Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.werke eingereiht waren, waren es namentlich auch die ihnen verwandten Maler und noch heute heissen in der Schweiz Maler die Handwerker, die sog. Flachmaler, welche die Möbel, Thüren und Stuben, die Chaisen in Oelfarbe bemalen oder auch Iakiren, - und die Tüncher und Gypser. Im J. 1258 erscheinen in den Statuten des Boileau zu Paris die Maler entweder der Zunft der Sattler oder der Bildschnitzer in Tit. 78 und 62 je nach ihrer verschiedenen Beschäftigungsweise zugetheilt, und namentlich die Chaisenmaler gehören zu den Sattlern. In Deutschland, z. B. zu Magdeburg, zu Köln und Maestricht, erscheinen die Maler mit den Schildmachern verbunden und werden daher seit dem Anfange des 13. Jahrh. auch als Schildner bezeichnet,1) wobei man vorzüglich an Wappenschilde und ihre Bemalung zu denken hat. Katzmair erzählt, wie man im J. 1403 den 26. Februar den Münchnern bei einem Ausfall, den sie machten, "vier gemalt Setzschilt" aus den Thoren genommen.2) Bemalung, ein Bild gehört wesentlich zu einem Schilde, wie namentlich auch bei den Wirthshausschilden dieses der Fall ist.3) Eine von Karl IV. im J. 1348 bestätigte Innung zu Prag umfasste Maler, Bildhauer, Glaser, Schildmacher und Goldschläger.4) Durch eine Rathsurkunde vom 19. Novbr. 1328 hatten zu Prag die Meister "der platner, puchler vnd helmer" das Recht erhalten, dass in der Stadt Niemand sich setzen und ihr Handwerk betreiben dürfe, der nicht das Stadtbürgerrecht erwerbe und mit seinen Handwerksgenossen Leid und Freud trage.5) - Zufolge Guhl und Koner a. a. O., II. S. 210, gab es unstreitig in allen römischen Städten Zünfte von Stubenmalern, an deren Spitze vielleicht ein griechischer Meister stand; Tüncher ([fremdsprachliches Material]) nennt Suidas Diejenigen, welche die Mauern färben ([fremdsprachliches Material]).6) In der antianischen Inschrift ist der Stukateur unmittelbar 1) Schnaase, V. S. 682. 2) Schmeller, bayerisches Wörterb., III. S. 352. 3) Besoldi thesaurus practicus, unter Schild und Helm. 4) Wackernagel, die deutsche Glasmalerei, Leipzig 1855, S. 66. 5) Rössler, das altprager Stadtrecht, S. 19. 6) Semper, I. S. 451 ff.
werke eingereiht waren, waren es namentlich auch die ihnen verwandten Maler und noch heute heissen in der Schweiz Maler die Handwerker, die sog. Flachmaler, welche die Möbel, Thüren und Stuben, die Chaisen in Oelfarbe bemalen oder auch Iakiren, – und die Tüncher und Gypser. Im J. 1258 erscheinen in den Statuten des Boileau zu Paris die Maler entweder der Zunft der Sattler oder der Bildschnitzer in Tit. 78 und 62 je nach ihrer verschiedenen Beschäftigungsweise zugetheilt, und namentlich die Chaisenmaler gehören zu den Sattlern. In Deutschland, z. B. zu Magdeburg, zu Köln und Maestricht, erscheinen die Maler mit den Schildmachern verbunden und werden daher seit dem Anfange des 13. Jahrh. auch als Schildner bezeichnet,1) wobei man vorzüglich an Wappenschilde und ihre Bemalung zu denken hat. Katzmair erzählt, wie man im J. 1403 den 26. Februar den Münchnern bei einem Ausfall, den sie machten, „vier gemalt Setzschilt“ aus den Thoren genommen.2) Bemalung, ein Bild gehört wesentlich zu einem Schilde, wie namentlich auch bei den Wirthshausschilden dieses der Fall ist.3) Eine von Karl IV. im J. 1348 bestätigte Innung zu Prag umfasste Maler, Bildhauer, Glaser, Schildmacher und Goldschläger.4) Durch eine Rathsurkunde vom 19. Novbr. 