Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.keit sich allmählich zur Weltstadt emporhob,1) und in dessen Bauschule sich vorzüglich der gothische Styl ausbildete,2) wurden die deutschen und englischen Hochschulen eingerichtet, d. h. die Herrschaft wurde hier wie dort blos dem Collegium der Professoren ohne Theilnahme der Schüler übertragen. Im Uebrigen theilten sich zu Paris seit alter Zeit die Lehrer und Studirenden in vier Nationen, die französische, die englische oder deutsche, die pikardische und normannische. Zur ersten Nation gehörten auch Spanien, Italien und der Orient, - zur zweiten Ungarn, Polen und die nordischen Reiche, zur dritten die Niederlande. - Die Universität Bologna ist nach Raumer höchst wahrscheinlich nach und nach aus den Kloster- und Stiftsschulen hervorgewachsen, weshalb sich kein bestimmter Zeitraum ihrer Gründung und Entstehung nachweisen lässt. Schon in den J. 1067 und 1109 werden Doctoren genannt und bald darauf durch den berühmten Rechtslehrer Jrnerius aus Bologna (+ 1140) die Universität auf eine hohe Stufe erhoben. Zu Bologna bildeten eigentlich die Studenten die Körperschaft, wählten ihre Vorgesetzten und übten mittelbar selbst über ihre Lehrer Gewalt aus; in der von dem Rector berufenen Versammlung der universitas, der Gesammtheit der Studirenden, entschied diese durch Abstimmung mit weissen und schwarzen Bohnen über die Universitätsangelegenheiten. Vergleicht man die Verfassung der deutschen und englischen Bauhütten mit der Verfassung der gleichzeitigen Universitäten, möchte man jenen eher eine demokratische als monarchische Verfassung zuschreiben, während die französischen Bauhütten nach dem Systeme der in Frankreich sich frühzeitig entwickelnden königlichen Centralgewalt einer entgegengesetzten Regierungsform unterworfen waren. Von allgemeinen gesetzgebenden Versammlungen der Bauleute und Steinmetzen des ganzen Reichs wie in England und Deutschland vernimmt man in Frankreich nichts. Die Sage über die Stiftung der Universität Cambridge, dass im J. 375 1) Schnaase, V. I. S. 42 ff. 2) Lübke, Gesch., S. 411.
keit sich allmählich zur Weltstadt emporhob,1) und in dessen Bauschule sich vorzüglich der gothische Styl ausbildete,2) wurden die deutschen und englischen Hochschulen eingerichtet, d. h. die Herrschaft wurde hier wie dort blos dem Collegium der Professoren ohne Theilnahme der Schüler übertragen. Im Uebrigen theilten sich zu Paris seit alter Zeit die Lehrer und Studirenden in vier Nationen, die französische, die englische oder deutsche, die pikardische und normannische. Zur ersten Nation gehörten auch Spanien, Italien und der Orient, – zur zweiten Ungarn, Polen und die nordischen Reiche, zur dritten die Niederlande. – Die Universität Bologna ist nach Raumer höchst wahrscheinlich nach und nach aus den Kloster- und Stiftsschulen hervorgewachsen, weshalb sich kein bestimmter Zeitraum ihrer Gründung und Entstehung nachweisen lässt. Schon in den J. 1067 und 1109 werden Doctoren genannt und bald darauf durch den berühmten Rechtslehrer Jrnerius aus Bologna (+ 1140) die Universität auf eine hohe Stufe erhoben. Zu Bologna bildeten eigentlich die Studenten die Körperschaft, wählten ihre Vorgesetzten und übten mittelbar selbst über ihre Lehrer Gewalt aus; in der von dem Rector berufenen Versammlung der universitas, der Gesammtheit der Studirenden, entschied diese durch Abstimmung mit weissen und schwarzen Bohnen über die Universitätsangelegenheiten. Vergleicht man die Verfassung der deutschen und englischen Bauhütten mit der Verfassung der gleichzeitigen Universitäten, möchte man jenen eher eine demokratische als monarchische Verfassung zuschreiben, während die französischen Bauhütten nach dem Systeme der in Frankreich sich frühzeitig entwickelnden königlichen Centralgewalt einer entgegengesetzten Regierungsform unterworfen waren. Von allgemeinen gesetzgebenden Versammlungen der Bauleute und Steinmetzen des ganzen Reichs wie in England und Deutschland vernimmt man in Frankreich nichts. Die Sage über die Stiftung der Universität Cambridge, dass im J. 375 1) Schnaase, V. I. S. 42 ff. 2) Lübke, Gesch., S. 411.
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keit sich allmählich zur Weltstadt emporhob, 1) und in dessen Bauschule sich vorzüglich der gothische Styl ausbildete, 2) wurden die deutschen und englischen Hochschulen eingerichtet, d. h. die Herrschaft wurde hier wie dort blos dem Collegium der Professoren ohne Theilnahme der Schüler übertragen. Im Uebrigen theilten sich zu Paris seit alter Zeit die Lehrer und Studirenden in vier Nationen, die französische, die englische oder deutsche, die pikardische und normannische. Zur ersten Nation gehörten auch Spanien, Italien und der Orient, – zur zweiten Ungarn, Polen und die nordischen Reiche, zur dritten die Niederlande. – Die Universität Bologna ist nach Raumer höchst wahrscheinlich nach und nach aus den Kloster- und Stiftsschulen hervorgewachsen, weshalb sich kein bestimmter Zeitraum ihrer Gründung und Entstehung nachweisen lässt. Schon in den J. 1067 und 1109 werden Doctoren genannt und bald darauf durch den berühmten Rechtslehrer Jrnerius aus Bologna (+ 1140) die Universität auf eine hohe Stufe erhoben. Zu Bologna bildeten eigentlich die Studenten die Körperschaft, wählten ihre Vorgesetzten und übten mittelbar selbst über ihre Lehrer Gewalt aus; in der von dem Rector berufenen Versammlung der universitas, der Gesammtheit der Studirenden, entschied diese durch Abstimmung mit weissen und schwarzen Bohnen über die Universitätsangelegenheiten. Vergleicht man die Verfassung der deutschen und englischen Bauhütten mit der Verfassung der gleichzeitigen Universitäten, möchte man jenen eher eine demokratische als monarchische Verfassung zuschreiben, während die französischen Bauhütten nach dem Systeme der in Frankreich sich frühzeitig entwickelnden königlichen Centralgewalt einer entgegengesetzten Regierungsform unterworfen waren. Von allgemeinen gesetzgebenden Versammlungen der Bauleute und Steinmetzen des ganzen Reichs wie in England und Deutschland vernimmt man in Frankreich nichts. Die Sage über die Stiftung der Universität Cambridge, dass im J. 375
1) Schnaase, V. I. S. 42 ff.
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