Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.der des Hans Holbein, wurde im J. 1517 in die Malerzunft zu Basel aufgenommen.1) Orcagna wurde im Jahr 1358 schon in der Pisaner Malerzunft immatriculirt und vorher durfte er nach den Statuten der Zunft keine Schüler, d. h. keine Gesellen und Lehrlinge annehmen, indem deren Annahme nach dem gemeinen Zunftrechte aller Länder oder Europa's nur dem zünftigen Meister zustand.2) Der alte gothische Styl erhielt sich nur länger an Steinsculpturen, aus den vor angegebenen Gründen, und an Gusswerken, indem jene vorzüglich bei der Ausartung des gothischen Styles stehen blieben. In Italien findet man nur die eigentlichen, in Stein und Metall arbeitenden Bildhauer, wie Donato und Brunnellesco, auch nebenbei mit Schnitzwerken in Holz beschäftigt, und bemerkt in allen Werken dieser verschiedenen Materiale den gleichen Styl; die deutschen Bildner dagegen muss man auch dem Style ihrer Werke nach in zwei Klassen sondern: Bildhauer (in Stein), welchen die Bildgiesser sich anschlossen, und Bildschnitzer (in Holz).3) In der deutschen Bildhauerei, welche sich, nach den ausgezeichneten Sculpturen in der Kirche zu Wechselburg, wahrscheinlich aus dem J. 11744) und nach der sog. goldenen Pforte zu Freiberg5) zu urtheilen, vielleicht noch vor der italienischen entwickelte, blieb der Sculpturstyl, welcher sich durch seine Verbindung mit der Architektur charakterisirt, bis in das 16te Jahrh. herrschend, und das letzte vorzügliche Werk in diesem Styl ist ein Grabdenkmal, aus rothem Sandstein gehauen, im Chor der Stadtkirche zu Werthheim, welches für das Grabmal des im J. 1530, verstorbenen Grafen Georg von Werthheim gilt. Derselbe Styl erhielt sich in der Bildschnitzerei blos bis in die erste 1) Kunstbl. für 1846, S. 185 b. 2) Kunstbl. für 1847, S. 107 a; Ortloff, Recht der Handw., §. 76 und 77. 3) Schorn, a. a. O., S. 2. 4) Puttrich, Denkmale der Baukunst in Sachsen. 1te Abth., 2te Lief., Leipzig 1836; Kunstbl. von Schorn für 1837. S. 313 ff.; Piper, I. 1. S. 87. 5) Puttrich, 1te Abth., 3te Lief., Leipzig 1838; Kunstbl. für1838, Nr. 78; Otte, S. 156.
der des Hans Holbein, wurde im J. 1517 in die Malerzunft zu Basel aufgenommen.1) Orcagna wurde im Jahr 1358 schon in der Pisaner Malerzunft immatriculirt und vorher durfte er nach den Statuten der Zunft keine Schüler, d. h. keine Gesellen und Lehrlinge annehmen, indem deren Annahme nach dem gemeinen Zunftrechte aller Länder oder Europa’s nur dem zünftigen Meister zustand.2) Der alte gothische Styl erhielt sich nur länger an Steinsculpturen, aus den vor angegebenen Gründen, und an Gusswerken, indem jene vorzüglich bei der Ausartung des gothischen Styles stehen blieben. In Italien findet man nur die eigentlichen, in Stein und Metall arbeitenden Bildhauer, wie Donato und Brunnellesco, auch nebenbei mit Schnitzwerken in Holz beschäftigt, und bemerkt in allen Werken dieser verschiedenen Materiale den gleichen Styl; die deutschen Bildner dagegen muss man auch dem Style ihrer Werke nach in zwei Klassen sondern: Bildhauer (in Stein), welchen die Bildgiesser sich anschlossen, und Bildschnitzer (in Holz).3) In der deutschen Bildhauerei, welche sich, nach den ausgezeichneten Sculpturen in der Kirche zu Wechselburg, wahrscheinlich aus dem J. 11744) und nach der sog. goldenen Pforte zu Freiberg5) zu urtheilen, vielleicht noch vor der italienischen entwickelte, blieb der Sculpturstyl, welcher sich durch seine Verbindung mit der Architektur charakterisirt, bis in das 16te Jahrh. herrschend, und das letzte vorzügliche Werk in diesem Styl ist ein Grabdenkmal, aus rothem Sandstein gehauen, im Chor der Stadtkirche zu Werthheim, welches für das Grabmal des im J. 1530, verstorbenen Grafen Georg von Werthheim gilt. Derselbe Styl erhielt sich in der Bildschnitzerei blos bis in die erste 1) Kunstbl. für 1846, S. 185 b. 2) Kunstbl. für 1847, S. 107 a; Ortloff, Recht der Handw., §. 76 und 77. 3) Schorn, a. a. O., S. 2. 4) Puttrich, Denkmale der Baukunst in Sachsen. 1te Abth., 2te Lief., Leipzig 1836; Kunstbl. von Schorn für 1837. S. 313 ff.; Piper, I. 1. S. 87. 5) Puttrich, 1te Abth., 3te Lief., Leipzig 1838; Kunstbl. für1838, Nr. 78; Otte, S. 156.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0476" n="456"/> der des Hans Holbein, wurde im J. 1517 in die Malerzunft zu Basel aufgenommen.<note place="foot" n="1)">Kunstbl. für 1846, S. 185 b.<lb/></note> Orcagna wurde im Jahr 1358 schon in der Pisaner Malerzunft immatriculirt und vorher durfte er nach den Statuten der Zunft keine Schüler, d. h. keine Gesellen und Lehrlinge annehmen, indem deren Annahme nach dem gemeinen Zunftrechte aller Länder oder Europa’s nur dem <hi rendition="#g">zünftigen</hi> Meister zustand.