Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.vor Chr. Professoren aus Athen dahin gekommen seien,1) hat in Verbindung mit den Nachrichten der Yorker Urkunde dennoch einen gewissen geschichtlichen Werth, insofern daraus auf in alten frühen Zeiten stattgefundene Berührungen zwischen England und Griechenland geschlossen werden dürfte, wovon sich eine unbestimmte und sagenhafte Erinnerung erhalten hatte. - Am Rheine wurde im J. 1346 die erste deutsche Universität zu Heidelberg gestiftet, worauf 1348 Prag, 1361 Wien, 1388 Cöln, 1389 Erfurt, 1403 Würzburg, 1409 Leipzig, 1410 Ingolstadt, 1419 Rostock u. s. w. folgten.2) Im Allgemeinen verbreiten sich die Universitäten aus dem Süden vom Rheine und von der Donau nach Norden, und Cöln und Wien, welche deutsche Haupthütten in ihren Mauern umschliessen, gehören auch mit zu den ältesten deutschen Universitätsstädten; Rostock ist die älteste norddeutsche Universität und an diese schloss sich als zweite im J. 1456 Greifswalde, worauf im Süden in demselben Jahre Freiburg, 1460 Basel, 1477 Mainz und Tübingen kamen. Die akademische Deposition, die Fuchstaufe, wodurch man seit alten Zeiten oder vielmehr seit den ältesten Zeiten nach gesetzlicher Vorschrift das akademische Bürgerrecht erwerben, zum Mitgliede der Universität förmlich aufgenommen worden musste und worüber Symbolik, I. S. 490 ff., gehandelt ist, ist wohl jedenfalls gallischen Ursprungs und den deutschen und nordischen Universitäten mit dem gesammten Universitätswesen aus Paris zunächst zugekommen. Die Gebräuche der akademischen Deposition, welche neuerlich auch Richard, Licht und Schatten, ein Beitrag zur Culturgeschichte von Sachsen und Thüringen im XVI. Jahrh., Leipzig 1861, S. 337 ff., mit Hinsicht auf die sächsischen und thüringischen Universitäten, und ebenso Hanser, Deutschland nach dem 30jähr. Kriege, Leipzig 1862, S. 390ff., besprochen hat, werden vielleicht, der Wahrheit am nächsten 1) Raumer, VI. S. 476. 2) Zum Theil andere Jahreszahlen der Stiftung als die obigen, welche den Geschichtstabellen von Bredow entnommen sind, werden bei Eichhorn, Staats- und Rechtsgesch., III. §. 441 nach Meiners angegeben. Walter, deutsche Rechtsgesch., §. 350, folgt wieder Eichhorn.
vor Chr. Professoren aus Athen dahin gekommen seien,1) hat in Verbindung mit den Nachrichten der Yorker Urkunde dennoch einen gewissen geschichtlichen Werth, insofern daraus auf in alten frühen Zeiten stattgefundene Berührungen zwischen England und Griechenland geschlossen werden dürfte, wovon sich eine unbestimmte und sagenhafte Erinnerung erhalten hatte. – Am Rheine wurde im J. 1346 die erste deutsche Universität zu Heidelberg gestiftet, worauf 1348 Prag, 1361 Wien, 1388 Cöln, 1389 Erfurt, 1403 Würzburg, 1409 Leipzig, 1410 Ingolstadt, 1419 Rostock u. s. w. folgten.2) Im Allgemeinen verbreiten sich die Universitäten aus dem Süden vom Rheine und von der Donau nach Norden, und Cöln und Wien, welche deutsche Haupthütten in ihren Mauern umschliessen, gehören auch mit zu den ältesten deutschen Universitätsstädten; Rostock ist die älteste norddeutsche Universität und an diese schloss sich als zweite im J. 1456 Greifswalde, worauf im Süden in demselben Jahre Freiburg, 1460 Basel, 1477 Mainz und Tübingen kamen. Die akademische Deposition, die Fuchstaufe, wodurch man seit alten Zeiten oder vielmehr