 432 ff.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 297. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/317>, abgerufen am 17.07.2024.