Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.schen, in den vorhellenischen Zeiten wohl der Einfluss und die Herrschaft der Priesterschaft, ja möglicherweise hatten in den ältesten Zeiten die Pelasger eine Art Kastenverfassung, wie die Aegypter und Inder, welche erst gebrochen und überwunden werden musste, bevor das Hellenenthum, das Griechenthum sich entwickeln und erblühen konnte. Lebten auch die ältesten Pelasger getheilt und getrennt in erbliche Kasten mit Königen und Priestern, Kriegern und Fürsten an der Spitze, erscheint es gewiss weit einleuchtender und leichter, dass die noch weniger gebildeten griechischen Kasten mit den schon gebildeteren ägyptischen, besonders die Priesterschaft mit der Priesterschaft, in Berührung getreten seien und unbeschadet der innern und nationalen Verschiedenheit das allgemein Brauchbare in Gewerben und Künsten herübergenommen haben; eine Geschichte der Menschheit und eine menschliche Entwickelung besteht ja nur in dem Gedanken und unter der Voraussetzung, dass nicht jedes Volk wieder ganz von Neuem anfangen und das schon Gefundene nochmals suchen und finden müsse, sondern dass das nachfolgende weltgeschichtliehe Volk in dem allgemein Menschlichen, in dem rein Geistigen dort fortfahren könne, wo das vorangehende stehen geblieben. In dieser Weise sind die griechischen Künste und Wissenschaften durch die Römer den christlich-germanischen Völkern überbracht worden, um fortan ein unverlierbares Gemeingut der Menschheit oder die Kunst und die Wissenschaft zu sein.1) Dass die Völker des vorgeschichtlichen Griechenlands übrigens auch den ägyptischen und indischen entsprechende Eintheilungen und Verhältnisse, namentlich einen abgesonderten Priesterstand gehabt haben mögen, - und dass es den geschiehtlichen griechischen Zeiten selbst nicht an einzelnen Erscheinungen fehle, die sich als Reste solcher Verhältnisse betrachten lassen, dafür darf verwiesen werden auf Hermann, griech. Staatsalterthümer, §. 5 und §. 97 ff. Diodor I. 28 und Plutarch vit. Lycurg. cap. 4 wollen sogar die 1) Vergl. bei Schnaase, II. S. 523, die schöne Schlussbetrachtung über die weltgeschichtliche Bedeutung der römischen Kunst oder vielmehr der Römer für die griechische Kunst.
schen, in den vorhellenischen Zeiten wohl der Einfluss und die Herrschaft der Priesterschaft, ja möglicherweise hatten in den ältesten Zeiten die Pelasger eine Art Kastenverfassung, wie die Aegypter und Inder, welche erst gebrochen und überwunden werden musste, bevor das Hellenenthum, das Griechenthum sich entwickeln und erblühen konnte. Lebten auch die ältesten Pelasger getheilt und getrennt in erbliche Kasten mit Königen und Priestern, Kriegern und Fürsten an der Spitze, erscheint es gewiss weit einleuchtender und leichter, dass die noch weniger gebildeten griechischen Kasten mit den schon gebildeteren ägyptischen, besonders die Priesterschaft mit der Priesterschaft, in Berührung getreten seien und unbeschadet der innern und nationalen Verschiedenheit das allgemein Brauchbare in Gewerben und Künsten herübergenommen haben; eine Geschichte der Menschheit und eine menschliche Entwickelung besteht ja nur in dem Gedanken und unter der Voraussetzung, dass nicht jedes Volk wieder ganz von Neuem anfangen und das schon Gefundene nochmals suchen und finden müsse, sondern dass das nachfolgende weltgeschichtliehe Volk in dem allgemein Menschlichen, in dem rein Geistigen dort fortfahren könne, wo das vorangehende stehen geblieben. In dieser Weise sind die griechischen Künste und Wissenschaften durch die Römer den christlich-germanischen Völkern überbracht worden, um fortan ein unverlierbares Gemeingut der Menschheit oder die Kunst und die Wissenschaft zu sein.1) Dass die Völker des vorgeschichtlichen Griechenlands übrigens auch den ägyptischen und indischen entsprechende Eintheilungen und Verhältnisse, namentlich einen abgesonderten Priesterstand gehabt haben mögen, – und dass es den geschiehtlichen griechischen Zeiten selbst nicht an einzelnen Erscheinungen fehle, die sich als Reste solcher Verhältnisse betrachten lassen, dafür darf verwiesen werden auf Hermann, griech. Staatsalterthümer, §. 5 und §. 97 ff. Diodor I. 28 und Plutarch vit. Lycurg. cap. 4 wollen sogar die 1) Vergl. bei Schnaase, II. S. 523, die schöne Schlussbetrachtung über die weltgeschichtliche Bedeutung der römischen Kunst oder vielmehr der Römer für die griechische Kunst.
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schen, in den vorhellenischen Zeiten wohl der Einfluss und die Herrschaft der Priesterschaft, ja möglicherweise hatten in den ältesten Zeiten die Pelasger eine Art Kastenverfassung, wie die Aegypter und Inder, welche erst gebrochen und überwunden werden musste, bevor das Hellenenthum, das Griechenthum sich entwickeln und erblühen konnte. Lebten auch die ältesten Pelasger getheilt und getrennt in erbliche Kasten mit Königen und Priestern, Kriegern und Fürsten an der Spitze, erscheint es gewiss weit einleuchtender und leichter, dass die noch weniger gebildeten griechischen Kasten mit den schon gebildeteren ägyptischen, besonders die Priesterschaft mit der Priesterschaft, in Berührung getreten seien und unbeschadet der innern und nationalen Verschiedenheit das allgemein Brauchbare in Gewerben und Künsten herübergenommen haben; eine Geschichte der Menschheit und eine menschliche Entwickelung besteht ja nur in dem Gedanken und unter der Voraussetzung, dass nicht jedes Volk wieder ganz von Neuem anfangen und das schon Gefundene nochmals suchen und finden müsse, sondern dass das nachfolgende weltgeschichtliehe Volk in dem allgemein Menschlichen, in dem rein Geistigen dort fortfahren könne, wo das vorangehende stehen geblieben. In dieser Weise sind die griechischen Künste und Wissenschaften durch die Römer den christlich-germanischen Völkern überbracht worden, um fortan ein unverlierbares Gemeingut der Menschheit oder die Kunst und die Wissenschaft zu sein. 1) Dass die Völker des vorgeschichtlichen Griechenlands übrigens auch den ägyptischen und indischen entsprechende Eintheilungen und Verhältnisse, namentlich einen abgesonderten Priesterstand gehabt haben mögen, – und dass es den geschiehtlichen griechischen Zeiten selbst nicht an einzelnen Erscheinungen fehle, die sich als Reste solcher Verhältnisse betrachten lassen, dafür darf verwiesen werden auf Hermann, griech. Staatsalterthümer, §. 5 und §. 97 ff. Diodor I. 28 und Plutarch vit. Lycurg. cap. 4 wollen sogar die
1) Vergl. bei Schnaase, II. S. 523, die schöne Schlussbetrachtung über die weltgeschichtliche Bedeutung der römischen Kunst oder vielmehr der Römer für die griechische Kunst.
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