1328 hatten zu Prag die Meister „der platner, puchler vnd helmer“ das Recht erhalten, dass in der Stadt Niemand sich setzen und ihr Handwerk betreiben dürfe, der nicht das Stadtbürgerrecht erwerbe und mit seinen Handwerksgenossen Leid und Freud trage.5) – Zufolge Guhl und Koner a. a. O., II. S. 210, gab es unstreitig in allen römischen Städten Zünfte von Stubenmalern, an deren Spitze vielleicht ein griechischer Meister stand; Tüncher ([fremdsprachliches Material]) nennt Suidas Diejenigen, welche die Mauern färben ([fremdsprachliches Material]).6) In der antianischen Inschrift ist der Stukateur unmittelbar 1) Schnaase, V. S. 682. 2) Schmeller, bayerisches Wörterb., III. S. 352. 3) Besoldi thesaurus practicus, unter Schild und Helm. 4) Wackernagel, die deutsche Glasmalerei, Leipzig 1855, S. 66. 5) Rössler, das altprager Stadtrecht, S. 19. 6) Semper, I. S. 451 ff.
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werke eingereiht waren, waren es namentlich auch die ihnen verwandten Maler und noch heute heissen in der Schweiz Maler die Handwerker, die sog. Flachmaler, welche die Möbel, Thüren und Stuben, die Chaisen in Oelfarbe bemalen oder auch Iakiren, – und die Tüncher und Gypser. Im J. 1258 erscheinen in den Statuten des Boileau zu Paris die Maler entweder der Zunft der Sattler oder der Bildschnitzer in Tit. 78 und 62 je nach ihrer verschiedenen Beschäftigungsweise zugetheilt, und namentlich die Chaisenmaler gehören zu den Sattlern. In Deutschland, z. B. zu Magdeburg, zu Köln und Maestricht, erscheinen die Maler mit den Schildmachern verbunden und werden daher seit dem Anfange des 13. Jahrh. auch als Schildner bezeichnet, 1) wobei man vorzüglich an Wappenschilde und ihre Bemalung zu denken hat. Katzmair erzählt, wie man im J. 1403 den 26. Februar den Münchnern bei einem Ausfall, den sie machten, „vier gemalt Setzschilt“ aus den Thoren genommen. 2) Bemalung, ein Bild gehört wesentlich zu einem Schilde, wie namentlich auch bei den Wirthshausschilden dieses der Fall ist. 3) Eine von Karl IV. im J. 1348 bestätigte Innung zu Prag umfasste Maler, Bildhauer, Glaser, Schildmacher und Goldschläger. 4) Durch eine Rathsurkunde vom 19. Novbr. 1328 hatten zu Prag die Meister „der platner, puchler vnd helmer“ das Recht erhalten, dass in der Stadt Niemand sich setzen und ihr Handwerk betreiben dürfe, der nicht das Stadtbürgerrecht erwerbe und mit seinen Handwerksgenossen Leid und Freud trage. 5) – Zufolge Guhl und Koner a. a. O., II. S. 210, gab es unstreitig in allen römischen Städten Zünfte von Stubenmalern, an deren Spitze vielleicht ein griechischer Meister stand; Tüncher (_ ) nennt Suidas Diejenigen, welche die Mauern färben (_ ). 6) In der antianischen Inschrift ist der Stukateur unmittelbar
1) Schnaase, V. S. 682.
2) Schmeller, bayerisches Wörterb., III. S. 352.
3) Besoldi thesaurus practicus, unter Schild und Helm.
4) Wackernagel, die deutsche Glasmalerei, Leipzig 1855, S. 66.
5) Rössler, das altprager Stadtrecht, S. 19.
6) Semper, I. S. 451 ff.
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