Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.Kirchenbauten wandte man sich ferner ohne alle Zweifel nicht allein oft an die Bauhütte in Strassburg um die Ausarbeitung der nöthigen Pläne, sondern auch um Zusendung der zur Ausführung des Kirchenbaues selbst erforderlichen Meister und Gesellen, sowie um die Beaufsichtigung desselben. Die auf diese Weise unter der Führung und Leitung eines erfahrenen Meisters ausziehenden Arbeiter, Meister und Gesellen, bildeten sodann bleibend oder nur für die vorübergehende Dauer des Baues eine neue Bauhätte. - zur Zeit der Klosterbauhütten ein neues Kloster. In Strassburg selbst machte unter den Angehörigen der Bauhütte nicht blos der Unterricht und die Arbeit, die Architektur und die Steinmetzkunst eine nothwendige Sonderung und Unterscheidung, sondern es traten gewiss nach dem allgemeinen Zeitgange in diesen Verhältnissen auch die Steinmetzgesellen in eine eigene Gesellenbruderschaft zusammen, wie eine solche z. B. in Zürich bestand und weshalb durch §. 6 des Reichsschlusses von 1731 den Gesellen untersagt wurde, Brüderschaften und ein Siegel zu haben.1) Das Bauhandwerk, d. h. das Maurerhandwerk und das Steinmetzgewerbe (wenn man von den übrigen Hülfsgewerben und Hülfskünsten ganz absehen will und darf) war, wie bei den Griechen2) und Römern, bis auf die neueren Zeiten herab oder bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts auch bei den Germanen und namentlich in England, Frankreich und Deutschland von der Kunst äusserlich gar nicht geschieden, mit ihm war äusserlich die Baukunst wie die Bildhauerkunst zur Einheit verbunden: aber dennoch waren sie innerlich getrennt und mussten es sein. Nicht vielseitig genug kann diese Thatsache erwogen und beachtet werden, da nur ihre Nichterwägung und Nichtbeachtung die hier so abweichenden Meinungen und Behauptungen möglich gemacht hat und diese sich leicht ausgleichen liessen, wollte man sich zuvor verständigen, worüber eigentlich gestritten werde. Wie die Baukünstler und Bildhauer unter die Bauhand- 1) Kraut, Grundriss, S. 175, Nr. 11. 2) Brunn, Gesch. der griech. Künstler, I. S. 9 ff.
Kirchenbauten wandte man sich ferner ohne alle Zweifel nicht allein oft an die Bauhütte in Strassburg um die Ausarbeitung der nöthigen Pläne, sondern auch um Zusendung der zur Ausführung des Kirchenbaues selbst erforderlichen Meister und Gesellen, sowie um die Beaufsichtigung desselben. Die auf diese Weise unter der Führung und Leitung eines erfahrenen Meisters ausziehenden Arbeiter, Meister und Gesellen, bildeten sodann bleibend oder nur für die vorübergehende Dauer des Baues eine neue Bauhätte. – zur Zeit der Klosterbauhütten ein neues Kloster. In Strassburg selbst machte unter den Angehörigen der Bauhütte nicht blos der Unterricht und die Arbeit, die Architektur und die Steinmetzkunst eine nothwendige Sonderung und Unterscheidung, sondern es traten gewiss nach dem allgemeinen Zeitgange in diesen Verhältnissen auch die Steinmetzgesellen in eine eigene Gesellenbruderschaft zusammen, wie eine solche z. B. in Zürich bestand und weshalb durch §. 6 des Reichsschlusses von 1731 den Gesellen untersagt wurde, Brüderschaften und ein Siegel zu haben.1) Das Bauhandwerk, d. h. das Maurerhandwerk und das Steinmetzgewerbe (wenn man von den übrigen Hülfsgewerben und Hülfskünsten ganz absehen will und darf) war, wie bei den Griechen2) und Römern, bis auf die neueren Zeiten herab oder bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts auch bei den Germanen und namentlich in England, Frankreich und Deutschland von der Kunst äusserlich gar nicht geschieden, mit ihm war äusserlich die Baukunst wie die Bildhauerkunst zur Einheit verbunden: aber dennoch waren sie innerlich getrennt und mussten es sein. Nicht vielseitig genug kann diese Thatsache erwogen und beachtet werden, da nur ihre Nichterwägung und Nichtbeachtung die hier so abweichenden Meinungen und Behauptungen möglich gemacht hat und diese sich leicht ausgleichen liessen, wollte man sich zuvor verständigen, worüber eigentlich gestritten werde. Wie die Baukünstler und Bildhauer unter die Bauhand- 1) Kraut, Grundriss, S. 175, Nr. 11. 2) Brunn, Gesch. der griech. Künstler, I. S. 9 ff.
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Kirchenbauten wandte man sich ferner ohne alle Zweifel nicht allein oft an die Bauhütte in Strassburg um die Ausarbeitung der nöthigen Pläne, sondern auch um Zusendung der zur Ausführung des Kirchenbaues selbst erforderlichen Meister und Gesellen, sowie um die Beaufsichtigung desselben. Die auf diese Weise unter der Führung und Leitung eines erfahrenen Meisters ausziehenden Arbeiter, Meister und Gesellen, bildeten sodann bleibend oder nur für die vorübergehende Dauer des Baues eine neue Bauhätte. – zur Zeit der Klosterbauhütten ein neues Kloster. In Strassburg selbst machte unter den Angehörigen der Bauhütte nicht blos der Unterricht und die Arbeit, die Architektur und die Steinmetzkunst eine nothwendige Sonderung und Unterscheidung, sondern es traten gewiss nach dem allgemeinen Zeitgange in diesen Verhältnissen auch die Steinmetzgesellen in eine eigene Gesellenbruderschaft zusammen, wie eine solche z. B. in Zürich bestand und weshalb durch §. 6 des Reichsschlusses von 1731 den Gesellen untersagt wurde, Brüderschaften und ein Siegel zu haben. 1)
Das Bauhandwerk, d. h. das Maurerhandwerk und das Steinmetzgewerbe (wenn man von den übrigen Hülfsgewerben und Hülfskünsten ganz absehen will und darf) war, wie bei den Griechen 2) und Römern, bis auf die neueren Zeiten herab oder bis zum Ende des vorigen Jahrhunderts auch bei den Germanen und namentlich in England, Frankreich und Deutschland von der Kunst äusserlich gar nicht geschieden, mit ihm war äusserlich die Baukunst wie die Bildhauerkunst zur Einheit verbunden: aber dennoch waren sie innerlich getrennt und mussten es sein. Nicht vielseitig genug kann diese Thatsache erwogen und beachtet werden, da nur ihre Nichterwägung und Nichtbeachtung die hier so abweichenden Meinungen und Behauptungen möglich gemacht hat und diese sich leicht ausgleichen liessen, wollte man sich zuvor verständigen, worüber eigentlich gestritten werde. Wie die Baukünstler und Bildhauer unter die Bauhand-
1) Kraut, Grundriss, S. 175, Nr. 11.
2) Brunn, Gesch. der griech. Künstler, I. S. 9 ff.
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