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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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scolares, die fahrenden Studenten,1) freilich ein arger Missbrauch schon des 13ten Jahrh., beruhen dennoch mit den wandernden Klosterbrüdern, Bauleuten und Gesellen auf demselben Grunde einer allgemeinern Verbindung und eines allgemeinen thätigen Zusammenhaltens. Arme Studenten, welche die Noth zum Pilgern zwang, empfahlen mehrere Kirchenversammlungen der geistlichen Milde. Die fahrenden Studenten wurden im südlichen Deutschland Curhardini genannt, was nach Mone entweder vom franz. coard, couard, Poltron, oder von currere und der Endsylbe hart kommt, also einen Landläufer bezeichnet. In Tirol spricht man von fahlenden (fehlenden) Schülern.2) - Die akademischen Abstufungen in Doctoren, Magister und Baccalauren, welche schon frühe auf den Universitäten vorkommen, erinnern an die ähnliche Eintheilung der Glieder einer Bauhütte in Meister, Gesellen und Lehrlinge, und beweisen die Ursprünglichkeit derselben als einer naturgemässen oder nothwendigen. Im Ritterstande entsprechen die Ritter, Knappen und Pagen. Auch in den oben weitläufiger berührten Zunftstatuten von Paris, welche der Prevot Etienne Boileau im J. 1260 gesammelt und Ludwig IX. genehmigt hat, werden die gegenseitigen Rechte der Meister, Gehülfen und Lehrjungen als etwas Hergebrachtes genau unterschieden und bestimmt.3)

Wie das städtische deutsche Leben von Gallien und Italien aus gleichmässig durch das dort erhalten gebliebene römische Städteleben angeregt worden ist, wirkten in gleicher Weise auf die deutschen Universitäten die gallischen und italienischen, besonders Paris durch die Theologie Salerno durch die Medicin und Bologna durch das römische Recht und zwar das letztere zum grossen Nachtheile des einheimischen deutschen Rechts. Während des 12ten und 13ten Jahrh. vorzüglich war Paris eine europäische Hochschule, weil die Studirenden aus allen Ländern Europa's da zusammenströmten. Nach dem Muster von Paris, welches seit dem 12ten Jahrh. in Kunst und Gelehrsam-

1) Raumer, VI. S. 460; Mone, II. S. 137 Anm.
2) Alpenburg, deutsche Alpensagen, Nr. 206, 215 und 246.
3) Vergl. auch Warnkoenig, franz. Staatsgesch., S. 330.

scolares, die fahrenden Studenten,1) freilich ein arger Missbrauch schon des 13ten Jahrh., beruhen dennoch mit den wandernden Klosterbrüdern, Bauleuten und Gesellen auf demselben Grunde einer allgemeinern Verbindung und eines allgemeinen thätigen Zusammenhaltens. Arme Studenten, welche die Noth zum Pilgern zwang, empfahlen mehrere Kirchenversammlungen der geistlichen Milde. Die fahrenden Studenten wurden im südlichen Deutschland Curhardini genannt, was nach Mone entweder vom franz. coard, couard, Poltron, oder von currere und der Endsylbe hart kommt, also einen Landläufer bezeichnet. In Tirol spricht man von fahlenden (fehlenden) Schülern.2) – Die akademischen Abstufungen in Doctoren, Magister und Baccalauren, welche schon frühe auf den Universitäten vorkommen, erinnern an die ähnliche Eintheilung der Glieder einer Bauhütte in Meister, Gesellen und Lehrlinge, und beweisen die Ursprünglichkeit derselben als einer naturgemässen oder nothwendigen. Im Ritterstande entsprechen die Ritter, Knappen und Pagen. Auch in den oben weitläufiger berührten Zunftstatuten von Paris, welche der Prévot Etienne Boileau im J. 1260 gesammelt und Ludwig IX. genehmigt hat, werden die gegenseitigen Rechte der Meister, Gehülfen und Lehrjungen als etwas Hergebrachtes genau unterschieden und bestimmt.3)

Wie das städtische deutsche Leben von Gallien und Italien aus gleichmässig durch das dort erhalten gebliebene römische Städteleben angeregt worden ist, wirkten in gleicher Weise auf die deutschen Universitäten die gallischen und italienischen, besonders Paris durch die Theologie Salerno durch die Medicin und Bologna durch das römische Recht und zwar das letztere zum grossen Nachtheile des einheimischen deutschen Rechts. Während des 12ten und 13ten Jahrh. vorzüglich war Paris eine europäische Hochschule, weil die Studirenden aus allen Ländern Europa’s da zusammenströmten. Nach dem Muster von Paris, welches seit dem 12ten Jahrh. in Kunst und Gelehrsam-

1) Raumer, VI. S. 460; Mone, II. S. 137 Anm.
2) Alpenburg, deutsche Alpensagen, Nr. 206, 215 und 246.
3) Vergl. auch Warnkoenig, franz. Staatsgesch., S. 330.
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[410/0430] scolares, die fahrenden Studenten, 1) freilich ein arger Missbrauch schon des 13ten Jahrh., beruhen dennoch mit den wandernden Klosterbrüdern, Bauleuten und Gesellen auf demselben Grunde einer allgemeinern Verbindung und eines allgemeinen thätigen Zusammenhaltens. Arme Studenten, welche die Noth zum Pilgern zwang, empfahlen mehrere Kirchenversammlungen der geistlichen Milde. Die fahrenden Studenten wurden im südlichen Deutschland Curhardini genannt, was nach Mone entweder vom franz. coard, couard, Poltron, oder von currere und der Endsylbe hart kommt, also einen Landläufer bezeichnet. In Tirol spricht man von fahlenden (fehlenden) Schülern. 2) – Die akademischen Abstufungen in Doctoren, Magister und Baccalauren, welche schon frühe auf den Universitäten vorkommen, erinnern an die ähnliche Eintheilung der Glieder einer Bauhütte in Meister, Gesellen und Lehrlinge, und beweisen die Ursprünglichkeit derselben als einer naturgemässen oder nothwendigen. Im Ritterstande entsprechen die Ritter, Knappen und Pagen. Auch in den oben weitläufiger berührten Zunftstatuten von Paris, welche der Prévot Etienne Boileau im J. 1260 gesammelt und Ludwig IX. genehmigt hat, werden die gegenseitigen Rechte der Meister, Gehülfen und Lehrjungen als etwas Hergebrachtes genau unterschieden und bestimmt. 3) Wie das städtische deutsche Leben von Gallien und Italien aus gleichmässig durch das dort erhalten gebliebene römische Städteleben angeregt worden ist, wirkten in gleicher Weise auf die deutschen Universitäten die gallischen und italienischen, besonders Paris durch die Theologie Salerno durch die Medicin und Bologna durch das römische Recht und zwar das letztere zum grossen Nachtheile des einheimischen deutschen Rechts. Während des 12ten und 13ten Jahrh. vorzüglich war Paris eine europäische Hochschule, weil die Studirenden aus allen Ländern Europa’s da zusammenströmten. Nach dem Muster von Paris, welches seit dem 12ten Jahrh. in Kunst und Gelehrsam- 1) Raumer, VI. S. 460; Mone, II. S. 137 Anm. 2) Alpenburg, deutsche Alpensagen, Nr. 206, 215 und 246. 3) Vergl. auch Warnkoenig, franz. Staatsgesch., S. 330.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 410. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/430>, abgerufen am 22.11.2024.