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Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.

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tafel aufgefundenen vollständigen Statuten der im J. 136 nach Chr. gestifteten "heilsamen Zunft der Verehrer der Diana und des Antinous" kennt.1) Die Zunft feierte zugleich jährlich 6 Schmäuse, nämlich den Geburtstag des Antinous und den Geburtstag der Diana, welcher letztere auch das Stiftungsfest war, und 4 Schmäuse in Folge von Legaten; wer bei einem solchen Schmause den Andern beleidigte, musste 20 Sesterzen Strafe erlegen. Der Vorsteher wurde auf eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt. Das Eintrittsgeld betrug 100 Sesterzen (ungefähr 6 Thlr.) und eine Amphora Wein, und der jährliche Beitrag 15 Sesterzen (nicht ganz einen Thaler), welche in monatlichen Raten entrichtet werden mussten. Das Sterbegeld betrug 400 Sesterzen. Wenn Jemand seinen Beitrag nicht bezahlte, verlor er sein Anspruchsrecht. Auch im J. 1.790 hatte man in einem siebenbürgischen Goldbergwerk eine auf Wachstafeln geschriebene Urkunde gefunden, in welcher der Magister eines dem Jupiter geweihten Collegiums, da die Zahl der Mitglieder von 54 auf 17 gesunken war und die Beiträge nicht gezahlt wurden, die Aufhebung des Vereins und die Einstellung der Zahlung von Leichengeldern in barbarischem Latein bekannt macht.

Auf Island gibt es keinen Handwerksstand oder derselbe ist nur durch einen einzigen Sattler vertreten; sonst ist Jedermann sein eigener Schuster, Schneider, Zimmermann und Schmied.2) Aehnlich muss seit den ältesten Zeiten auch die Weberei und Handtöpferei betrieben worden sein, da man bereits in dem sog. Steinzeitalter und besonders in den schweizerischen (keltischen) Pfahlbauten gewebte Zeuge aus Lein und in der Hand gedrehte Geschirre aus Thon findet.3) Weben (und nähen) im Sinne von texere, sanskr. taksh, überhaupt künstlerisch bearbeiten, verstanden sogar die Germanen schon vor ihrer Abtrennung von dem gemeinsamen Stammvolke, wie die Gleichheit der Wurzelbildung in [fremdsprachliches Material] und weben, nach

1) Ausland für 1861, S. 829 b ff.
2) Ausland für 1861, S. 1060 b.
3) Ausland für 1861, S. 1153 a und 1154 b; Rütimeyer, die Fauna der Pfahlbauten in der Schweiz, Basel 1861.

tafel aufgefundenen vollständigen Statuten der im J. 136 nach Chr. gestifteten „heilsamen Zunft der Verehrer der Diana und des Antinous“ kennt.1) Die Zunft feierte zugleich jährlich 6 Schmäuse, nämlich den Geburtstag des Antinous und den Geburtstag der Diana, welcher letztere auch das Stiftungsfest war, und 4 Schmäuse in Folge von Legaten; wer bei einem solchen Schmause den Andern beleidigte, musste 20 Sesterzen Strafe erlegen. Der Vorsteher wurde auf eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt. Das Eintrittsgeld betrug 100 Sesterzen (ungefähr 6 Thlr.) und eine Amphora Wein, und der jährliche Beitrag 15 Sesterzen (nicht ganz einen Thaler), welche in monatlichen Raten entrichtet werden mussten. Das Sterbegeld betrug 400 Sesterzen. Wenn Jemand seinen Beitrag nicht bezahlte, verlor er sein Anspruchsrecht. Auch im J. 1.790 hatte man in einem siebenbürgischen Goldbergwerk eine auf Wachstafeln geschriebene Urkunde gefunden, in welcher der Magister eines dem Jupiter geweihten Collegiums, da die Zahl der Mitglieder von 54 auf 17 gesunken war und die Beiträge nicht gezahlt wurden, die Aufhebung des Vereins und die Einstellung der Zahlung von Leichengeldern in barbarischem Latein bekannt macht.