<note place="foot" n="2)">Kunstbl. für 1847, S. 107 a; Ortloff, Recht der Handw., §. 76 und 77.<lb/></note> Der alte gothische Styl erhielt sich nur länger an Steinsculpturen, aus den vor angegebenen Gründen, <hi rendition="#g">und </hi>an Gusswerken, indem jene vorzüglich bei der Ausartung des gothischen Styles stehen blieben. In Italien findet man nur die eigentlichen, in Stein und Metall arbeitenden Bildhauer, wie Donato und Brunnellesco, auch nebenbei mit Schnitzwerken in Holz beschäftigt, und bemerkt in allen Werken dieser verschiedenen Materiale den gleichen Styl; die deutschen Bildner dagegen muss man auch dem Style ihrer Werke nach in zwei Klassen sondern: <hi rendition="#g">Bildhauer</hi> (in Stein), welchen die Bildgiesser sich anschlossen, und <hi rendition="#g">Bildschnitzer</hi> (in Holz).<note place="foot" n="3)">Schorn, a. a. O., S. 2.<lb/></note> In der deutschen Bildhauerei, welche sich, nach den ausgezeichneten Sculpturen in der Kirche zu Wechselburg, wahrscheinlich aus dem J. 1174<note place="foot" n="4)">Puttrich, Denkmale der Baukunst in Sachsen. 1te Abth., 2te Lief., Leipzig 1836; Kunstbl. von Schorn für 1837. S. 313 ff.; Piper, I. 1. S. 87.<lb/></note> und nach der sog. goldenen Pforte zu Freiberg<note place="foot" n="5)">Puttrich, 1te Abth., 3te Lief., Leipzig 1838; Kunstbl. für1838, Nr. 78; Otte, S. 156.</note> zu urtheilen, vielleicht noch vor der italienischen entwickelte, blieb der Sculpturstyl, welcher sich durch seine Verbindung mit der Architektur charakterisirt, bis in das 16te Jahrh. herrschend, und das letzte vorzügliche Werk in diesem Styl ist ein Grabdenkmal, aus rothem Sandstein gehauen, im Chor der Stadtkirche zu Werthheim, welches für das Grabmal des im J. 1530, verstorbenen Grafen Georg von Werthheim gilt. Derselbe Styl erhielt sich in der Bildschnitzerei blos bis in die erste </p> </div> </body> </text> </TEI> [456/0476]
der des Hans Holbein, wurde im J. 1517 in die Malerzunft zu Basel aufgenommen. 1) Orcagna wurde im Jahr 1358 schon in der Pisaner Malerzunft immatriculirt und vorher durfte er nach den Statuten der Zunft keine Schüler, d. h. keine Gesellen und Lehrlinge annehmen, indem deren Annahme nach dem gemeinen Zunftrechte aller Länder oder Europa’s nur dem zünftigen Meister zustand. 2) Der alte gothische Styl erhielt sich nur länger an Steinsculpturen, aus den vor angegebenen Gründen, und an Gusswerken, indem jene vorzüglich bei der Ausartung des gothischen Styles stehen blieben. In Italien findet man nur die eigentlichen, in Stein und Metall arbeitenden Bildhauer, wie Donato und Brunnellesco, auch nebenbei mit Schnitzwerken in Holz beschäftigt, und bemerkt in allen Werken dieser verschiedenen Materiale den gleichen Styl; die deutschen Bildner dagegen muss man auch dem Style ihrer Werke nach in zwei Klassen sondern: Bildhauer (in Stein), welchen die Bildgiesser sich anschlossen, und Bildschnitzer (in Holz). 3) In der deutschen Bildhauerei, welche sich, nach den ausgezeichneten Sculpturen in der Kirche zu Wechselburg, wahrscheinlich aus dem J. 1174 4) und nach der sog. goldenen Pforte zu Freiberg 5) zu urtheilen, vielleicht noch vor der italienischen entwickelte, blieb der Sculpturstyl, welcher sich durch seine Verbindung mit der Architektur charakterisirt, bis in das 16te Jahrh. herrschend, und das letzte vorzügliche Werk in diesem Styl ist ein Grabdenkmal, aus rothem Sandstein gehauen, im Chor der Stadtkirche zu Werthheim, welches für das Grabmal des im J. 1530, verstorbenen Grafen Georg von Werthheim gilt. Derselbe Styl erhielt sich in der Bildschnitzerei blos bis in die erste
1) Kunstbl. für 1846, S. 185 b.
2) Kunstbl. für 1847, S. 107 a; Ortloff, Recht der Handw., §. 76 und 77.
3) Schorn, a. a. O., S. 2.
4) Puttrich, Denkmale der Baukunst in Sachsen. 1te Abth., 2te Lief., Leipzig 1836; Kunstbl. von Schorn für 1837. S. 313 ff.; Piper, I. 1. S. 87.
5) Puttrich, 1te Abth., 3te Lief., Leipzig 1838; Kunstbl. für1838, Nr. 78; Otte, S. 156.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Internetloge: Bereitstellung der Texttranskription.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Frederike Neuber: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Christian Thomas: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Maxi Grubert: Bearbeitung der digitalen Edition.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Bayerische Staatsbibliothek Digital: Bereitstellung der Bilddigitalisate.
(2013-08-21T13:44:32Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |