Schauberg, Joseph: Vergleichendes Handbuch der Symbolik der Freimaurerei, Bd. 3. Schaffhausen, 1863.zeichnet wird. In den Gesellenbruderschaften sogar leitete und leitet der Altgeselle die Versammlung durch den Hammer und besonders durch dessen 3fachen Schlag. Die Hämmer, welche in germanischen Gräbern gefunden werden, haben zwar auch auf den Hammer Thorr's Bezug, jedoch wird derselbe hier als ein weihendes und heiligendes Geräthe aufgefasst, wie damit Ehen und der Scheiterhaufen des Leichnams eingesegnet wurden.1) - Bei den ältesten Mexikanern sollen Zinnstücke in der Gestalt eines Hammers als Tauschmittel, als Geld gedient haben.2) Das Siegel einer flämischen Familie Boccaert, welches einer Urkunde vom J. 1449 anhing, trägt im obern Felde 3 Hämmer,3) ebenso das Wappen der Familie Reichenstein zu Cöln.4) - Das Christenthum tritt von Anfang an entschieden gegen den heiligen Hammer auf und suchte denselben als den Teufel selbst zu verdrängen: "de hamer kennt sie all" ist gleich: "Der Teufel holt sie Alle." Zugleich wurde überall dem heidnischen Hammerzeichen das christliche Kreuz untergeschoben.5) Der Hämmerling, der in der Tiefe hausende Berggeist, wird sogar in eine schwarze Mönchskutte gesteckt, um seine heidnische Natur zu verbergen und auszutreiben.6) Der Hammer ist somit ganz entschieden ein vorchristliches und heidnisches Symbol und Ueberbleibsel. Dieses wird auch in einer sehr eigenthümlichen Weise durch Art. 13 der Torgauer Steinrnetzordnung bestätigt, indem derselbe verordnet, dass eine unzüchtige Frau nicht die Bauhütte betreten dürfe, und wer mit derselben zu reden habe, sich so weit von der Werkstatt entfernen solle, "als man möchte gewerffen mit einem schalhamer von der Werckstat."7) - Das Münchener Stadtrecht versteht unter 1) Vergl. auch G. Schulz, der Hammer in seiner symbolischen Bedeutung, mit Tafeln. Naumburg 1825. 2) Lassen, ind. Alterthumsk., IV. S. 752. 3) Wolf, Beiträge, I. S. 66. 4) Schnaase, VI. S, 452. 5) Wolf, Zeitschrift, I. S. 73. 6) Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 2 und Nr. 3 (Der Bergmönch im Harz). 7) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 55, 64 und 162 , über den Hammerwurf und den Hammer als Rechtssymbol; Benecke, mittel-
zeichnet wird. In den Gesellenbruderschaften sogar leitete und leitet der Altgeselle die Versammlung durch den Hammer und besonders durch dessen 3fachen Schlag. Die Hämmer, welche in germanischen Gräbern gefunden werden, haben zwar auch auf den Hammer Thôrr’s Bezug, jedoch wird derselbe hier als ein weihendes und heiligendes Geräthe aufgefasst, wie damit Ehen und der Scheiterhaufen des Leichnams eingesegnet wurden.1) – Bei den ältesten Mexikanern sollen Zinnstücke in der Gestalt eines Hammers als Tauschmittel, als Geld gedient haben.2) Das Siegel einer flämischen Familie Boccaert, welches einer Urkunde vom J. 1449 anhing, trägt im obern Felde 3 Hämmer,3) ebenso das Wappen der Familie Reichenstein zu Cöln.4) – Das Christenthum tritt von Anfang an entschieden gegen den heiligen Hammer auf und suchte denselben als den Teufel selbst zu verdrängen: „de hamer kennt sie all“ ist gleich: „Der Teufel holt sie Alle.“ Zugleich wurde überall dem heidnischen Hammerzeichen das christliche Kreuz untergeschoben.5) Der Hämmerling, der in der Tiefe hausende Berggeist, wird sogar in eine schwarze Mönchskutte gesteckt, um seine heidnische Natur zu verbergen und auszutreiben.6) Der Hammer ist somit ganz entschieden ein vorchristliches und heidnisches Symbol und Ueberbleibsel. Dieses wird auch in einer sehr eigenthümlichen Weise durch Art. 13 der Torgauer Steinrnetzordnung bestätigt, indem derselbe verordnet, dass eine unzüchtige Frau nicht die Bauhütte betreten dürfe, und wer mit derselben zu reden habe, sich so weit von der Werkstatt entfernen solle, „als man möchte gewerffen mit einem schalhamer von der Werckstat.“7) – Das Münchener Stadtrecht versteht unter 1) Vergl. auch G. Schulz, der Hammer in seiner symbolischen Bedeutung, mit Tafeln. Naumburg 1825. 2) Lassen, ind. Alterthumsk., IV. S. 752. 3) Wolf, Beiträge, I. S. 66. 4) Schnaase, VI. S, 452. 5) Wolf, Zeitschrift, I. S. 73. 6) Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 2 und Nr. 3 (Der Bergmönch im Harz). 7) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 55, 64 und 162 , über den Hammerwurf und den Hammer als Rechtssymbol; Benecke, mittel-
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1) Vergl. auch G. Schulz, der Hammer in seiner symbolischen Bedeutung, mit Tafeln. Naumburg 1825.
2) Lassen, ind. Alterthumsk., IV. S. 752.
3) Wolf, Beiträge, I. S. 66.
4) Schnaase, VI. S, 452.
5) Wolf, Zeitschrift, I. S. 73.
6) Grimm, deutsche Sagen, I. Nr. 2 und Nr. 3 (Der Bergmönch im Harz).
7) Grimm, Rechtsalterthümer, S. 55, 64 und 162 , über den Hammerwurf und den Hammer als Rechtssymbol; Benecke, mittel-
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