Auf Island gibt es keinen Handwerksstand oder derselbe ist nur durch einen einzigen Sattler vertreten; sonst ist Jedermann sein eigener Schuster, Schneider, Zimmermann und Schmied.2) Aehnlich muss seit den ältesten Zeiten auch die Weberei und Handtöpferei betrieben worden sein, da man bereits in dem sog. Steinzeitalter und besonders in den schweizerischen (keltischen) Pfahlbauten gewebte Zeuge aus Lein und in der Hand gedrehte Geschirre aus Thon findet.3) Weben (und nähen) im Sinne von texere, sanskr. taksh, überhaupt künstlerisch bearbeiten, verstanden sogar die Germanen schon vor ihrer Abtrennung von dem gemeinsamen Stammvolke, wie die Gleichheit der Wurzelbildung in [fremdsprachliches Material] und weben, nach

1) Ausland für 1861, S. 829 b ff.
2) Ausland für 1861, S. 1060 b.
3) Ausland für 1861, S. 1153 a und 1154 b; Rütimeyer, die Fauna der Pfahlbauten in der Schweiz, Basel 1861.
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[500/0520] tafel aufgefundenen vollständigen Statuten der im J. 136 nach Chr. gestifteten „heilsamen Zunft der Verehrer der Diana und des Antinous“ kennt. 1) Die Zunft feierte zugleich jährlich 6 Schmäuse, nämlich den Geburtstag des Antinous und den Geburtstag der Diana, welcher letztere auch das Stiftungsfest war, und 4 Schmäuse in Folge von Legaten; wer bei einem solchen Schmause den Andern beleidigte, musste 20 Sesterzen Strafe erlegen. Der Vorsteher wurde auf eine Amtsdauer von 5 Jahren gewählt. Das Eintrittsgeld betrug 100 Sesterzen (ungefähr 6 Thlr.) und eine Amphora Wein, und der jährliche Beitrag 15 Sesterzen (nicht ganz einen Thaler), welche in monatlichen Raten entrichtet werden mussten. Das Sterbegeld betrug 400 Sesterzen. Wenn Jemand seinen Beitrag nicht bezahlte, verlor er sein Anspruchsrecht. Auch im J. 1.790 hatte man in einem siebenbürgischen Goldbergwerk eine auf Wachstafeln geschriebene Urkunde gefunden, in welcher der Magister eines dem Jupiter geweihten Collegiums, da die Zahl der Mitglieder von 54 auf 17 gesunken war und die Beiträge nicht gezahlt wurden, die Aufhebung des Vereins und die Einstellung der Zahlung von Leichengeldern in barbarischem Latein bekannt macht. Auf Island gibt es keinen Handwerksstand oder derselbe ist nur durch einen einzigen Sattler vertreten; sonst ist Jedermann sein eigener Schuster, Schneider, Zimmermann und Schmied. 2) Aehnlich muss seit den ältesten Zeiten auch die Weberei und Handtöpferei betrieben worden sein, da man bereits in dem sog. Steinzeitalter und besonders in den schweizerischen (keltischen) Pfahlbauten gewebte Zeuge aus Lein und in der Hand gedrehte Geschirre aus Thon findet. 3) Weben (und nähen) im Sinne von texere, sanskr. taksh, überhaupt künstlerisch bearbeiten, verstanden sogar die Germanen schon vor ihrer Abtrennung von dem gemeinsamen Stammvolke, wie die Gleichheit der Wurzelbildung in _ und weben, nach 1) Ausland für 1861, S. 829 b ff. 2) Ausland für 1861, S. 1060 b. 3) Ausland für 1861, S. 1153 a und 1154 b; Rütimeyer, die Fauna der Pfahlbauten in der Schweiz, Basel 1861.

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Zitationshilfe: Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863, S. 500. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schauberg_freimaurerei03_1863/520>, abgerufen am 16.07.2024.