seit den ältesten Zeiten nach gesetzlicher Vorschrift das akademische Bürgerrecht erwerben, zum Mitgliede der Universität förmlich aufgenommen worden musste und worüber Symbolik, I. S. 490 ff., gehandelt ist, ist wohl jedenfalls gallischen Ursprungs und den deutschen und nordischen Universitäten mit dem gesammten Universitätswesen aus Paris zunächst zugekommen. Die Gebräuche der akademischen Deposition, welche neuerlich auch Richard, Licht und Schatten, ein Beitrag zur Culturgeschichte von Sachsen und Thüringen im XVI. Jahrh., Leipzig 1861, S. 337 ff., mit Hinsicht auf die sächsischen und thüringischen Universitäten, und ebenso Hanser, Deutschland nach dem 30jähr. Kriege, Leipzig 1862, S. 390ff., besprochen hat, werden vielleicht, der Wahrheit am nächsten 1) Raumer, VI. S. 476. 2) Zum Theil andere Jahreszahlen der Stiftung als die obigen, welche den Geschichtstabellen von Bredow entnommen sind, werden bei Eichhorn, Staats- und Rechtsgesch., III. §. 441 nach Meiners angegeben. Walter, deutsche Rechtsgesch., §. 350, folgt wieder Eichhorn.
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vor Chr. Professoren aus Athen dahin gekommen seien, 1) hat in Verbindung mit den Nachrichten der Yorker Urkunde dennoch einen gewissen geschichtlichen Werth, insofern daraus auf in alten frühen Zeiten stattgefundene Berührungen zwischen England und Griechenland geschlossen werden dürfte, wovon sich eine unbestimmte und sagenhafte Erinnerung erhalten hatte. – Am Rheine wurde im J. 1346 die erste deutsche Universität zu Heidelberg gestiftet, worauf 1348 Prag, 1361 Wien, 1388 Cöln, 1389 Erfurt, 1403 Würzburg, 1409 Leipzig, 1410 Ingolstadt, 1419 Rostock u. s. w. folgten. 2) Im Allgemeinen verbreiten sich die Universitäten aus dem Süden vom Rheine und von der Donau nach Norden, und Cöln und Wien, welche deutsche Haupthütten in ihren Mauern umschliessen, gehören auch mit zu den ältesten deutschen Universitätsstädten; Rostock ist die älteste norddeutsche Universität und an diese schloss sich als zweite im J. 1456 Greifswalde, worauf im Süden in demselben Jahre Freiburg, 1460 Basel, 1477 Mainz und Tübingen kamen.
Die akademische Deposition, die Fuchstaufe, wodurch man seit alten Zeiten oder vielmehr seit den ältesten Zeiten nach gesetzlicher Vorschrift das akademische Bürgerrecht erwerben, zum Mitgliede der Universität förmlich aufgenommen worden musste und worüber Symbolik, I. S. 490 ff., gehandelt ist, ist wohl jedenfalls gallischen Ursprungs und den deutschen und nordischen Universitäten mit dem gesammten Universitätswesen aus Paris zunächst zugekommen. Die Gebräuche der akademischen Deposition, welche neuerlich auch Richard, Licht und Schatten, ein Beitrag zur Culturgeschichte von Sachsen und Thüringen im XVI. Jahrh., Leipzig 1861, S. 337 ff., mit Hinsicht auf die sächsischen und thüringischen Universitäten, und ebenso Hanser, Deutschland nach dem 30jähr. Kriege, Leipzig 1862, S. 390ff., besprochen hat, werden vielleicht, der Wahrheit am nächsten
1) Raumer, VI. S. 476.
2) Zum Theil andere Jahreszahlen der Stiftung als die obigen, welche den Geschichtstabellen von Bredow entnommen sind, werden bei Eichhorn, Staats- und Rechtsgesch., III. §. 441 nach Meiners angegeben. Walter, deutsche Rechtsgesch., §. 350, folgt wieder Eichhorn.
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